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Das Lissabon-Urteil: Implikationen für die Europapolitik


23.4.2010
Der Beitrag untersucht das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Er erkennt als Wegweiser das grundgesetzliche Demokratieprinzip und erörtert Möglichkeiten und Aufgaben der deutschen Europapolitik.

Einleitung



Das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 30. Juni 2009[1] hat in der Öffentlichkeit eine ambivalente Einschätzung erfahren. Einerseits herrscht Erleichterung darüber, dass das Zustimmungsgesetz zum Vertrag vom Lissabon[2] (dem Neuerungsausschnitt der gescheiterten Gesamtkodifikation des Verfassungsvertrags[3] ) die gerichtliche Hürde nahm und namentlich von der Bundesregierung als grundgesetzkonform bewertet wurde. Ein anderes Ergebnis wäre freilich auch nicht stichhaltig begründbar gewesen. Denn der Reformvertrag ändert nicht grundlegend das seit mehr als einem halben Jahrhundert mit den Europäischen Gemeinschaften (EGen) entwickelte rechtsverbindliche Grundkonzept der europäischen Integration.[4] Und das Grundgesetz enthält ein klares Bekenntnis zur gleichberechtigten Gliedschaft in einem vereinten Europa (Präambel) und zugleich den (konditionierten) Staatszielauftrag, zu dessen Verwirklichung bei der Entwicklung der Europäischen Union (EU) mitzuwirken.

Andererseits erhob sich ein anschwellender Chor der Kritik am Grundton, den Zukunftsaussagen und manchen sprachlichen Wendungen der umfänglichen Begründung. Insbesondere war von einer Blockade der Europapolitik Deutschlands[5] und von Integrationsbremsen[6] die Rede, ja sogar von Zweifeln an der Ernsthaftigkeit von Deutschlands europäischem "Commitment".[7]

Nachdem der erste Pulverdampf verzogen ist, beschäftigt uns die Frage, welche Implikationen dieses Urteil für die Integration Deutschlands in Europa und damit für die Zukunft des europäischen Einigungsprozesses mental und operativ hat.[8]


Fußnoten

  1. BVG 2 BvE 2/08, 2 BvE 5/08, 2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08, 2 BvR 1259/08, 2 BvR 182/09.
  2. Vgl. zu den Grundlinien des Vertrags Peter-Christian Müller-Graff, Der Vertrag von Lissabon auf der Systemspur des Europäischen Primärrechts, in: integration, 31 (2008), S. 123-144.
  3. Vgl. zu den Grundlinien des Verfassungsvertrags ders., Strukturmerkmale des neuen Verfassungsvertrages für Europa im Entwicklungsgang des Primärrechts, in: integration, 27 (2004), S. 186-201; zum Zusammenhang zwischen den Neuerungen des Vertrags von Lissabon und des Verfassungsvertrags ders., Die Zukunft des europäischen Verfassungstopos und Primärrechts nach der deutschen Ratspräsidentschaft, in: integration, 30 (2007), S. 223-237.
  4. Vgl. P.-Ch. Müller-Graff (Anm. 2).
  5. Vgl. Carl Otto Lenz, Ausbrechender Rechtsakt, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 8.8.2009, S. 8.
  6. Vgl. Peter Becker/Andreas Maurer, Deutsche Integrationsbremsen. Folgen und Gefahren des Karlsruher Urteils für Deutschland und die EU. SWP-Aktuell 41, Berlin, Juli 2009.
  7. Alfred Grosser, The Federal Constitutional Court's Lisbon Case: Germany's "Sonderweg" - An Outsider's Perspective, in: German Law Journal, 8 (2009), 1263.
  8. Als rechtswissenschaftliche Analyse vgl. Peter-Christian Müller-Graff, Das Karlsruher Lissabon-Urteil: Bedingungen, Grenzen, Orakel und integrative Optionen, in: integration, 32 (2009), S. 331-360.
 

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