NS-Verfolgung von "Zigeunern" und "Wiedergutmachung" nach 1945
Der Beitrag nimmt Stationen der NS-Zigeunerverfolgung von der rassistischen Neubestimmung über Konzentration, Erfassung, Deportation, Isolation und Vernichtung sowie die Praxis der "Wiedergutmachung" in den Blick.Einleitung
Die rassische Verfolgung von "Zigeunern"[1] im Nationalsozialismus konnte nahtlos an Konzepte und Maßnahmen zur Ausgrenzung dieser Minderheit anknüpfen, die in Deutschland bereits eine lange Tradition besaßen. Nach 1945 diente die Bezugnahme auf den bereits vor 1933 praktizierten behördlichen Rassismus zur Legitimation fortgesetzter Diskriminierung und wurde nicht zuletzt zur Abwehr von Entschädigungsansprüchen für nationalsozialistische Verfolgung herangezogen.Angelehnt an das pädagogische Menschenbild der Aufklärung bildete in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert die Forderung nach "Seßhaftmachung der Zigeuner" in den einschlägigen Erlassen und Verordnungen geradezu ein Leitmotiv. Die fürsorgerechtlichen Rahmenbedingungen führten aber in der Praxis dazu, dass die einzelnen Gemeinden in der Regel versuchten, zuziehende Zigeuner so schnell wie möglich wieder loszuwerden. Die nach der Reichsgründung herausgegebenen Erlasse zielten in erster Linie auf die Ausweisung ausländischer Zigeuner sowie die Erschwerung einer reisenden Lebensweise bei inländischen Zigeunern. Sie behielten auch während der Weimarer Republik Gültigkeit. Ende der 1920er Jahre erfolgte insoweit eine Radikalisierung, als durch die Einführung von Sonderausweisen eine lückenlose Erfassung der Zigeuner zur neuen Leitvorstellung aufrückte.[2]