Artikel im

Obrigkeitsstaat und Basisdemokratisierung | Das Deutsche Kaiserreich | bpb.de

Obrigkeitsstaat und Basisdemokratisierung

Wolfgang Kruse

/ 10 Minuten zu lesen

Das Kaiserreich war in seinem herrschafts- und machtpolitischen Kern ein preußisch dominierter Obrigkeitsstaat. Formell ein Fürstenbund, lagen die drei Säulen des absolutistischen Staats in der Hand von Kaiser und Reichskanzler: Heer, Bürokratie und Diplomatie. Und es war eine Militärmonarchie, in der dem Kaiser als Oberstem Kriegsherrn eine umfassende Machtbefugnis zustand und die auch der politischen Kultur und dem zivilen Leben ihren militaristischen Stempel aufdrücken konnte. Zugleich gab es aber auch tiefgehende politische Modernisierungs- und Demokratisierungsprozesse, die nicht nur in der Entstehung eines breiten Parteienspektrums ihren Ausdruck fanden, sondern auch in einer sich dynamisch entwickelnden politischen Öffentlichkeit.

Kaiser Wilhelm II. (Mitte) nimmt nach der Parade militärische Meldungen entgegen. (Aufnahmedatum: 01.01.1912-31.12.1912) (© picture-alliance, SZ Photo)

Die politische Ordnung des Kaiserreiches stand in einem dynamischen Spannungsverhältnis zwischen machtvollen obrigkeitsstaatlichen Herrschaftsstrukturen auf der einen und weitreichenden basisdemokratischen Politisierungstendenzen der Gesellschaft auf der anderen Seite. Gegründet wurde das Kaiserreich als ein Fürstenbund, dessen formelle Souveränität in der Vertretung der Einzelstaaten, dem Bundesrat verkörpert war. Ihm saß als Vertreter des Kaisers der Reichkanzler vor, der zugleich (von kurzen Ausnahmen abgesehen) als preußischer Ministerpräsident den größten Einzelstaat und seine machtvolle, auch die Reichsgeschäfte prägende Bürokratie verkörperte; nur langsam wurden überhaupt eigene Reichsbehörden aufgebaut. Die im sog. Bundespräsidium aus Kaiser und Reichskanzler gebündelte monarchische Staatsspitze verfügte generell über „die drei Säulen des absolutistischen Staates: Heer, Bürokratie und Diplomatie“ (Hans-Ulrich. Wehler) und hielt damit die wesentlichen politischen Machtmittel in ihren Händen. Aber auch in der von den Liberalen mitgestalteten Verfassung fand das Spannungsverhältnis zwischen Obrigkeitsstaat und Basisdemokratisierung seinen förmlichen Ausdruck: Der monarchischen Regierungsform stand in der konstitutionellen Monarchie des Kaiserreichs mit dem Reichstag eine Volksvertretung gegenüber, die nach einem für die Zeit sehr demokratischen, allgemeinen, gleichen und direkten Personenwahlrecht für Männer ab 25 Jahren gewählt wurde, während Frauen von politischen Mitwirkungsrechten prinzipiell ausgeschlossen blieben. Durch seine Beteiligung an Gesetzgebung und Budgetrecht stellte der Reichstag von Anfang an einen beträchtlichen Machtfaktor im politischen System des Kaiserreichs dar. Seinen politischen Einfluss konnte er im Laufe der Zeit ausweiten, ohne jedoch bis zum revolutionären Zusammenbruch von 1918 eine Parlamentarisierung der Regierung zu erreichen.

In den Einzelstaaten des Reichs dagegen galten zumeist weiterhin verschiedene Formen von Klassenwahlrechten, darunter das preußische 3-Klassen-Wahlrecht, bei dem auf der ersten Stufe des indirekten Wahlsystems die Wähler nach ihrem Steueraufkommen in drei Gruppen eingeteilt wurden, die jeweils die gleich Zahl an Wahlmännern für die Wahl der Abgeordneten in der zweiten Wahlstufe bestimmen konnten. Sehr wenige Reiche wählten so 1/3 der Wahlmänner, während die große Bevölkerungsmehrheit in der dritten Klasse ebenfalls nur 1/3 entsenden konnte. Dieses anfangs vor allem die adligen Gutsbesitzer stärkende Wahlsystem begünstigte zunehmend auch die reich gewordenen Wirtschaftsbürger: So konnte etwa der Großindustrielle Friedrich Alfred Krupp in seinem Essener Wahlkreis alleine das erste Drittel der Wahlmänner bestimmen, während in Berlin die SPD selbst mit ¾ der Wählerstimmen keine Mehrheiten gewinnen konnte, weil sie fast alle in der dritten Klasse zählten. Die politischen Vertretungskörperschaften in Preußen, aber auch die Volksvertretungen in vielen anderen Einzelstaaten blieben so von konservativ-liberalen Mehrheiten bestimmt. Gesellschaftlich verkörpert wurde der Obrigkeitsstaat nicht nur durch den Kaiser, sondern auch von überwiegend agrarisch-aristokratisch geprägten, traditionellen Machteliten, die einen großen Teil der staatlichen und gesellschaftlichen Schlüsselpositionen einnahmen und auf dieser Grundlage mit Erfolg versuchten, ihre überkommene Herrenstellung in einer sich rapide modernisierenden Industriegesellschaft zu verteidigen. Die Entwicklung des politischen Systems im Kaiserreich ist deshalb von der Forschung vielfach im Spannungsfeld zwischen einer Manipulation der Gesellschaft durch die alten Herrschaftseliten „von oben“ und einer vorwärtstreibenden Dynamik durch die gesellschaftlichen Kräfte „von unten“ betrachtet worden. Die gesellschaftspolitische Entwicklungsdynamik wurde dabei allerdings keineswegs allein von liberalen und sozialdemokratischen Reformbestrebungen auf der politischen Linken getragen. Höchst einflussreich wurden auch die konservativen Interessenverbände und die nationalistischen Kräfte im ehemals liberalen Bürgertum, die ebenfalls gesellschaftliche Bewegungen organisieren konnten und eine bereits konservative monarchische Regierung zunehmend von rechts unter Druck setzten.

Militärstaat und soziale Militarisierung

Die vor allem von preußischen Traditionen bestimmte Militärmonarchie mit dem Kaiser als Oberstem Kriegsherrn und seinem aristokratischen Offizierskorps prägte auch der politischen Kultur und dem zivilen Leben in vieler Hinsicht ihren militaristischen Stempel auf. Die soziale Militarisierung von Öffentlichkeit und Gesellschaft trat nicht nur in der Hochschätzung alles Militärischen hervor, sondern konnte sich auch auf organisatorische Strukturen stützen. Die jungen Männer unterlagen je nach Waffengattung einer 2 bis 3-jährigen allgemeinen Wehrpflicht mit folgender Reservephase, und viele von ihnen waren anschließend in Kriegervereinen organisiert, von denen die militärischen Werte und Hierarchien weiter gepflegt wurden. Ihr 1890 als „Kyffhäuser-Bund“ gegründeter Dachverband hatte mehr als zweieinhalb Millionen Mitglieder. Die gebildeten und begüterten jungen Bürger allerdings hatten mit der Institution des einjährig-freiwilligen Dienstes die Möglichkeit, nicht nur ihre Dienstzeit zu verkürzen und in gehobener Position zu absolvieren, sondern auch, die Zustimmung der Offizierskollegen vorausgesetzt, mit der gesellschaftlich hoch angesehenen Stellung eines Reserveoffiziers ins zivile Leben zurückzukehren. Militaristische Orientierungen wurden ferner in den studentischen Burschenschaften gepflegt, die mit ihren Mensuren elitär-soldatische Tugenden hochhielten und im Laufe des 19. Jahrhunderts politisch zunehmend rechte, nationalistische und oft antisemitische Ausprägungen gewannen. Und wie das Militär selbst, begriff sich auch die in den unteren Rängen viele Veteranen beschäftigende, in den höheren Rängen noch lange von Adligen und bürgerlichen Reserveoffizieren geleitete Verwaltung als ein über der Gesellschaft stehender Herrschaftsstand, der nach seinem Selbstverständnis den monarchischen Staat als höherwertige ideelle Kraft repräsentierte und für die als Untertanen angesehenen Staatsbürger zu handeln beanspruchte.

Basisdemokratisierung

Stimmenanteile der Parteien nach Bundesstaaten und preußischen Provinzen 1912

Unterhalb der staatlichen Ebene jedoch vollzog sich im Zusammenhang mit der wirtschaftlich-sozialen Modernisierungsdynamik trotzdem ein ebenso dynamischer wie tiefgehender Politisierungsprozess, der weite Bereiche der Gesellschaft erfasste. In erster Linie ist hier die Entstehung eines ausdifferenzierten Parteienspektrums zu nennen, das von den zwei konservativen Parteien (Deutschkonservative Partei, Freikonservative Partei) über die katholische Zentrumspartei, die Nationalliberale Partei und verschiedene linksliberale Parteien bis zur Sozialdemokratischen Partei reichte. Beginnend mit der SPD, durchliefen diese Parteien einen Entwicklungsprozess von traditionellen Honoratiorenparteien hin zu modernen Parteiorganisationen mit einem wachsenden Stab von Berufspolitikern und Angestellten, die oft zugleich in der parteieigenen Presse tätig waren. Alleine die SPD verfügte vor 1914 über mehr als 100 parteieigene Tageszeitungen mit dem Vorwärts an der Spitze, ergänzt durch eine große Zahl von Wochen- und Monatsschriften. Auf der politischen Rechten vertrat demgegenüber die „Neue Preußische (Kreuz-) Zeitung“ am entschiedensten konservative Positionen. Der „politische Massenmarkt“ (Hans Rosenberg) des Kaiserreichs wurde ferner durch große, parteiunabhängige Zeitungen mit politischer Ausrichtung geprägt, wie etwa die liberale „Frankfurter Zeitung“ oder in Berlin die „Vossische Zeitung“.

Ergebnisse der Reichstagswahlen von 1871 - 1912

Es waren nicht zuletzt die vielfältigen Wahlkämpfe zum Reichstag sowie zu den Länder- und Kommunalparlamenten, in denen die Politisierung der Bevölkerung weiter vorangetrieben wurde. Und neben den Parteien entwickelte sich ein breites Spektrum weiterer Organisationen mit politisierenden Tendenzen. Hier sind erst einmal die großen Interessenverbände der Industrie, der Landwirtschaft und der Arbeiterschaft zu nennen, die sich keineswegs auf wirtschaftliche Fragen beschränkten, sondern auch auf die allgemeine Politik Einfluss zu nehmen versuchten und eng mit politischen Parteien kooperierten. Dem „Bund der Landwirte“ (BdL) gelang es zeitweilig sogar, die Deutschkonservative Partei weitgehend zu dominieren, während der ebenfalls 1876 gegründete „Centralverband deutscher Industrieller“ vor allem den Freikonservativen und den Nationalliberalen verbunden war. Am deutlichsten trat die Politisierung aber bei den Gewerkschaften hervor, die sich explizit als politische Richtungsgewerkschaften organisierten: Die Freien Gewerkschaften verstanden sich als Teil der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung, hinzu kam die christlichen Gewerkschaften, die eng mit dem Zentrum kooperierten. Am kleinsten waren die liberalen, nach ihren Gründern Hirsch-Dunckersche genannten Gewerkvereine. Liberal orientiert waren auch große Teile der bürgerlichen Frauenbewegung, die sich insbesondere für eine Öffnung der höheren Bildungsinstitutionen und Erwerbstätigkeitsmöglichkeiten einsetzte, Wahlrechte dagegen erst einmal nur sehr zurückhaltend forderte. Zur öffentlichen Politisierung trugen schließlich die vielfältigen, vor allem in der wilhelminischen Phase des Kaiserreichs entstehenden Agitationsverbände mit zumeist nationalistischer, militaristischer und imperialistischer Ausrichtung bei, wie etwa der Alldeutsche Verband (1891), die Kolonialverbände, der Ostmarkenverein (1894), der Deutsche Flottenverein (1898), der Reichsverband gegen die Sozialdemokratie (1904) oder der Deutsche Wehrverein (1912).

Bismarck und die Zeit der „Kanzlerdiktatur“

Die erste Hauptphase des Kaiserreiches von 1871 bis 1890 stand politisch im Zeichen der Herrschaft des Reichskanzlers Otto v. Bismarck, insbesondere nachdem er sich Ende der 1870er Jahre im Zeichen der „inneren Reichsgründung“ aus der Abhängigkeit von den Liberalen lösen konnte. Bismarcks Herrschaft erschien so teilweise als eine Art Kanzlerdiktatur und ist von der Forschung lange mit Bewunderung, zunehmend aber mit kritischer Distanz analysiert worden. Bismarck nutzte nicht nur die Machtmittel, über die er im Namen des preußischen Königs und deutschen Kaisers verfügen konnte, sondern er brachte auch sein eigenes, alles überstrahlendes Charisma als erfolgreicher Reichsgründer in die deutsche Politik ein. Zugleich gelang es ihm, durch moderne, aber manipulativ eingesetzte Herrschaftstechniken eine zeitweilig überragende politische Bedeutung zu gewinnen. Dazu zählten vor allem der bonapartistische „appel au peuple“, d. h. die populistische Aktivierung kaisertreuer Mehrheiten durch das allgemeinem Männerwahlrecht und die virtuos genutzte Praxis (oder Androhung) von Reichstagsauflösungen und Neuwahlen unter nationalen Parolen. Eng damit verbunden waren die bismarcksche "Kartellpolitik" vermeintlich staatstragender, auf Bismarck eingeschworener Parteien, die indirekte oder auch negative Integration von "reichsfreundlichen" Mehrheiten durch die Aktivierung von inneren (Katholiken, Sozialdemokraten, Juden) und äußeren Feindbildern sowie die "sozialimperialistische", auf nationalistische Interessenpolitik und außenpolitische Erfolge gegründete Ableitung innerer Spannungen nach außen.

Als Bismarck 1890 seinen Abschied nehmen musste, war dies dennoch keineswegs allein den Konflikten mit dem jungen Kaiser Wilhelm II. geschuldet, der selbst eine gestaltende politische Rolle spielen wollte. Das "System Bismarck" war auch inhaltlich längst an seine Grenzen gestoßen, wie etwa das Scheitern der Repressionspolitik gegen die Sozialdemokratie und die Nichtverlängerung der Sozialistengesetze im Reichstag verdeutlichte. Der doppelte Thronwechsel im Jahre 1888 brachte indes keineswegs den Aufbruch in eine liberalere Ära, den sich viele Zeitgenossen von Friedrich III. erhofft hatten. Der Thronfolger verstarb nur wenige Monate nach seinem Herrschaftsantritt. Und sein Sohn Wilhelm II. beanspruchte zwar Jugendlichkeit und Modernität zu vertreten, doch eine politische Liberalisierung war damit keineswegs verbunden. Bismarcks Nachfolger Leo v. Caprivi, dessen "Neuer Kurs" anfangs mit Liberalisierungstendenzen verknüpft war, traf auf den erbitterten Widerstand der Konservativen und wurde vom jungen Kaiser schnell fallengelassen. Umso mehr wurde nun deutlich, dass Bismarck eine nur schwer zu füllende Lücke in der ganz auf seine Person zugeschnittenen Verfassungspraxis hinterlassen hatte.

Wilhelm II. und das „persönliche Regiment“

Wilhelm II. beanspruchte ein "persönliches Regiment", d. h. er wollte anders als sein Vorgänger die Regierungstätigkeit nicht allein von Reichskanzler und Regierung ausüben lassen, sondern ihre Führung selbst in die Hand nehmen. Doch seine Versuche, dieses Projekt umzusetzen, waren nicht nur ungeschickt, sondern stießen auch immer wieder an verfassungspolitische Grenzen. Neue Ausnahmegesetze gegen die Sozialdemokratie, wie sie Wilhelm favorisierte, konnten nur begrenzt durchgesetzt werden. Besonders deutlich traten die Auseinandersetzungen über das persönliche Regiment jedoch in der Außenpolitik hervor, in der der Kaiser immer wieder für Verunsicherung und politischen Gegenwind sorgte. Nach der sog. Daily-Telegraph-Affäre von 1908/09, ausgelöst durch ein die deutsche Außenpolitik desavouierendes Interview des Kaisers, musste der auch durch eine Reihe von Skandalen in seinem öffentlichen Ansehen beeinträchtigte Wilhelm schließlich endgültig einlenken. Er wurde von Reichskanzler Bernhard v. Bülow zu der öffentlichen Erklärung genötigt, von nun an die verfassungsmäßigen Verantwortlichkeiten der Regierung und ihrer Minister wahren zu wollen.

Bülow und die Grenzen der Sammlungspolitik

Seit der zweiten Hälfte der 1890er Jahre hatte Bülow gemeinsam mit Johannes v. Miquel und Alfred v. Tirpitz den Versuch unternommen, die von Bismarck inspirierte Politik einer Sammlung der „staatserhaltenden und produktiven Stände“ auf eine neue Grundlage zu stellen. Der auch vom Kaiser mit Wohlwollen gesehene, die nun proklamierte „Weltpolitik“ stützende Bau einer Schlachtflotte kam den ökonomischen und politischen Ambitionen des industriellen Bürgertums entgegen, während im Gegenzug ein erneuerter Zolltarif die protektionistischen Bedürfnisse der konservativen Agrarier befriedigen sollte. Das Bündnis von Agrariern und Industriellen blieb jedoch angesichts auseinandertreibender Interessengegensätze vor allem bei der überfälligen Reichsfinanzreform höchst brüchig. Und im Reichstag waren Konservative und Nationalliberale allein, anders als im Hegemonialstaat Preußen mit seinem Dreiklassenwahlrecht, nicht mehrheitsfähig, so dass weitere Bündnispartner notwendig wurden. Zeitweilig gelang dies mit dem Zentrum, nach den von massiver Propaganda gegen Zentrum und Sozialdemokratie als Gegner der deutschen Kolonialpolitik begleiteten „Hottentottenwahlen“ 1907 dann mit den Linksliberalen, die sich von ihrer Mitarbeit liberale Reformen erhofften. Der Bülow-Block brachte jedoch keine Schritte zu einer Parlamentarisierung der Reichspolitik, sondern er zerbrach 1909 an seinen inneren Gegensätzen über eine Neuordnung der Reichsfinanzen.

Krise des politischen Systems

Insgesamt sind jüngst für die Entwicklung der staatlichen Institutionen des Kaiserreichs vier grundlegende Wandlungsprozesse aufgezeigt worden: „… die Zentralisierung staatlicher Kompetenzen, die Monarchisierung des Kaiseramtes, die Nationalisierung des Bundesrates und die Parlamentarisierung der Reichsgewalt“ (Oliver Haardt). Welche Qualität indes vor allem die Parlamentarisierungstendenzen aufwiesen, und ob damit tatsächlich eine demokratische Modernisierung der politischen Ordnung bevorstand, muss in vieler Hinsicht zweifelhaft erscheinen. Denn einer substantiellen Parlamentarisierung der doch weiterhin monarchisch bestimmten Regierungsgewalt standen bis in die Endphase des Kaiserreichs hinein kaum überwindbare Hindernisse im Weg, zumal auch die bürgerlichen Mittelparteien nicht entschieden dafür eintraten. Und die Reichstagswahlen des Jahres 1912 ließen schließlich besonders deutlich werden, wie sehr die Politik des Kaiserreichs im Spannungsfeld von Basisdemokratisierung, elitärem Machterhalt und monarchischer Herrschaft nicht nur polarisiert, sondern zunehmend auch paralysiert war: Die oppositionellen Linksparteien SPD und die zur "Fortschrittlichen Volkspartei" (FVP) zusammengeschlossenen Linksliberalen errangen mit insgesamt fast 50 % der Stimmen und annähernd 40% der Mandate zwar einen großen Wahlsieg, ohne jedoch mehrheitsfähig zu werden und eine gemeinsame Reformperspektive entwickeln zu können. Ihr Aufkommen bestärkte auf der anderen Seite die Radikalisierung der konservativen und nationalistischen Kräfte, so dass auch der Spielraum für eine nationale Sammlungspolitik immer enger wurde. Der seit 1909 amtierende Reichskanzler Theobald v. Bethmann-Hollweg sah sich stattdessen gezwungen, mit seiner bürokratischen "Politik der Diagonalen" zwischen bzw. über den auseinandertreibenden politischen Kräften zu lavieren, ohne selbst klare Perspektiven entwickeln zu können.

Zweifellos befand sich die Reichspolitik am Vorabend des Ersten Weltkrieges damit noch nicht in einer offenen Krisensituation. Doch vieles spricht dafür, dass nicht nur ihre Blockade, sondern auch die damit einhergehende Bedrohung der herrschenden Ordnung in der Julikrise 1914 die Idee einer „Flucht nach vorn“ in eine aggressive Außen- und Kriegspolitik nachhaltig bestärkt hat.

Weitere Inhalte