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Der lange Weg zur Entschädigung | NS-Zwangsarbeit. Lernen mit Interviews | bpb.de

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Der lange Weg zur Entschädigung

Cord Pagenstecher

/ 5 Minuten zu lesen

Viele Jahre mussten ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter auf eine Entschädigung warten. In Form von sogenannten Globalabkommen leistete die Bundesrepublik lediglich an einzelne Staaten Entschädigungszahlungen. Nach langwierigen Verhandlungen wurde im Jahr 2000 die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ zur Entschädigung von Zwangsarbeit gegründet.

Mitglieder der Theatergruppe OSTARBEITER protestieren gegen eine Ausstellung des Industriellen-Erben und Kunstsammlers Friedrich Christian Flick. (© picture-alliance/AP)

Nach ihrer Befreiung litten viele Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter unter den psychischen und physischen Folgeschäden der Zwangsarbeit, besonders im Alter. In vielen osteuropäischen Ländern leben einige nach dem Zusammenbruch der sozialistischen Gesellschaften am Rand des Existenzminimums. Individuelle Entschädigungsansprüche oder wenigstens Lohnnachzahlungen wurden ihnen verweigert; die deutschen Regierungen und die von der Zwangsarbeit profitierenden Betriebe lehnten – von wenigen Ausnahmen abgesehen – jede Verantwortung ab.

Verweigerte Verantwortung

Das seit Herbst 1953 geltende Interner Link: Bundesentschädigungsgesetz schloss im Ausland lebende sowie nicht rassistisch oder politisch Verfolgte weitgehend von seinen Leistungen aus. Im parallel abgeschlossenen Londoner Schuldenabkommen gelang es der Bundesrepublik, die Entschädigung von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern rechtlich als „Reparationsansprüche“ zu definieren und damit auf die Verhandlungen um einen endgültigen Friedensvertrag zu verschieben. Vereinzelte Klagen von Überlebenden blieben erfolglos.

Globalabkommen mit anderen Staaten

Zur Beförderung der Westintegration leistete die Bundesrepublik lediglich Zahlungen an einzelne Staaten in Form sogenannter Globalabkommen, nämlich 1952 an Israel (3,5 Milliarden DM als materielle Aufbauhilfe) sowie zwischen 1959 und 1964 an mehrere westeuropäische Staaten (insgesamt 900 Millionen DM). In dieser Phase zahlten auch mehrere Großunternehmen einige Millionen DM an die Jewish Claims Conference. Die DDR lehnte aufgrund ihres Selbstverständnisses als antifaschistische Neugründung jegliche Entschädigung für ausländische NS-Opfer ab.

TabelleÜbersicht: Globalzahlungen an Staaten bis 1990

Diese Tabelle zeigt für jedes Land das Jahr und die Summe der Zahlung. Während des Kalten Kriegs leistete die Bundesrepublik globale Entschädigungszahlungen an westliche Länder sowie an Polen und die Jewish Claims Conference (JCC), eine Organisation jüdischer Überlebender. Zwangsarbeit wurde dabei nicht berücksichtigt. Die DDR zahlte keine Entschädigungen.

Die Bundesrepublik Deutschland zahlte bis 1990 an folgende Staaten:

StaatJahrSumme
Israel19523.000 Mio. DM
Jewish Claims Conference (JCC)1952450 Mio. DM
Luxemburg195918 Mio. DM
Norwegen 195960 Mio. DM
Dänemark 195916 Mio. DM
Griechenland 1960115 Mio. DM
Niederlande 1960125 Mio. DM
Frankreich 1960400 Mio. DM
Belgien 196080 Mio. DM
Italien 196140 Mio. DM
Schweiz 196110 Mio. DM
Österreich 1961101 Mio. DM
Großbritannien 196411 Mio. DM
Schweden 19641 Mio. DM
Polen 19751.300 Mio. DM
JCC (Osteuropa) 19802.200 Mio. DM
Frankreich 1981250 Mio. DM
Luxemburg 198712 Mio. DM

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 folgten im Zuge des Interner Link: Zwei-Plus-Vier-Vertrags noch einmal Globalabkommen mit Polen (500 Millionen DM) sowie mit Belarus, der Ukraine und Russland (zusammen eine Milliarde DM). Russland und Belarus hatten dabei auch die NS-Opfer in den inzwischen souveränen baltischen Staaten zu berücksichtigen. Mit diesen Zahlungen sahen Regierung und Wirtschaft ihre Verantwortlichkeit damals als erfüllt an.

TabelleÜbersicht: Globalzahlungen an Staaten nach 1990

Diese Tabelle zeigt für jedes Land das Jahr und die Summe der Zahlung. Das vereinigte Deutschland leistete nach 1990 Globalzahlungen an Polen und die Nachfolgestaaten der Sowjetunion.

Das vereinigte Deutschland zahlte nach 1990 an folgende Staaten:

Staat JahrSumme
Polen 1991500 Mio. DM
Russland 1993400 Mio. DM
Ukraine 1993400 Mio. DM
Weißrussland 1993200 Mio. DM
Estland 19952 Mio. DM
USA 19953 Mio. DM
Litauen 19962 Mio. DM
Tschechien 1997140 Mio. DM
Lettland 19982 Mio. DM
Ex-Jugoslawien 199880 Mio. DM
Jewish Claims Conference (JCC) 1998200 Mio. DM

Die Debatte um die Entschädigung

Aufkleber zu Protestaktion für eine schnellere Entschädigung der Zwangsarbeiter, Mai 2001. (© Archiv: DHM / Zentrale Dokumentation )

Erst Ende des 20. Jahrhunderts beschäftigte die Entschädigung der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter wieder die nationale und internationale Öffentlichkeit. Die ersten politischen Initiativen der Bundestags-Grünen, des Europa-Parlaments oder der Aktion Sühnezeichen Friedensdienste blieben noch erfolglos.

Erst 1998 einigten sich die Fraktionen des Bundestags darauf, eine Stiftung zur Entschädigung von Zwangsarbeit unter finanzieller Beteiligung der deutschen Wirtschaft einrichten zu wollen. Parallel dazu führten Sammelklagen und Boykottdrohungen in den USA zur Gründung der "Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft": Vor allem die exportorientierten Großunternehmen boten an, sich – ohne ein Schuldeingeständnis – an der Stiftung zu beteiligen. Als Bedingung verlangten sie die Zusicherung von "Rechtssicherheit" für die Unternehmen vor weiteren Klagen in den USA.

Die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"

Nach Interner Link: langwierigen internationalen Verhandlungen wurde am 12. August 2000 durch ein Bundesgesetz die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) gegründet. Deutsche Unternehmen beteiligten sich mit rund fünf Milliarden DM an dem 10-Milliarden-DM-Fonds zur Entschädigung der ehemaligen Zwangsarbeiter und anderer NS-Opfer sowie zur Einrichtung eines speziellen Fonds „Erinnerung und Zukunft“. Nach Feststellung der "Rechtssicherheit" durch den Bundestag am 30. Mai 2001 konnten die Auszahlungen beginnen. Zwischen 2001 und 2007 erhielten die Überlebenden eine einmalige Zahlung zwischen 500 und 7.700 Euro. Kriegsgefangene sowie westeuropäische zivile Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter blieben von der Entschädigung ausgeschlossen.

Interview: Zur Entstehung und Arbeit der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"

Günter Saathoff im Interview, (FU Berlin, CeDiS) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Günter Saathoff ist seit 2003 im Vorstand der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (EVZ). Im Interview spricht er über die Entstehung und die Ziele der Stiftung. Er erläutert die Auszahlungspraxis an ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und geht auf die durch den Fonds "Erinnerung und Zukunft" geförderten Bildungsprojekte ein. Er erläutert auch, warum die Zahlungen für die Zwangsarbeiter erst so spät kamen und was die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter mit dem Geld gemacht haben. Interner Link: Weiter...

Die Regelung der Entschädigung mittels einer Stiftung sollte unbürokratisch sein und den Unternehmen, aber auch den betagten Opfern individuelle Gerichtsverfahren ersparen. In der Tat hätten die wenigsten Überlebenden das Ende solcher langwierigen Prozesse noch erlebt. Dennoch war die Entschädigung unterschiedlichster Opfergruppen in verschiedenen Ländern ein recht kompliziertes Verfahren, das in Kooperation mit sieben internationalen „Partnerorganisationen“ umgesetzt wurde. Diese waren für die Antragsannahme, die Feststellung der Leistungsberechtigung und die Auszahlungen zuständig. Ihr jeweiliger Finanzrahmen war in den internationalen Verhandlungen vorab festgelegt worden.

Die individuellen Auszahlungen

Aus dem Gesamtfonds von über 4,6 Milliarden Euro zahlte die Stiftung EVZ Entschädigungen insbesondere an ehemalige KZ-Häftlinge und an deportierte mittel- und osteuropäische Zivilarbeiterinnen und Zivilarbeiter. Über 1,6 Millionen Überlebende erhielten einmalige Zahlungen, die je nach Herkunftsland und Schwere der Lagerbedingungen differierten.

KZ- und Ghetto-Häftlinge erhielten den Maximalbetrag von 7.669 Euro (Kategorie A), Inhaftierte in Arbeitserziehungslagern und sogenannten „anderen Haftstätten“ bekamen zwischen 3.068 und 7.669 Euro, Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in der Industrie in der Regel 2.556 Euro (Kategorie B).

Die Partnerorganisationen konnten dank einer Öffnungsklausel im Rahmen ihrer finanziellen Mittel weitere Opfergruppen berücksichtigen. Im Rahmen der Öffnungsklausel erhielten unter anderem in der Landwirtschaft Eingesetzte und Kinderhäftlinge zwischen 536 und 2.235 Euro. Wenn die Betroffenen nach 1999 verstorben waren, hatten die Angehörigen Anspruch auf die Leistung. Gesonderte Entschädigungen wurden aus den weiteren Mitteln der Stiftung für Versicherungs-, Vermögens- und „sonstige Personenschäden“ gezahlt.

TabelleÜbersicht: Individuell Entschädigte nach 2000

Diese Tabelle zeigt für jedes Land die Zahl der Entschädigten und zum Vergleich die Zahl der 1945 dort noch lebenden Zwangsarbeiter/innen (ohne KZ-Häftlinge). Im Jahr 2000 begann die individuelle Entschädigung durch die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“. Von den einst über 13 Millionen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern lebten damals noch 2,4 Millionen. Bis 2007 erhielten davon 1,7 Millionen Menschen in 98 Ländern eine Entschädigung.

Von den am Kriegsende Überlebenden erhielten bis 2007 eine individuelle Entschädigung:

StaatEntschädigte 2007Überlebende 1945
Sowjetunion856.4023.550.000
Ukraine465.672
Russland 227.685
Weißrussland 119.699
Sonstige 43.346
Polen 484.0251.690.000
Israel 78.744-
Tschechien 75.804330.000
USA 48.804-
Ungarn 15.04045.000
Kanada 14.481-
Australien 12.044-
Serbien-Montenegro 8.604205.000
Frankreich 8.4752.265.000
Niederlande 4.500465.000
Belgien 3.893430.000
Italien 3.3931.405.000
Andere 23.987985.000
Gesamt 1.665.69011.370.000

Keine Zahlungen erhielten Kriegsgefangene, sofern sie nicht in Konzentrationslagern inhaftiert waren. Dies galt auch für sowjetische Kriegsgefangene, die unter härtesten Bedingungen Zwangsarbeit leisten mussten, wenn sie nicht schon in den Wehrmachtslagern verhungert waren. Erst im Jahr 2015 beschloss der Bundestag eine Zahlung, die aber nur noch wenige Überlebende erreichte. Auch die 1943 gefangen genommenen italienischen Militärinternierten erhielten trotz ihrer späteren Einstufung als Zivilarbeiter und ihrer besonders schlechten Behandlung keinerlei Entschädigung. Mit ihren Klagen vor deutschen und europäischen Gerichten hatten sie ebenso wenig Erfolg wie die sowjetischen Kriegsgefangenen.

West- und südeuropäische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter wurden nur anerkannt, wenn sie unter Haftbedingungen arbeiten mussten. Die meisten aus Frankreich, Belgien oder den Niederlanden Verschleppten erhielten daher keine Entschädigung. Menschen, die in ihrem eigenen Heimatland von den Deutschen zur Arbeit gezwungen worden waren, wurden nur teilweise in Tschechien, Polen und Belarus berücksichtigt.

Ebenfalls leer aus gingen die bereits vor 1999 Verstorbenen sowie diejenigen, die ihre Zwangsarbeit nach 65 Jahren nicht mehr nachweisen oder wenigstens glaubhaft machen konnten.

Historische Bedeutung

Der finanzielle Aspekt der Entschädigung war angesichts der bedrückenden Armut vieler älterer Menschen in Osteuropa für die Betroffenen überaus wichtig. Daneben haben die Debatte um die Entschädigung, das Nachweis- und Auszahlungs-Verfahren selbst sowie die folgenden Aktivitäten der Stiftung und anderer Initiativen (Begegnungsprogramme mit Überlebenden, Ausstellungen zum Thema Zwangsarbeit usw.) dazu beigetragen, die lange vergessenen Opfer der Zwangsarbeit wieder ins öffentliche Gedächtnis zu rufen, in ihren Heimatländern ebenso wie in deutschen Kommunen, Betrieben und der „großen Politik“.

Weiterführende Links

Hintergrundfilm Zwangsarbeit und Entschädigung mit Zusatzmaterialien in der Online-Anwendung Lernumgebung "Lernen mit Interviews: Zwangsarbeit 1939-1945" (Registrierung notwendig)

Externer Link: Mit Stempel und Unterschrift. Digitale Werkstatt für Quelleninterpretation von der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"

Weitere Inhalte

Historiker, geb. 1965, ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Center für Digitale Systeme der Freien Universität Berlin, Bereich Interview-Archive, Online-Archiv "Zwangsarbeit 1939-1945".