Agenda 2010: Dualisierung der Arbeitsmarktpolitik
Mit der Agenda 2010 hat Bundeskanzler Schröder 2003 die Reform der Arbeitsmarktpolitik vorangetrieben. Deren Folgen zeichnen sich heute als Dualisierung sozialer Rechte ab.Einleitung
Mut zum Frieden - Mut zur Veränderung" - so lautete der Titel der Regierungserklärung, in der Bundeskanzler Gerhard Schröder am 14. März 2003 die Agenda 2010 vorstellte. Den Kern dieses Reformprogramms bildeten die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sowie die Fortführung der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.[1] Die Notwendigkeit dafür wurde im Rahmen des Paradigmas einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik begründet.[2] Ihre Verwirklichung wird vielfach als Überwindung einer Reformblockade in der deutschen Sozialpolitik sowie als Pfadbruch in Bezug auf das durch das Sozialversicherungsprinzip charakterisierte konservative Wohlfahrtsstaatsmodell interpretiert.[3]Bislang wurde jedoch kaum darauf hingewiesen, dass die Politik der Agenda 2010 die Dualisierung des Arbeitsmarktes explizit förderte.[4] Demnach bleiben die im tradierten Sozialversicherungssystem gewährten privilegierten und statusorientierten sozialen Rechte für die Kernarbeiterschaft (insider) weitgehend unangetastet, während die in der postindustriellen Ökonomie vielfach eingeforderte Absenkung der Transferleistungen wie auch die Erhöhung der Flexibilität auf Kosten der beständig wachsenden Gruppe von Arbeitskräften an der Peripherie des Arbeitsmarktes (outsider) verwirklicht wird.[5]
In Deutschland manifestiert sich dies oberflächlich in Form getrennter Rechtskreise. Versicherungsbasierte Leistungen wie unter anderem das Arbeitslosengeld I (ALG I) sind Gegenstand des Sozialgesetzbuches III (SGB III), während die neu eingeführte Grundsicherung für Arbeitslose, auch Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. "Hartz IV" genannt, im SGB II geregelt wird. Grundlegend ist, dass damit letztlich zwei weitgehend getrennte Systeme sozialer Sicherung mit stark differierenden sozialen Rechten geschaffen wurden. Die entsprechende Dualisierung zeigt sich bei den kollektiven Mitbestimmungsrechten in den jeweiligen Leistungsverwaltungen, den Differenzen hinsichtlich Höhe und Struktur der Transferleistungen, den Regelungen der Arbeitspflicht und den Formen der Beschäftigungsförderung sowie der Arbeitsmarktintegration. Darüber hinaus setzt sich die Spaltung sowohl in der Familienpolitik wie auch bei den jüngsten Sparbeschlüssen fort.
In der Folge hat ein immer geringerer Teil der Arbeitnehmer Zugang zu den für das konservative Wohlfahrtsmodell als typisch angesehenen statussichernden Leistungen der Arbeitslosenversicherung (oder auch des Elterngeldes), während immer mehr Arbeitnehmer auf den Kreislauf zwischen prekärer Beschäftigung und Grundsicherung bzw. deren Mix verwiesen werden.