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Zugewanderte und ihre Nachkommen in Hartz IV | Arbeitslosigkeit | bpb.de

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Zugewanderte und ihre Nachkommen in Hartz IV

Martin Brussig Matthias Knuth Martin Brussig Matthias Knuth /

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Über ein Viertel aller Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II hat einen Migrationshintergrund. Ein besonderes Problem ist die vielfach fehlende formale Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen.

Einleitung

Spätestens mit der Veröffentlichung des Mikrozensus 2005 ist deutlich geworden, wie stark die Zusammensetzung der Bevölkerung in der Bundesrepublik durch Zuwanderinnen und Zuwanderer und deren Nachkommen geprägt ist: Jede bzw. jeder Elfte hat einen ausländischen Pass, und sogar noch etwas mehr Personen sind (Spät-)Aussiedler, eingebürgerte Zuwanderer oder deren unmittelbare Nachkommen. Insgesamt haben etwa 20 Prozent der Bevölkerung in Deutschland einen Migrationshintergrund.

Nachdem die Arbeitslosigkeit unter den für konkrete Arbeitsplätze angeworbenen "Gastarbeitern" in den 1960er Jahren noch niedriger war als unter Herkunftsdeutschen, sind die Arbeitsmarktchancen vieler Zuwanderer und ihrer Nachkommen in Deutschland schon seit langem schlechter als die der übrigen Bevölkerung. Die Arbeitslosenquote der Ausländerinnen und Ausländer erreichte bereits 1982 das Anderthalbfache der Quote für Deutsche und stieg seitdem weiter an. Umso erstaunlicher ist, dass in den Diskussionen um die Reformen der Arbeitsmarktpolitik, wie sie in der Hartz-Kommission und in der Vorbereitung der Hartz-Gesetzgebung geführt wurden, Migrantinnen und Migranten und deren Arbeitsmarktprobleme und -potenziale nicht thematisiert wurden. Das Sozialgesetzbuch (SGB) II als das aus diesem Reformprozess hervorgegangene grundsätzlich neue Gesetzeswerk benennt zwar ausdrücklich Jugendliche, Ältere und Behinderte als besonders zu fördernde Personengruppen und ist dem Ziel der Gleichstellung von Männern und Frauen verpflichtet. Die Dimensionen der Staatsangehörigkeit, regionalen Herkunft oder ethnischen Zugehörigkeit jedoch fanden in diesem Gesetz keine Erwähnung im Zusammenhang mit spezifischen Förderzielen.

Tatsächlich jedoch hatte die vierte Stufe der Hartz-Reformen, die Ablösung der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe durch die "Grundsicherung für Arbeitsuchende", weitreichende Folgen für die Sichtbarkeit der unzureichenden Erwerbsintegration von Migranten. Erstens führte die Zusammenführung der beiden Vorläufer-Systeme dazu, dass die Leistungsbeziehenden aus beiden Systemen nunmehr in einer Kategorie der "erwerbsfähigen Hilfebedürftigen" zusammengefasst sind, die als "Hilfequote" in Relation zur entsprechenden Bevölkerung gesetzt werden kann und die bis dahin übliche ausschließliche Betrachtung von Arbeitslosenquoten ergänzt. Zweitens wurden bisher inaktive Partnerinnen und Partner von vormals Arbeitslosenhilfe Beziehenden nunmehr - fortdauernde Bedürftigkeit auch nach den neuen Kriterien der Anrechnung von Einkommen und Vermögen vorausgesetzt - selbst zu Leistungsbeziehenden und damit auch zu Arbeitslosen, sofern von den Grundsicherungsstellen bzw. Jobcentern eine aktuelle Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt unterstellt wurde. Das Gleiche galt drittens - unabhängig von der ihnen in der häuslichen Arbeitsteilung zugeschriebenen Rolle - für bis dahin Sozialhilfe Beziehende, die zu erheblichen Anteilen vor der Reform trotz vorhandener Erwerbsfähigkeit nicht arbeitslos gemeldet waren.

Von diesen Änderungen waren Migranten stärker betroffen als Einheimische: zum einen, weil sie sich als "Outsider" des Arbeitsmarktes zu höheren Anteilen als leistungsbeziehende Einheimische im Bezug von Sozialhilfe statt von Arbeitslosenhilfe befanden und zum anderen, weil unter Migranten traditionelle Rollenmodelle verbreiteter sind und folglich der Anteil der "inaktiven", bis dahin als Arbeitslose nicht in Erscheinung getretenen Ehefrauen in beiden früheren Leistungssystemen in Migrantenhaushalten höher war. Im Ergebnis stieg die Arbeitslosenquote von Ausländern 2005 auf mehr als das Doppelte der Quote von Deutschen und hat diesen Verhältniswert seitdem nicht mehr unterschritten.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Jahre 2006 eine Untersuchung zur Lebenssituation der Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) mit Migrationshintergrund, dem Umgang der Jobcenter mit ihnen sowohl in den lokalen Arbeitsmarktstrategien als auch in der täglichen Beratungspraxis sowie zu den Wirkungen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen auf diese Personengruppe in Auftrag gegeben. In diesem Beitrag stellen wir ausgewählte Befunde dieser Untersuchung vor.

Herkunftsregionen und Hilfequoten

Eine erste zentrale Frage in der Diskussion um die Arbeitsmarktchancen von Zuwanderern und deren Nachkommen ist die Definition von "Migrationshintergrund". Würde man sich nur auf "Ausländer" beschränken, also Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, so würden systematisch bestimmte Zuwanderergruppen nicht in die Analyse der Arbeitsmarktchancen von Migranten einbezogen werden, darunter auch Aussiedler und Spätaussiedler, die definitionsgemäß deutsche Staatsbürger sind. Von einem potenziell arbeitsmarktrelevanten Migrationshintergrund gehen wir aus bei (1) Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (Ausländer), (2) Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die nicht in Deutschland geboren wurden und die mindestens ein Elternteil haben, der ebenfalls nicht in Deutschland geboren wurde (eingebürgerte Zuwanderer) und (3) in Deutschland geborene Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die mindestens ein Elternteil haben, der nicht in Deutschland geboren wurde und bei denen eine andere Sprache als Deutsch "erste" oder "überwiegende" Familiensprache ist (Zuwanderer der zweiten Generation mit arbeitsmarktrelevantem Migrationshintergrund). Mit dieser Operationalisierung wird bei Nachkommen von Zuwanderern ("zweite Generation") ein Migrationshintergrund nur dann unterstellt, wenn die Migrationserfahrung der Eltern noch so prägend ist, dass zu Hause nicht überwiegend Deutsch gesprochen wird.

Die Konstruktion des SGB II als Leistungssystem für Erwerbsfähige, die mangels für ihre Bedarfsgemeinschaften existenzsichernder Erwerbsintegration oder mangels eines existenzsichernden Leistungsanspruchs an die Arbeitslosenversicherung hilfebedürftig sind, bringt es - aufgrund der ungünstigeren Positionierung von Migranten auf dem Arbeitsmarkt, der Konzentration ihrer Altersstruktur im Erwerbs- und Jugendalter, ihrer im Vergleich zu Einheimischen größeren Familien und ihrer teilweise traditionelleren Rollenverteilung in der Familie - geradezu zwangsläufig mit sich, dass sich in diesem System Personen mit Migrationshintergrund konzentrieren. Entsprechend liegen sowohl der Ausländeranteil (18 Prozent) als auch der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund im SGB II (28,6 Prozent) deutlich über den jeweiligen Anteilen in der Bevölkerung. In einigen westdeutschen Großstädten dürfte der Anteil der Migranten an allen ALG-II-Beziehern die 50-Prozent-Marke übersteigen. Knapp die Hälfte der SGB-II-Leistungsempfänger mit Migrationshintergrund kommt aus Mittel- und Osteuropa (einschließlich der Sowjetunion bzw. ihrer Nachfolgestaaten und einschließlich der Deutschstämmigen aus diesen Regionen), und es ist diese Herkunftsgruppe - und nicht etwa die türkische - welche die höchste Hilfequote aufweist (vgl. Tabelle 1 in der PDF-Version).

Handlungsorientierungen und Organisationspraxis der Jobcenter

Sowohl die Geschäftsführung als auch die Mitarbeiter der Grundsicherungsstellen sind sich bewusst, dass ein beträchtlicher Teil der SGB-II-Leistungsbezieher einen Migrationshintergrund hat. Als statistische Grundlage für Controllingprozesse steht den Jobcentern aber nur das Merkmal "Staatsangehörigkeit" zur Verfügung, mit dem zum Zeitpunkt unserer Untersuchung (2007/2008) mehrheitlich noch nicht systematisch gearbeitet wurde. Für Einschätzungen zur Größe und Struktur der Klientel mit Migrationshintergrund und den Stellenwert der unterschiedlichen Herkunftsregionen bleiben Führungskräfte und Mitarbeiter in den Jobcentern auf Mutmaßungen angewiesen. Selbst die verfügbare Information der Staatsangehörigkeit wurde nicht für Controllingprozesse genutzt, etwa um zu überprüfen, wie sich Angehörige unterschiedlicher Nationalitäten auf die verschiedenen "Betreuungsstufen" bzw. "Profillagen" - ein Diagnoseinstrument zur Bewertung der Integrationschancen und des Betreuungsbedarfs - verteilen.

Dieses "Ignorieren" eines Migrationshintergrundes ist durch die Fach- und Führungskräfte durchaus gewollt und wird offensiv mit dem Ziel der Gleichbehandlung begründet. Gleichbehandlung erwies sich in den Gesprächen mit den Fach- und Führungskräften als ein hoher Wert für die strategische Ausrichtung der Grundsicherungsstellen. Außerdem ist die Sensibilität für Diskriminierungsvorwürfe durch die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei den Mitarbeitern der Jobcenter sehr ausgeprägt. Zwar werden nach außen hin Professionalität und Gelassenheit demonstriert. Aber dennoch äußerten uns gegenüber mehrere Mitarbeiter eine erhebliche Betroffenheit, wenn sie sich mit Diskriminierungsvorwürfen durch Leistungsbezieher mit Migrationshintergrund ausgesetzt sahen und vergewisserten sich wiederholt in Gesprächen mit Kollegen und Vorgesetzten der Angemessenheit ihres jeweiligen Vorgehens. Es gibt also sowohl auf der individuellen Ebene der Mitarbeiter als auch auf der organisatorischen Ebene der Jobcenter eine starke Orientierung auf Gleichbehandlung, die aus einer sicher verwurzelten Ablehnung ethnischer Diskriminierung gespeist wird.

Dieses Selbstbild der Führungskräfte und Mitarbeiter von Jobcentern wird im Großen und Ganzen durch die ALG-II-Beziehenden bestätigt. In einer für dieses Forschungsprojekt durchgeführten repräsentativen Befragung unter mehr als 10.000 ALG-II-Beziehenden mit und ohne Migrationshintergrund äußerten zwischen knapp zwei Dritteln (ALG-II-Bezieher mit türkischem Migrationshintergrund) und über vier Fünfteln (ALG-II-Bezieher mit einem mittel- und osteuropäischen Migrationshintergrund), dass sie "ebenso wie alle anderen" im Jobcenter behandelt würden. Allerdings gaben 20 Prozent der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit türkischem Hintergrund auch an, "schlechter als alle anderen" behandelt zu werden. Unter jenen mit türkischem Migrationshintergrund stehen dem zwar fast ebenso viele gegenüber, die angaben, mit dem Jobcenter "besser als alle anderen" zu fahren (17 Prozent). Gleichwohl ist aber ein Gefühl der Benachteiligung am ehesten bei den ALG-II-Beziehern mit türkischem Migrationshintergrund anzutreffen. Die bei weitem überwiegende Mehrheit aller Herkunftsgruppen (einschließlich der Einheimischen) bestätigt jedoch den Eindruck eines pragmatischen Vorgehens der Mitarbeiter in den Jobcentern, das keiner ethnischen Hierarchie folgt.

Dies schließt freilich nicht aus, dass eine prozedural gleiche Behandlung unter ungleichen Voraussetzungen zur Benachteiligung, also zur institutionellen Diskriminierung führt. Ein wichtiges Instrument zur Chancengleichheit bei ungleichen Voraussetzungen wäre eine diversity strategy, also Maßnahmen seitens der Organisation zum Umgang mit ethnischer Vielfalt. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verfügt über eine solche diversity strategy. Darin heißt es unter anderem "Die BA nimmt ihre gesellschaftliche Verantwortung für die Arbeitsmarktintegration von Personen mit Migrationshintergrund an und ergreift eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Integration von Migranten. (...) Im Rechtskreis SGB II soll dieser Personenkreis in der Berichterstattung über die Grundsicherung berücksichtigt werden. Die Darstellung ist die Basis für gezielte Planung der Arbeitsmarktprogramme und die Förderung bisher unversorgter Kunden." In den Jobcentern war jedoch zum Zeitpunkt der Befragung sowohl auf der strategischen als auch auf der operativen Ebene dieses Leitbild kaum bekannt. Der Aktivierungsauftrag des SGB II wurde nicht als Bestandteil von "Integrationspolitik in die Einwanderungsgesellschaft" gesehen.

Ein Beispiel für institutionelle Diskriminierung ist die Einstellungspraxis der Grundsicherungsstellen. Die Anteile der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund sind in den Jobcentern ebenso wenig bekannt wie die entsprechenden Anteile unter den Kundinnen und Kunden, liegen aber vermutlich deutlich unter fünf Prozent und damit sowohl weit unterhalb ihres Anteils in der Bevölkerung und erst recht ihres Anteils unter den Leistungsbeziehern. Von einer gezielten diversity-Orientierung in der Personalpolitik wurde lediglich in zwei Grundsicherungsstellen (von 16 untersuchten Jobcentern) berichtet.

Insbesondere die ARGEn (Jobcenter, die als "Arbeitsgemeinschaften" von BA und jeweiliger Kommune organisiert sind) verweisen auf ihre fehlenden personalpolitischen Rekrutierungsmöglichkeiten aufgrund der fehlenden Personalhoheit. Dies ist sicherlich zutreffend, jedoch zeigt eine Betrachtung der Werdegänge unserer Gesprächspartner in den Fallstudien, dass eine stärker diversity-orientierte Rekrutierungsstrategie durchaus möglich gewesen wäre. So sind ein Viertel unserer Gesprächspartner in den Jobcentern (27 von 105) erst nach 2005 von der BA oder einer Kommune angeworben worden. Unter unseren Gesprächspartnern wurden 18 Personen "von außen" eingestellt; von diesen haben lediglich drei Mitarbeiter einen Migrationshintergrund. Es bestand also durchaus ein personalpolitisches Fenster zur Diversifizierung des Personals, welches aber nur zufällig und unzureichend genutzt wurde. Wie die gesamte öffentliche Verwaltung stehen auch die Jobcenter vor der Aufgabe, den Anteil von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund analog zu ihrem Anteil in der Bevölkerung zu erhöhen.

Sprachliche Verständigung im Jobcenter

In der Alltagspraxis der Grundsicherungsstellen ist die sprachliche Verständigung mit Kunden mit Migrationshintergrund immer wieder eine Herausforderung. Wiederum sind es Hilfebedürftige mit türkischem und osteuropäischem Migrationshintergrund, die diesbezüglich besonders häufig Probleme haben. Nicht selten geht der Erstkontakt mit neuen Kunden mangels Verständigungsmöglichkeit ergebnislos aus, wodurch sich der Beginn der Geldleistung verzögern kann.

Die Verständigungsschwierigkeiten beeinträchtigen den Aufbau einer Vertrauensbasis zwischen Kunden und Integrationsfachkräften und stellen für letztere einen Belastungsfaktor in ihrer Arbeitssituation dar. Rückgriffsmöglichkeiten auf externe Dolmetscherdienste seitens der Jobcenter sind eine seltene Ausnahme, einschlägige Sprachkenntnisse beim eigenen Fachpersonal nur in geringem Maße verfügbar, und vorhandene Sprachkompetenzen bei Kollegen innerhalb des Jobcenters können nicht ohne Störung des Arbeitsablaufs in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus wird der Einsatz eigener Sprachkenntnisse in manchen Jobcentern aus rechtlichen oder pädagogischen Gründen abgelehnt und nur informell praktiziert. Die Lösung der Verständigungsprobleme wird amtlicherseits von den ALG-II-Beziehenden selbst erwartet.

Aktivierung durch Jobcenter?

Aufgrund der sprachlichen Verständigungsprobleme ist zu erwarten, dass Migranten weniger aktiviert werden. Ökonometrische Analysen zeigen in der Tat, dass für die Mehrheit der in den Geschäftsdaten der BA identifizierbaren Migranten die Zugangschancen in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (Arbeitsgelegenheiten, Trainingsmaßnahmen, Förderung der beruflichen Weiterbildung sowie die Vermittlung durch Dritte) schlechter sind als für Deutsche ohne erkennbaren Migrationshintergrund. Dies gilt insbesondere für ausländische Leistungsbezieher. Bei Eingebürgerten und bei Aussiedlern ist die Benachteiligung im Zugang gegenüber Deutschen ohne Migrationshintergrund auf wenige Maßnahmearten beschränkt oder es ist sogar - wie beim Zugang von Aussiedlern zu Trainingsmaßnahmen zur Eignungsfeststellung - eine Bevorzugung zu beobachten. Diese Unterschiede in den Zugangschancen können nicht durch schlechtere Schul- und Qualifikationsabschlüsse der Leistungsbezieher mit Migrationshintergrund erklärt werden, denn diese individuellen Merkmale wurden - neben einer Vielzahl weiterer - im Rahmen der ökonometrischen Analyse berücksichtigt.

Untersucht man andererseits die Wirkung der Maßnahmeteilnahme auf eine spätere Integration in Beschäftigung und die Überwindung des Leistungsbezuges, so unterscheiden sich die Resultate zwar nach der Art der Maßnahme, aber nur graduell zwischen Hilfebedürftigen mit und ohne Migrationshintergrund. Beispielsweise haben "Ein-Euro-Jobs" eine negative Wirkung auf die Integrationschancen und die Wahrscheinlichkeit, den Leistungsbezug zu überwinden; dies gilt aber für ALG-II-Bezieher mit und ohne Migrationshintergrund gleichermaßen. Berufsbezogene Weiterbildung hat positive Wirkungen, und dies gilt ebenfalls gleichermaßen für ALG-II-Bezieher mit und ohne Migrationshintergrund. Dieses ist ein wichtiges Ergebnis, denn es bedeutet, dass sich die geringere Zuweisung von Migranten in Maßnahmen nicht durch schlechtere Erfolgsaussichten rechtfertigen lässt.

Umgang mit ausländischen Qualifikationsabschlüssen

Nach offiziellen Statistiken verfügt die Hälfte aller Personen mit Migrationshintergrund über keine berufliche Ausbildung. Ebenso wie in den Statistiken der BA werden dabei nur Abschlüsse berücksichtigt, die in der Bundesrepublik anerkannt sind, weil sie entweder in Deutschland erworben wurden oder weil in einem Anerkennungsverfahren die Gleichwertigkeit mit den Abschlüssen deutscher Bildungseinrichtungen bescheinigt wurde.

Das Ausmaß der "Ausbildungslosigkeit" unter Zuwanderern wird dadurch in der amtlichen Statistik überschätzt. Unter Berücksichtigung der im Ausland erworbenen und in Deutschland nicht anerkannten Abschlüsse verringert sich der Anteil der ALG-II-Bezieher mit Migrationshintergrund ohne Berufsausbildung erheblich. Wie unsere repräsentative Befragung ergeben hat, sind in allen Herkunftsgruppen die meisten der im Ausland erworbenen Abschlüsse in Deutschland nicht anerkannt und damit formal wertlos. Besonders deutlich wirkt sich das bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus, die Aussiedler sind oder aus mittel- und osteuropäischen Ländern (einschließlich GUS) kommen: Zwischen einem Drittel und knapp der Hälfte aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen dieser Herkunftsgruppen hat einen beruflichen Abschluss, der für den deutschen Arbeitsmarkt nicht anerkannt ist. Umgekehrt verfügt - auch unter Berücksichtigung vorhandener, aber nicht anerkannter Berufsabschlüsse - drei Viertel der türkischen und über die Hälfte der südeuropäischen Leistungsbezieher (jeweils ab 25 Jahre) nicht über einen Berufsabschluss (vgl. Tabelle 2 in der PDF-Version).

Wenn ein Berufsabschluss im Ausland erworben wurde, der in Deutschland nicht anerkannt ist, sind die Integrationschancen ebenso schlecht wie die von Personen, die ohne Berufsabschluss sind. Wenn hingegen ein im Ausland erworbener Berufsabschluss in Deutschland anerkannt wurde, sind die Integrationschancen ebenso hoch wie bei Leistungsbeziehern mit Migrationshintergrund, die ihren Abschluss direkt in Deutschland erworben haben. Der deutsche Arbeitsmarkt ist offensichtlich nach wie vor in starkem Maße durch Zertifikate und nicht durch Kompetenzen strukturiert.

Vor diesem Hintergrund sollten sich die politischen Anstrengungen nicht nur darauf richten, Zuwanderer und ihre Nachkommen besser in das Bildungs- und Ausbildungssystem zu integrieren, sondern ebenso darauf, die bereits vorhandenen beruflichen Kompetenzen besser auszuschöpfen. Doch die Fachkräfte in den Jobcentern verfügen nur in Ausnahmefällen über das notwendige Fachwissen, um die Zuwanderer bei der Anerkennung vorhandener Abschlüsse zu unterstützen. Die IT-Systeme in den Ämtern verfestigen die Nichtberücksichtigung von erworbenen, aber nicht anerkannten Abschlüssen. Erworbene, aber nicht anerkannte Qualifikationen konnten allenfalls in "Beratungsvermerken" erfasst werden, die bei einem automatisierten Suchlauf nach qualifizierten Arbeitnehmern für eine offene Stelle nicht berücksichtigt werden und folglich nicht zur Einbeziehung der betreffenden Person in die Bewerberauswahl führen konnten. Dadurch wurden Personen mit Migrationshintergrund von Stellenangeboten abgeschnitten, auf die sie von ihrem Kompetenzspektrum her möglicherweise gepasst hätten.

Fazit und Folgerungen

Die Jobcenter sind auf ihren Integrationsauftrag gegenüber Kunden mit Migrationshintergrund zum großen Teil unzureichend vorbereitet. Um dies zu ändern, bedarf es sowohl der Impulse des Gesetzgebers als auch organisatorischer Innovationen in den Jobcentern.

So sollte die Zielbestimmung der Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige (§1 Abs. 1 SGB II) um eine Aussage zur Integration von Zuwanderern und ihrer Nachkommen ergänzt werden: "Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass (...) 6. Nachteile aufgrund der Staatsangehörigkeit, der ethnischen Herkunft oder mangelnder Beherrschung der deutschen Sprache überwunden werden und die Integration dieser Personen unter Beachtung ihrer Qualifikationspotenziale gefördert wird." Diese Formulierung vermeidet es, generell alle Personen mit Migrationshintergrund zur Zielgruppe zu erklären und dadurch womöglich einer Etikettierung oder gar Stigmatisierung aufgrund der Abstammung Vorschub zu leisten. Die Bestimmung stellt vielmehr - ähnlich wie die bereits vorhandenen Formulierungen "geschlechtsspezifische Nachteile" und "behindertenspezifische Nachteile" - auf konkrete Nachteile ab, die mit einem Migrationshintergrund verbunden sein können, aber nicht zwingend verbunden sein müssen.

Die Grundsicherungsstellen als die wichtigsten Ansprechpartner für einen relevanten Teil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund sollen insoweit einen ausdrücklichen gesellschaftspolitischen Auftrag erhalten. Das schließt ein, dass sie ihren Beitrag dazu leisten, dass aus dem Herkunftsland mitgebrachte, aber in Deutschland formal nicht anerkannte Qualifikationen und Fähigkeiten auf dem deutschen Arbeitsmarkt verwertet oder durch ergänzende Qualifizierungen verwertbar gemacht werden. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Anerkennung von Qualifikationen einzuführen, die im Ausland erworben wurden, reicht nicht aus, solange nicht geregelt wird, wie dieser Anspruch geltend gemacht werden kann. Schon heute haben Aussiedler einen Rechtsanspruch auf die Anerkennung ihrer ausländischen Abschlüsse, und trotzdem liegt - soweit es die ALG-II-Empfänger unter ihnen betrifft - eine Anerkennung überwiegend nicht vor. Hier kann nur ein auf die Begleitung von Anerkennungsverfahren spezialisiertes Fallmanagement helfen, das gegebenenfalls auch durch die Beauftragung Dritter zu realisieren ist. Entscheidend ist, dass die Jobcenter für die Bemühungen um die Anerkennung von Abschlüssen "ihrer" Kunden Verantwortung übernehmen.

Auf der organisatorischen Ebene empfehlen wir, in Jobcentern, deren Kundenschaft einen Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund von 15 Prozent oder mehr aufweist, eine(n) Integrationsbeauftragte(n) zu bestellen. Ab einem Anteil von 30 Prozent und mehr - also bei einem Migrantenanteil über dem Bundesdurchschnitt - sollte die Bestellung von hauptamtlichen Integrationsbeauftragten gesetzlich verpflichtend sein. Die Integrationsbeauftragten sind an Verfahren zur Personaleinstellung mit dem Auftrag zu beteiligen, bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber auf die Berücksichtigung von kulturspezifischem "Humankapital" zu achten und Möglichkeiten aufzuzeigen, den Anteil von Fachkräften mit Migrationshintergrund zu erhöhen. Sie können verlangen, dass in Ausschreibungen Personen mit Migrationshintergrund ausdrücklich zur Beteiligung am Bewerbungsverfahren ermutigt werden, die Entwicklung von Fortbildungsprogrammen sowohl im Bereich diversity-Kompetenz als auch zur Aufstiegsqualifizierung von Migranten anstoßen und bei der Konzeption von Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration für spezielle Zielgruppen mitwirken.

Wir empfehlen weiterhin eine stärkere Berücksichtigung von Personen mit Migrationshintergrund bei der Rekrutierung des Personals in den Jobcentern. Es fehlt noch weitgehend an der Vorstellung, dass eine angemessene Repräsentanz von Zuwanderern in den öffentlichen Verwaltungen auch eine Frage der Chancengerechtigkeit, der Vorbildfunktion für private Arbeitgeber und der gesellschaftlichen Zugehörigkeit der diesen Verwaltungen gegenüberstehenden Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund ist.

Die im Kontext des in den vergangenen Jahren intensiviert geführten Integrationsdiskurses immer wieder gehörte Aufforderung zur Integration und zum sozialen Aufstieg durch Bildung würde erheblich an Glaubwürdigkeit gewinnen, wenn in qualifizierten Funktionen in den öffentlichen Verwaltungen mehr Vorbilder anzutreffen wären, die durch ihren persönlichen Lebensweg demonstrieren, dass eine solche Strategie erfolgversprechend ist.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Statistisches Bundesamt, Leben in Deutschland. Ergebnisse des Mikrozensus 2005, Wiesbaden 2006.

  2. Für eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse siehe Matthias Knuth (Hrsg.), Arbeitsmarktintegration und Integrationspolitik, Baden-Baden 2010. Für den vollständigen Forschungsbericht siehe IAQ/Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung/Universität Magdeburg u.a., Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund, Berlin 2009, online: www.bmas.de/portal/39960/
    f395__forschungsbericht.html (24.9.2010).

  3. Ausländer können ALG II beziehen, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist - und wenn die übrigen Anspruchsvoraussetzungen (Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit) zutreffen. Vgl. Dorothee Frings, Grundsicherung für Arbeitsuchende und Migration: Einschlüsse und Ausschlüsse nach der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus, in: M. Knuth (Anm. 2), S. 23-41.

  4. Die Hilfequote drückt den Anteil der SGB-II-Leistungsbezieher an der entsprechenden Bevölkerungsgruppe aus. Sie kann mangels entsprechender Daten für (Spät-)Aussiedler und andere Personen aus Mittel- und Osteuropa nicht getrennt ausgewiesen werden.

  5. Heinrich Alt, Diversity Strategie der Bundesagentur, in: Nationaler Integrationsplan. Arbeitsgruppe 3, "Gute Bildung und Ausbildung sichern - Arbeitsmarktchancen erhöhen", Dokumentation des Beratungsprozesses, Berlin 2007, S. 167-169.

  6. Trainingsmaßnahmen zur Vermittlung von Kenntnissen, zur Eignungsfeststellung, zur Überprüfung der Verfügbarkeit sowie Kombinationen davon wurden jeweils separat betrachtet.

  7. Vgl. Stephan Thomsen/Thomas Walter, Der Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende von Personen mit und ohne Migrationshintergrund im Vergleich, in: M. Knuth (Anm. 2), S. 161-183; IAQ et al. (Anm. 2), S. 155-182.

  8. Vgl. Konsortium Bildungsberichterstattung, Bildung in Deutschland. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Bildung und Migration, Bielefeld 2006.

Dr. phil., geb. 1967, wissenschaftlicher Mitarbeiter am IAQ der Universität Duisburg-Essen (s.o.). E-Mail Link: martin.brussig@uni-due.de

Dr. rer. pol., geb. 1949; Professor am Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen, Leiter der Forschungsabteilung "Entwicklungstrends des Erwerbssystems", Forsthausweg 2, 47057 Duisburg. E-Mail Link: matthias.knuth@uni-due.de