Globaler Rechtspluralismus
Legitimität
In der Unterwerfung unter das staatliche Recht liegt auch ein Versuch, eine Antwort auf das zweite normative Anliegen, die Gewährleistung der Legitimität des globalen Rechts, zu finden. Da die neuartigen Rechtsregimes angesichts ihrer relativen Autonomie dem Zugriff staatlicher Gerichte zuweilen entkommen, besteht eine weitere Strategie darin, die bislang erfolgreichste Lösung zur Legitimation positiven Rechts, das aus den bürgerlichen Revolutionen gegen Ende des 18. Jahrhunderts hervorgegangene Konzept der Verfassung, in den globalen Kontext zu übertragen. Im Nationalstaat vermittelt die Verfassung Legitimität gerade durch Legalität. Selbst als höherrangiges Recht positiviert, unterwirft sie den Rechtsetzungsprozess nicht nur einem demokratischen Verfahren, das Beteiligung oder zumindest Repräsentanz aller Betroffenen garantiert, sondern macht ihm auch materielle Vorgaben, freilich allein negativer Art in Gestalt von Grundrechten. Die Konsensfähigkeit des Modells erklärt sich zumal daraus, dass die Richtigkeitsfrage auf diese Weise offen bleibt.[30]Im globalen Kontext hat sich unter der Formel der Konstitutionalisierung bislang jedoch vornehmlich ein deskriptives Verfassungsverständnis verbreitet, das sich auf die allmähliche Herausbildung einzelner Verfassungselemente, insbesondere vorrangiger Grundrechte, in einzelnen Regimes bezieht. Es lässt sich beobachten, dass mittlerweile sogar einige UDRP-Schiedsgerichte, namentlich in sogenannten "BrandnameSucks.com"-Fällen, in denen sich politische Aktivisten die Marken bekannter Unternehmen verbunden mit kritischen Zusätzen als Domainnamen eintragen lassen, das Recht der Meinungsfreiheit zwischen Privaten in Anschlag bringen.[31] Insofern ist bereits die Rede von "globalen Zivilverfassungen", die sich, dem englischen common law nicht unähnlich, "in untergründigen evolutionären Prozessen von langer Dauer" herausbildeten.[32]
Normativ betrachtet, lässt diese Entwicklung vielen aber noch zu wünschen übrig. Ihnen erscheint vor allem das demokratische Verfassungselement jenseits des Staates unterentwickelt. Die Klagen über das Demokratiedefizit der EU und anderer internationaler Organisationen sind mittlerweile Legion. Bei dieser Betrachtung bleibt häufig unberücksichtigt, dass eine identische Reproduktion staatlicher Demokratiemodelle im globalen Kontext weder möglich noch nötig ist. Die Besonderheiten supranationaler Rechtsetzungsprozesse verlangen jedenfalls nach einer Anpassung hergebrachter Demokratievorstellungen.[33] In den transnationalen Arrangements, die zwar teilweise öffentliche Belange berühren, Recht aber häufig ohne staatliche Beteiligung im Vertragswege in Geltung setzen, scheint es gar einer grundlegenden Neuformulierung des Verhältnisses von Demokratie und Grundrechten zu bedürfen.[34]
Weitgehend Einigkeit herrscht inzwischen zumindest darüber, dass die Errichtung eines demokratischen Weltstaats ebenso unrealistisch ist wie die Abschottung nationaler Demokratie unter dem Schutzmantel staatlicher Souveränität.[35] Tatsächlich können selbst die mächtigsten Staaten globale Regulierungsprobleme heute nicht mehr einseitig lösen. Davon abgesehen wäre nationale Gesetzgebung mit extraterritorialen Effekten besonders undemokratisch, da sie ausländische Betroffene überhaupt nicht beteiligt. Alles deutet folglich darauf hin, dass die Legitimität des globalen Rechts nur im Zusammenwirken seiner verschiedenen Bestandteile generiert werden kann.