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Governance-Dynamik in der Eurozone

Daniela Schwarzer

/ 15 Minuten zu lesen

Die Reformen des Lissabon-Vertrags verändern die Governance-Strukturen der Eurozone. Überdies hat die Finanzkrise die Mitgliedstaaten zu Maßnahmen veranlasst, die langfristig die Funktionsweise der Eurozone beeinflussen.

Einleitung

Der Vertrag von Lissabon zeichnet sich nicht durch maßgebliche Veränderungen im Bereich der europäischen Wirtschafts- oder Währungsordnung aus. Das unterscheidet ihn deutlich von früheren Verträgen, etwa der Europäischen Akte von 1987, welche die Schaffung des Binnenmarkts vorgab, oder vom Vertrag von Maastricht, der 1993 das Ziel formulierte, eine Europäische Währungsunion zu gründen. Die wenigen primärrechtlichen Änderungen, welche die Wirtschafts- und Währungsunion direkt betreffen, ziehen allerdings erste Konsequenzen aus dem Funktionieren der Eurozone, die 1999 gegründet wurde. Zudem können sich die institutionellen Neuerungen des Vertrags langfristig auf das Funktionieren der Euro-Zone auswirken.

Es überrascht nicht, dass der Vertrag von Lissabon die währungs-, finanz- und wirtschaftspolitischen Regelungen der Eurozone nicht substanziell verändert. Zum einen war die Eurozone noch nicht einmal fünf Jahre alt, als der Vertrag über eine Verfassung für Europa im Oktober 2004 in Rom unterzeichnet wurde. Erfahrungen mit der gemeinsamen Währung hatten daher nur in einem relativ kurzen Zeitraum gesammelt werden können. Die vertragsrechtlichen Anpassungen reflektieren indes die Erfahrungen mit der als unzureichend wahrgenommenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Koordinierung. Zum anderen war mit der Architektur der Eurozone im Vertrag von Maastricht und den nachfolgenden Ergänzungen wie dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Jahr 1997 und der schrittweisen Etablierung der Eurogruppe ein sensibles politisches Gleichgewicht gefunden worden - zwischen unterschiedlichen nationalen Vorstellungen über die sinnvolle Gestaltung von Regeln und Institutionen zur Abstimmung und Koordinierung nationaler Wirtschafts- und Fiskalpolitiken und der europäischen Geldpolitik. Wäre dieser Konsens durch neue Verhandlungen aufgebrochen worden, hätte dies lange politische Auseinandersetzungen nach sich gezogen und möglicherweise dem Image der noch jungen Gemeinschaftswährung geschadet.

Auch die Zeit bis zur Unterzeichnung des Lissabon-Vertrags im Dezember 2007 wurde nicht für Nachjustierungen genutzt. Denn erstens einigten sich die Mitgliedstaaten unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 darauf, den Reformkompromiss des Verfassungsvertrags nicht mehr aufzuschnüren, sondern in einen schlankeren Vertrag zu überführen. Neue Themen hätten den Kompromiss aufbrechen können. Dies galt zweitens umso mehr, als wirtschaftliche und soziale Aspekte beim Scheitern des Referendums in Frankreich eine besondere Rolle gespielt hatten. Der französische Staatspräsident hätte sich bei der Öffnung dieser Kapitel besonderem Druck ausgesetzt gesehen, der Kritik an einer zu liberalen EU nachzugeben - was die Konsensfindung in der EU erheblich erschwert hätte. Drittens war offen, ob einige Länder dem neuen Vertrag überhaupt zustimmen würden - darunter Großbritannien, Polen und die Tschechische Republik, allesamt Nicht-Eurozonen-Länder, die auf eurozoneneigene Regelungen oder gar eine weitere institutionelle Stärkung sicherlich sensibel reagiert hätten.

Änderungen im Bereich der Wirtschafts- und Währungsunion

In zweierlei Hinsicht enthält der Lissabon-Vertrag aber dennoch relevante Änderungen für die Eurozone. Erstens wird die Europäische Kommission gegenüber den Mitgliedstaaten im Bereich der wirtschafts- und fiskalpolitischen Koordinierung gestärkt. Die Europäische Währungsunion basiert auf zwei Säulen, die in institutioneller Hinsicht unterschiedlich organisiert sind: Die Geldpolitik ist bei der Europäischen Zentralbank (EZB) auf supranationaler Ebene angesiedelt und orientiert sich an eurozonenweiten Entwicklungen. Die Wirtschafts- und die Fiskalpolitik liegen hingegen weitgehend in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, auch wenn europäische Vereinbarungen der nationalen Politik Grenzen setzen. Die Regierungen haben sich verpflichtet, ihre Wirtschaftspolitik als "eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse" zu betrachten und sie im Rat der Wirtschafts- und Finanzminister (Ecofin) im Sinne der vertraglich festgelegten Ziele der EU zu koordinieren. Der Europäische Rat verabschiedet zu diesem Zweck gemeinsame Grundzüge für die Wirtschaftspolitik. Die Vereinbarkeit nationaler Politiken mit diesen Grundzügen überwachen Rat und Kommission gemeinsam. Neu ist, dass die Europäische Kommission Mitgliedstaaten direkt verwarnen kann, wenn ihre Politik nicht im Einklang mit den Leitlinien steht (Artikel 121[4] AEUV). Damit wächst ihr Einfluss auf die Mitgliedstaaten. Zuvor war der Ecofin als Filter dazwischengeschaltet - und hat aus politischen Gründen immer wieder von harten Rügen abgesehen. Keine Regierung verwarnt gerne eine andere, wenn sie demnächst selbst am Pranger stehen könnte. Korrekturempfehlungen kann auch mit dem Lissabon-Vertrag nur der Rat der EU aussprechen; dies allerdings nun unter Ausschluss der Stimme des betroffenen Mitgliedstaats.

Für die Überwachung der Haushaltspolitik (Artikel 126 AEUV) gibt es eine vergleichbare Neuerung: Die Kommission kann Mitgliedstaaten, in denen ein übermäßiges Haushaltsdefizit besteht, nun direkt eine Stellungnahme zu ihrer Haushaltssituation vorlegen. Bislang musste diese vom Ecofin "freigegeben" werden. Auch das Beschlussverfahren zur Feststellung eines übermäßigen Haushaltsdefizits in einem Mitgliedstaat hat sich geändert: Der Ecofin entscheidet (ohne die Stimmen des betroffenen Mitgliedstaats) nun auf Grundlage eines Vorschlags der Kommission, nicht mehr auf Grundlage einer Empfehlung. Der Rat kann nur einstimmig beschließen, den Vorschlag der Kommission zu ändern. Für die Änderung einer Empfehlung reicht eine qualifizierte Mehrheit. Diese Neuerung erleichtert die Eröffnung eines Defizitverfahrens und gibt der Kommission mehr Gewicht. Die Regierungen dürften sich daher stärker darum bemühen, im Falle von Konflikten über die Anwendung der fiskalischen Regeln frühzeitig in einen engen Dialog mit ihr zu treten.

Zweitens erweitert der Lissabon-Vertrag die Möglichkeiten zur gemeinsamen Beschlussfassung im Euroraum. Erstmals wurde ein Kapitel eingeführt, dessen Bestimmungen allein auf die Eurozonen-Mitglieder ausgerichtet sind. Sie können nun eigenständig die Koordinierung und Überwachung der Wirtschafts- und Fiskalpolitik im Euroraum verstärken und eigene Grundzüge für die Wirtschaftspolitik ausarbeiten. Darüber hinaus wird die Eurogruppe, das Treffen der Wirtschafts- und Finanzminister der Eurozone, erstmals vertraglich erwähnt. Sie wird allerdings nicht zum EU-Organ sondern bleibt ein informelles Gremium. Der Lissabon-Vertrag ermöglicht der Eurozone darüber hinaus auf internationaler Ebene ein geschlossenes Auftreten: Der Rat kann nach Artikel 138 (2) AEUV Maßnahmen für eine einheitliche Vertretung etwa in internationalen Finanzinstitutionen beschließen. Wie dies geschehen soll, wird nicht präzisiert, so dass der Spielraum von einer verbesserten Abstimmung nationaler Positionen in Vorbereitung internationaler Treffen bis zur Maximallösung, nämlich einem gemeinsamen Sitz der Eurozone etwa im Internationalen Währungsfonds (IWF), reicht. Letzterer ist allerdings aus heutiger Sicht unwahrscheinlich, da die Mitgliedstaaten nicht auf ihre eigene Repräsentation verzichten wollen.

In den EU-Verträgen seit Maastricht waren spezielle Bestimmungen für die Eurozone ein Tabu, da offiziell davon ausgegangen wurde, dass alle EU-Staaten nach nicht allzu langer Zeit der Eurozone beitreten würden. Faktisch hatte sich die Eurozone allerdings seit ihrer Gründung insbesondere durch die Entwicklung der Eurogruppe und die wachsende Beachtung von eurozonenspezifischen Problemen in den Koordinierungsverfahren schrittweise ausdifferenziert. Mit dem Lissabon-Vertrag erkennen nun alle 27 EU-Staaten an, dass die Eurozone nicht so rasch wie erwartet deckungsgleich mit der EU wird und zumindest für einen gewissen Zeitraum ein eigenes Forum und die Möglichkeit zur engeren Abstimmung braucht.

Neben diesen spezifischen Vertragsänderungen dürften sich auch die allgemeinen Reformen des Entscheidungssystems auf die Eurozone auswirken. Der Vertrag von Lissabon schafft unter anderem das Amt des Präsidenten des Europäischen Rats, der von diesem für zweieinhalb Jahre gewählt wird. Er soll bei längerfristigen Projekten der Union für mehr Kontinuität sorgen. Bislang hat sich der erste Ratspräsident Herman van Rompuy auf die Wirtschafts- und Finanzkrise konzentriert. Der erste von ihm einberufene EU-Sondergipfel am 11. Februar 2010 beschäftigte sich neben der Vorbereitung des Frühjahrsgipfels zur Neuauflage der europäischen Wachstumsstrategie "EU 2020" unter anderem mit eventuellen Hilfsprogrammen für das vor dem Staatsbankrott stehende Griechenland und gab die Agenda für die nächsten Treffen des Ecofin-Rats weitgehend vor. Beobachter erwarten, dass durch die neue Rolle des Ratspräsidenten und regelmäßigere Treffen des Europäischen Rats die Fachministerräte in ihrem Gestaltungsspielraum zumindest eingeschränkt werden. Sollte sich dies bewahrheiten, müsste die Eurogruppe frühzeitig sicherstellen, dass Belange der Währungsunion in die Ratsdiskussionen eingespeist werden. Gleichzeitig könnte auch die Frage wieder an Bedeutung gewinnen, ob die Eurozone nicht ein Forum auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs braucht.

Krisenmanagement

Noch während die Ratifikation des Lissabon-Vertrags lief, stand die Eurozone angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise vor erheblichen Herausforderungen. Obwohl die Währungsunion über kein erprobtes Instrumentarium zum Krisenmanagement verfügt, zeigte sie ein großes Maß an institutioneller Flexibilität und politischer Anpassungsfähigkeit. Der Euro büßte international nicht an Vertrauen ein. Im Gegenteil: Die Gemeinschaftswährung gilt als Stabilitätsanker im Binnenmarkt, und bisherige Nicht-Mitglieder erlebten neue Beitrittsdiskussionen. Gleichzeitig enthüllte die Wirtschafts- und Finanzkrise deutliche Defizite bei der Prävention von Finanzkrisen und im Umgang mit ihren Auswirkungen.

Die Herausforderung, die Volkswirtschaften und die nationalen Bankensektoren koordiniert zu stützen, führte zu einer sichtbaren institutionellen Neuerung, dem ersten Eurozonengipfel am 12. Oktober 2008, einberufen durch den amtierenden EU-Ratspräsidenten Nicolas Sarkozy. Die Staats- und Regierungschefs der Eurozonenstaaten sowie der britische Premierminister vereinbarten eine Koordinierung der nationalen Pläne zur Stützung des Bankensektors, nämlich die Gewährung von Staatsgarantien für mittelfristige Schuldtitel und die Möglichkeit von Staatsbeteiligungen an Kreditinstituten. Zudem beschlossen sie, die Arbeit an einer besseren Finanzmarktaufsicht zu beschleunigen. Die Verhandlungen waren jedoch bei weitem nicht konfliktfrei. Auseinandersetzungen betrafen etwa die Notwendigkeit einer verstärkten politischen Koordinierung, deren Grundargumente so alt sind wie die (vor allem deutsch-französische) Debatte um die Architektur der Europäischen Währungsunion. Die beiden größten Eurozonestaaten haben nach wie vor unterschiedliche Ansichten über die "richtige" Wirtschafts- und Finanzpolitik, über den Sinn und die Form einer verstärkten wirtschaftspolitischen Koordinierung, über eine funktionierende Finanzmarktaufsicht sowie über die externe Repräsentation der Eurozone und eine angemessene Wechselkurspolitik.

Zudem gab es im Herbst 2008 erstmals Versuche, nationale Konjunkturprogramme abzustimmen. Nachdem sich die Wirksamkeit der geldpolitischen Maßnahmen zur Abfederung der Krise als begrenzt erwiesen hatte, bildete sich schrittweise - explizit gefordert von der EZB und dem IWF - der Konsens heraus, dass die EU und die mitgliedstaatlichen Regierungen auch finanzpolitisch auf die Krise reagieren müssten. Die Europäische Kommission versuchte, die nationalen Maßnahmen EU-weit zu koordinieren und auf europäischer Ebene zu flankieren. Dies trug der Tatsache Rechnung, dass bei offenen Volkswirtschaften Nachfragestimulierung nicht mehr sinnvoll im nationalen Rahmen erfolgen kann, weil die Impulse über die integrierten Märkte sofort in den weiteren Wirtschaftsraum ausstrahlen. Die Eurozone mit einem integrierten Geldwesen, stark integrierten Märkten und einem mit 22,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts vergleichsweise geringen Offenheitsgrad ist daher aus ökonomischer Sicht ein sinnvoller Rahmen für eine nachfrageorientierte Fiskalpolitik.

Die europäische Koordinierung der Stimulusmaßnahmen stieß jedoch an klare Grenzen. Zum einen konnten aus dem EU-Budget nur fünf Milliarden Euro mobilisiert werden; die Mitgliedstaaten waren nicht bereit, zusätzliches Geld zur Verfügung zu stellen. Zum zweiten wurde deutlich, dass es in der Währungsunion keinen Konsens über die Lastenverteilung gibt. So wurde beispielsweise die Bundesregierung von EU-Partnern, der Europäischen Kommission und dem IWF im Herbst 2008 aufgefordert, vor dem Hintergrund einer soliden Haushaltslage die Konjunktur durch fiskalische Maßnahmen noch stärker zu stimulieren, da von einer Erholung der deutschen Volkswirtschaft wichtige Wachstumsimpulse für den gesamten Euroraum erwartet werden. Dies lehnte die Bundesregierung mit dem Verweis darauf ab, dass das Konjunkturpaket der deutschen Situation angemessen sei. Aus Sicht mancher Partner verhielt sich Deutschland damit wie ein Trittbrettfahrer, der von den Konjunkturprogrammen der anderen EWU-Staaten aufgrund deren Nachfrage nach deutschen Exportgütern profitiere und seiner europäischen Verantwortung nicht gerecht werde.

Hinter diesen Differenzen verbergen sich unterschiedliche Wachstumsmodelle im Euroraum, die zu Ungleichgewichten in den Außenbilanzen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten geführt haben und auch für politische Spannungen sorgen. Während sich Deutschland auf seine Exportfähigkeit konzentriert, setzt etwa Frankreich viel stärker auf den privaten Konsum als Wachstumsmotor. So wird aus französischer Sicht die deutsche Politik der Lohnzurückhaltung und Senkung der Steuern und Abgaben im Unternehmenssektor seit Beginn der Währungsunion als unkooperativ wahrgenommen. Zwar wird anerkannt, dass die Überbewertung der D-Mark vor der Festschreibung des Euro-Umtauschkurses im Mai 1998 großen Anpassungsdruck auf die deutsche Wirtschaft ausgeübt hat, doch viele ausländische Beobachter sehen die reale Abwertung längst als ausreichend an. Immer wieder wird die Frage aufgeworfen, was passieren würde, wenn die anderen EU-Länder Deutschlands wirtschafts- und fiskalpolitischem Beispiel tatsächlich folgen und die Exportfähigkeit auf Kosten der Binnennachfrage steigern würden. Geriete die EU insgesamt in eine Abwärtsspirale, wären die Nachteile mittelfristig größer als die Vorteile. Aus deutscher Sicht liegt die Ursache der Divergenzen in der Wettbewerbsfähigkeit nicht beim deutschen Exporterfolg, sondern im mangelnden Engagement einiger Mitgliedstaaten, etwa bezüglich der Lohnstückkostenentwicklung, der Investitionen in Forschung und Entwicklung und der Gestaltung der Innovations- und Bildungssysteme.

Ähnliche Auffassungsunterschiede könnten in den nächsten Monaten zum Tragen kommen, wenn die "Exit-Strategien" miteinander abgestimmt werden: Die EZB und die Regierungen müssen den richtigen Moment abpassen und ein abgestimmtes Maß finden, wenn sie ihr Krisenmanagement zurückfahren, etwa indem die EZB die Zinsen anhebt oder die Mitgliedstaaten ihre fiskalische Stimulierung reduzieren, Staatsgarantien aus dem Finanzsektor zurückziehen und Subventionen verringern. Wie schon bei der Gestaltung der Konjunkturprogramme könnte von Deutschland gefordert werden, dass es seine Konjunkturstimulierung als "Wachstumsmotor" der Eurozone erst etwas später zurückfahren solle, als es eine rein nationale Betrachtung der Wirtschaftsdaten nahelegen würde. Zwei Negativszenarien gilt es dabei zu vermeiden: ein zu frühes Abbremsen der Konjunktur und damit der Rückfall in eine Rezession sowie ein zu spätes Zurückschrauben der expansiven Politiken und damit die Gefahr inflationärer Entwicklungen. Ein erfolgreicher "Exit" erfordert einen konstruktiven Dialog zwischen den beteiligten Akteuren über die Einschätzung der Konjunkturentwicklung und der möglichen Risiken und ein Mindestmaß an strategischer Abstimmung. Hierfür kann es notwendig sein, den Dialog auf Ebene der Staats- und Regierungschefs zu intensivieren.

Ursachen der Finanzkrise wurden insbesondere bei der europäischen Finanzmarktregulierung und -aufsicht identifiziert, da die bestehenden Aufsichtsstrukturen weder schwere Instabilitäten der Märkte identifiziert haben, noch geeignet waren, mit zumindest teilweise grenzüberschreitend integrierten Märkten und Finanzmarktakteuren umzugehen. Entsprechend dieser Analyse wurde auf Grundlage der Beschlüsse des Eurozonengipfels vom Oktober 2008 ein Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung europäischer Finanzmarktaufsichtsstrukturen initiiert. Es soll ein Europäisches Finanzaufsichtssystem mit drei Behörden geschaffen werden: eine Europäische Bankaufsichtsbehörde, eine Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und eine Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde. Diese sollen die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsehern verbessern und intensivieren und ein einheitliches Handeln der nationalen Behörden sicherstellen, damit im Binnenmarkt die gleichen Bedingungen für die Finanzinstitute bestehen. Der bisherige Verlauf des Gesetzgebungsprozesses deutet allerdings an, dass eine durchgriffsfähige europäische Aufsicht derzeit keine große Realisierungschance hat.

Versagen der wirtschafts- und fiskalpolitischen Überwachung

Nicht nur die Überwachung der Finanzmärkte, auch die der mitgliedstaatlichen Politiken erwies sich in der Krise als unzureichend. Besonders die drohende Staatspleite in Griechenland macht deutlich, dass die Koordinierung der Haushaltspolitiken unzureichend funktioniert. Auch andere Eurozonenländer wie Portugal, Spanien oder Italien haben mit sehr hohen öffentlichen Schuldenständen zu kämpfen, wobei die Ursachen jeweils anders gelagert sind. In einigen der Problemländer geht es um viel mehr als um reine Haushaltskonsolidierung: Neben Lohnzurückhaltung und Arbeitsmarktreformen sind Maßnahmen zur Produktivitätssteigerung (ähnlich der deutschen Anpassungsstrategie in den 1990er Jahren) nötig. Dass die Eurozone in diese Situation schlittern konnte, zeugt davon, dass auch die wirtschaftspolitische Koordinierung unzureichend ist.

Die Schwächen der Überwachungs- und Sanktionsmechanismen werden durch die Reformen des Vertrags von Lissabon gelindert, aber nicht ausgeräumt. Den unverlässlichen Budgetstatistiken arbeitet die EU durch eine Stärkung der Zugriffsrechte der europäischen Statistikagentur Eurostat entgegen - ein Vorschlag, der bereits 2004 von der Kommission formuliert, von den Mitgliedstaaten aber nicht angenommen wurde, weil sie keine weitere Offenlegung nationaler Daten unterstützten. Um die Überwachung wirksamer zu gestalten, zog die EU auf Beschluss des informellen EU-Gipfels vom 11. Februar 2010 überdies erstmals seit Einführung des Euro den IWF als technischen Berater hinzu. Überprüfen müssen die Regierungen zudem, ob das Frühwarnsystem alle wichtigen Variablen (etwa auch Verschuldung des Privatsektors) ausreichend einbezieht.

Keine Patentlösung gibt es dafür, dass politische Anreize für notwendige Reformen fehlen. Im Gegenteil: Die Aussicht, im Falle eines drohenden Staatsbankrotts von den EU-Partnern unterstützt zu werden, könnte die Bereitschaft betroffener Regierungen zu weiterer Konsolidierung und umfassenden strukturellen Reformen reduzieren. Es wird zu diskutieren sein, ob und wie über die im Lissabon-Vertrag festgeschriebenen Änderungen der haushaltspolitischen Kontrolle hinaus ein frühzeitigerer Durchgriff auf die nationale Fiskalpolitik möglich werden soll. Auch die Bedeutung fiskalischer Regeln auf der Ebene der Mitgliedstaaten dürfte wieder auf die Agenda rücken, um die Prävention unverantwortlicher Haushaltspolitik grundlegend anzugehen. Eine langfristige und zentrale Aufgabe ist es, den Unterschieden bei der Wettbewerbsfähigkeit entgegenzuwirken, die sich durch die Krise verschärft haben. Ihnen zu Grunde liegen in einigen Staaten Reformversäumnisse, mangelnde Koordinierung in der Eurozone sowie die Tatsache, dass die Märkte als Ausgleichsmechanismen für divergierende Entwicklungen nur bedingt funktionieren. Die Ungleichgewichte innerhalb der Eurozone lassen sich in einem vertretbaren Zeitrahmen möglicherweise nicht allein durch eine Anpassung der schwachen Länder reduzieren. Bewahrheitet sich dies, gibt es zwei Alternativen, um auf einen Konvergenzpfad zurückzugelangen und politische, wirtschaftliche und soziale Spannungen in der Eurozone einzuschränken: erhöhte Transferleistungen oder eine stärkere Importnachfrage von Überschussländern wie Deutschland.

Schlussfolgerungen

Seit Gründung der Währungsunion haben die Mitgliedstaaten einige der internen Governance-Mechanismen angepasst. Insbesondere als Reaktion auf die aktuelle Finanzkrise hat die Gemeinschaft trotz der komplexen Entscheidungsmechanismen flexibel reagiert. In mancherlei Hinsicht hat die Krise die Bereitschaft zur Koordination und Zusammenarbeit innerhalb der EU gesteigert. Sie hat allerdings auch aufgezeigt, dass die ökonomischen Interdependenzen in der Währungsunion nicht unbedingt zu abgestimmtem europäischen Handeln führen, sondern immer wieder grundlegende Auffassungsunterschiede zwischen einzelnen Regierungen zu Tage treten. Die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt verfügt trotz der dynamischen Weiterentwicklung von Koordinierungsprozessen und Institutionen seit Einführung des Euro noch nicht über das Instrumentarium einer einheitlichen Volkswirtschaft, was zu wirtschaftspolitischer Inkohärenz führen kann. Im Krisenmanagement hat sich gezeigt, dass die Bewertung von Kosten und die Bereitschaft zur Aufteilung von Risiken trotz der starken Interdependenzen vor allem entlang nationaler Grenzen verlaufen.

Die Reformen des Lissabon-Vertrags verändern die Governance-Strukturen der Eurozone weiter. Folgende Funktionsträger spielen fortan im Bereich der Wirtschafts- und Fiskalpolitik zusammen: der neue Präsident des Europäischen Rats, die Dreier-Teampräsidentschaft und der neue Präsident der Eurogruppe. Überdies wurde die Rolle der Kommission gestärkt. Die Eurogruppe dürfte sich auch ohne Organstatus informell weiterentwickeln, sowohl was die eigene Arbeitsweise als auch das Verhältnis zu den Organen der EU betrifft. Nicht auszuschließen ist, dass sich das Europäische Parlament dafür ausspricht, die Eurogruppe durch ihre Bestätigung im Rahmen des Lissabonvertrags als Sonderform des Ministerrates zu behandeln. Demzufolge wären Kontroll- und Koordinationsmechanismen zu diskutieren, die das Parlament mit dem "Normalformat" des Ministerrats ausgebildet hat.

Inwieweit die eigenen Kompetenzen der Eurozonenländer für eine substanzielle Weiterentwicklung genutzt werden, wird sich erst in der praktischen Anwendung zeigen. Zwei konkurrierende Tendenzen lassen sich ausmachen: Auf der einen Seite wird - befördert durch die Finanzkrise - immer deutlicher wahrgenommen, dass die Eurozonenmitglieder besonderen Koordinationsbedarf haben und eigene Abstimmungsmechanismen brauchen, solange Eurozone und EU nicht deckungsgleich sind. Auf der anderen Seite will eine wesentliche Anzahl von Mitgliedstaaten keine weitergehende Koordinierung, die als Einschränkung der nationalen Souveränität wahrgenommen wird.

Die Mitgliedstaaten stehen vor der Frage, ob sie bereit sind, eine Einschränkung des nationalen Gestaltungsspielraums hinzunehmen, um gemeinsame Antworten auf europäische Probleme zu ermöglichen - oder ob sie den Einfluss der europäischen Ebene auf nationale Politikentscheidungen möglichst gering halten und dabei das Risiko suboptimaler Politikergebnisse in Kauf nehmen. Damit sind berechtigterweise Fragen nach der Legitimation europäischer Eingriffe verbunden. Um dieses Problem zu überwinden, müsste in letzter Konsequenz die Demokratie auf europäischer Ebene gestärkt werden.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Art. 121 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

  2. Zu den Zielen der Gemeinschaft siehe Art. 120 AEUV und Art. 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV).

  3. Art. 137 AEUV und Protokoll Nr. 3.

  4. Großbritannien, Schweden und wahrscheinlich auch Dänemark dürften auf absehbare Zeit bei ihrer Entscheidung bleiben, nicht der Eurozone beizutreten. Gleichzeitig verläuft die Konvergenzentwicklung einiger mittel- und osteuropäischer Staaten schleppender als ursprünglich erwartet.

  5. Einen Überblick über die Bedeutung der Änderungen bzgl. der Entscheidungsverfahren gibt: Der Lissabonvertrag aus finanzpolitischer Sicht. Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), Dezember 2009, S. 40-47, online: www.bundesfinanzministerium.de/
    lang_de/nn_89372/DE/BMF__Startseite/
    Aktuelles/Monatsbericht__des__BMF/
    2009/12/node.html?__nnn=true (13.4.2010).

  6. Vgl. zu den institutionellen Reformen den Beitrag von Matthias Dembinski in diesem Heft.

  7. Vgl. Daniela Kietz/Nicolai von Ondarza, Willkommen in der Lissabonner Wirklichkeit. SWP-Aktuell 29, Berlin, März 2010, online: www.swp-berlin.org/common/get_document.php?asset_id=6905 (13.4.2010).

  8. Vgl. Europäische Zentralbank, Monthly Bulletin. 10th Anniversary of the ECB. 1998-2008, Frankfurt/M. 2008, S. 152.

  9. Vgl. für eine ausführlichere Analyse Jean-François Jamet, Les économies française et allemande: un destin lié, des stratégies a rapprocher. Questions d'Europe 149, Fondation Robert Schuman, 16.11.2009, online: www.robert-schuman.eu/question_europe.php?num=qe-149 (13.4.2010).

  10. Eine Zusammenfassung der Argumente bietet Patrick Artus, La politique économique de l'Allemagne est-elle un problème pour les autres pays européens? Natixis, Flash 538 (8.12.2009).

  11. Vgl. Daniel Gros, Adjustment Difficulties in the GIPSY Club. CEPS Working Document 326, Brüssel, März 2010, online: www.ceps.be/book/adjustment-difficulties-gipsy-club (13.4.2010).

  12. Vgl. Sebastian Dullien/Daniela Schwarzer, A Question of Survival? Curbing regional divergences in the Eurozone, in: Review of Economic Conditions in Italy, 1 (2006).

Dr. rer. pol., geb. 1973; Leiterin der Forschungsgruppe EU-Integration, Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), Ludwig-kirchplatz 3-4, 10719 Berlin. E-Mail Link: daniela.schwarzer@swp-berlin.org