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Open Access Freies Wissen für alle: Wissenschaftliches Publizieren im digitalen Zeitalter

Matthias Spielkamp

/ 7 Minuten zu lesen

Wissenschaft lebt vom Austausch unter Forschern, und wissenschaftliche Publikationen werden zum Großteil aus öffentlicher Hand finanziert. Also sollen sie auch frei im Internet verfügbar sein – fordert die Open Access-Bewegung.

Bild: dieSachbearbeiter.de, cc by-nc-nd/2.0/de (bpb, Bild: dieSachbearbeiter.de, cc by-nc-nd/2.0/de ) Lizenz: cc by-nc-nd/2.0/de

Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten als Wissenschaftlerin an einer Universität und veröffentlichen einen Artikel in einer Fachzeitschrift, einem so genannten Scientific Journal. Um Ihren Aufsatz dort zu publizieren, fordert der Verlag, dass Sie alle Verwertungsrechte exklusiv abtreten – eine durchaus übliche Praxis. Sie bedeutet, dass Sie den Aufsatz anschließend nicht mehr selber veröffentlichen dürfen, etwa auf Ihrer eigenen Website oder der des Instituts.

Begriff: Zeitschriftenkrise

Seit den 1990er Jahren sind die Preise für viele wissenschaftliche Fachzeitschriften stark gestiegen, erst nur wenig mehr als die Inflationsrate, später dann um bis zu 30 Prozent pro Jahr. Betroffen sind vor allem die so genannten STM-Disziplinen, also Science, Technology, Medicine (Wissenschaft, Technologie, Medizin). Die meisten Beobachter sehen die Gründe darin, dass nur noch wenige große Verlage den Markt unter sich aufteilen und damit die Preise diktieren können. Wissenschaftler können aber nicht einfach auf Konkurrenzprodukte, also etwa billigere Magazine umsteigen, weil sie auf die Informationen in den bekannten Zeitschriften angewiesen sind. Gleichzeitig stagnieren die Etats der Universitäten und Bibliotheken in vielen Ländern oder haben sich sogar verringert. Das führt dazu, dass sie die Abonnements vieler Fachzeitschriften abbestellen mussten. Eine Studie des britischen Wellcome Trust, einer unabhängigen Wissenschaftsstiftung, liefert eine gute Analyse der Situation: Economic Analysis of Scientific Research Publishing (in englischer Sprache). Auf: Externer Link: wellcome.ac.uk (PDF)

Der Artikel erscheint, und Sie bekommen ein Belegexemplar zugeschickt. Anschließend nehmen Sie ihn ins Curriculum für das kommende Semester auf. Zu Beginn des Semesters berichtet eine Ihrer Studentinnen, dass sie das Journal in der Universitätsbibliothek nicht bekommen hat. Die zuständige Bibliothekarin erklärt Ihnen, dass die Zeitschrift in den vergangenen Jahren um 50 Prozent teurer geworden ist. Die Bibliothek kann sich daher ein Abo nicht mehr leisten (s. Kasten Zeitschriftenkrise). Sie haben also, von der Universität bezahlt, geforscht und über die Ergebnisse einen Aufsatz veröffentlicht. Der steht nun in einem Journal, das sich Ihre Universität nicht leisten kann.

Absurd? Selbstverständlich. Aber kein Einzelfall, sondern im Wissenschaftsbetrieb keine Seltenheit. Und Grund genug für etliche prominente Wissenschaftler zu versuchen, diese Verhältnisse zu ändern. Der Begriff, den sie dafür geprägt haben: "Open Access (to scientific publications)" – auf Deutsch: freier Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen.

Open Access: Gemeingut verfügbar machen

Der Gedanke dahinter ist, dass es in den Zeiten der Digitalisierung und des Internets eigentlich möglich ist, alle wissenschaftlichen Publikationen online verfügbar zu machen – für die Leser kostenlos und überall abrufbar, wo es einen Netzzugang gibt. Die Idee fand in kurzer Zeit viele Anhänger, vor allem in den so genannten STM-Disziplinen (Science, Technology and Medicine, also Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie Medizin).

Bereits 2001 trafen sich führende Vertreter der Idee auf Einladung des Open Society Institute in Budapest und veröffentlichten die "Budapester Erklärung zu Open Access". Ihr erster Satz verdeutlicht, worum es den Beteiligten geht: "Durch das Zusammentreffen einer alten Tradition mit einer neuen Technologie ist ein bisher beispielloses Gemeingut verfügbar geworden."

Mit alter Tradition ist gemeint, dass in den meisten Disziplinen Wissenschaftler ihre Forschungsergebnisse schon immer kostenlos zur Verfügung gestellt haben. Für ihre Forschung bezahlt haben sie Universitäten und öffentliche Forschungszentren, also die öffentliche Hand – und nicht die Verlage, die dann ihre Ergebnisse veröffentlichten. Die neue Technologie, von der die "Budapester Erklärung" spricht, ist die Digitalisierung in Kombination mit dem Internet. Sie machen es möglich, die Forschungsergebnisse nahezu kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Seit der "Budapester Erklärung" kann man davon sprechen, dass es eine Open-Access-Bewegung in den Wissenschaften gibt. Wie bedeutend sie inzwischen geworden ist, zeigt die "Berliner Erklärung", die einen "offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen" fordert und 2003 verabschiedet wurde. Alle bedeutenden deutschen Forschungsvereinigungen haben sie unterzeichnet: die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Fraunhofer-, und Max-Planck-Gesellschaften, die Helmholtz-Gemeinschaft und vielen andere.

Dazu wurde sie von zahlreichen wichtigen ausländischen Vereinigungen und Universitäten unterzeichnet, vom französischen Centre National de la Recherche Scientifique über den Wissenschaftsfonds aus Österreich und den Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung der Schweiz bis hin zur Chinesischen Akademie der Wissenschaften.

Professionelle Datenbanken statt privater Websites

Schnell stellten die Open Access-Vordenker allerdings fest, dass es für Wissenschaftler nicht damit getan sein kann, ihre Publikationen auf der eigenen Website zu veröffentlichen. Denn zum einen wäre es in den meisten Fällen nicht garantiert, dass die Artikel wirklich auf Dauer zuverlässig abrufbar wären.

Schon ein einziger Festplatten-Crash oder eine unbezahlte Provider-Rechnung könnten dazu führen, dass Artikel unwiederbringlich verloren wären. Zum anderen ist es wichtig, die Publikationen möglichst leicht auffindbar zu machen. Und nicht zuletzt hat auch kaum ein Wissenschaftler Lust, sich um diese Dinge zu kümmern.

Zur Lösung werden so genannte Online-Repositorien aufgebaut. Das sind elektronische Depots, in denen Wissenschaftler ihre Artikel ablegen können. Mehrere Hundert Institutionen in der ganzen Welt haben inzwischen diese Pläne umgesetzt und solche Repositorien eingerichtet. Sie werden meist von Universitäten oder Forschungseinrichtungen finanziert und professionell verwaltet, womit die Gefahr technischer Probleme verringert wird. Außerdem werden die Artikel dort nach eingeführten bibliothekarischen Standards verwaltet, so dass sie gut gefunden werden können.

Zugleich haben Wissenschaftsverlage auf Druck der Open-Access-Gemeinde zum Teil damit begonnen, ihre Geschäftsmodelle zu ändern. Selbst die Marktführer unter den Verlagen, wie Reed Elsevier, Springer Science and Business Media oder Wiley, die Milliardenumsätze machen, geben inzwischen ihren Autoren häufig die Möglichkeit, Aufsätze in Open-Access-Repositorien einzuspeisen. Stevan Harnad, Linguistik-Professor an den Universitäten Southampton und Montreal und einer der Gründer der Open-Access-Bewegung, nennt das den "grünen Weg": Forscher veröffentlichen weiterhin in den etablierten Journals, machen danach aber ihre Arbeiten über Open-Access-Datenbanken frei zugänglich.

"Grüner" oder "goldener" Weg?

Allerdings gibt es Kritik an dieser Methode. Denn die Verlage erlauben den Zugang oft nur unter bestimmten Bedingungen: Ein Aufsatz darf erst sechs oder sogar zwölf Monate nach Erscheinen im Verlags-Journal als Open-Access-Dokument online gestellt werden, und dann unter Umständen mit einer veränderten Paginierung, also mit anderen Seitenzahlen und Layout.

Zum einen sind die Informationen – je nach Fachdisziplin – nach einem solchen Zeitraum aber bereits veraltet, zum anderen macht ein anderes Layout als im Journal das Zitieren nahezu unmöglich. Dafür wird dann doch wieder die Journal-Ausgabe gebraucht. Zudem setzt dieser "grüne Weg" voraus, dass die Aufsätze "verdoppelt" werden müssen: einmal liegen sie im Archiv der etablierten Zeitschriften, außerdem im Open-Access-Repositorium. Ein unnötiger und im Grunde sinnloser Aufwand, der hohe volkswirtschaftliche Kosten mit sich bringt – vor allem in Form von Arbeitszeit, die dafür aufgewendet werden muss.

Begriff: Peer Review

(Peers = Fachkollegen, Review = Begutachtung) Ein Verfahren, bei dem ein Verlag einen eingereichten Aufsatz nicht sofort veröffentlicht. Stattdessen wird er erst an eine Gruppe von Wissenschaftlern geschickt, die mit dem Thema vertraut sind. Sie weisen gegebenenfalls auf Probleme hin und bitten den Verfasser, den Aufsatz zu ändern. Erst wenn sie zufrieden sind, wird er veröffentlicht. Die Gutachter können einen Aufsatz auch ablehnen. In den meisten Fällen bekommen sie kein Honorar für diese Begutachtung, sondern betrachten sie als selbstverständlichen Teil ihrer wissenschaftlichen Arbeit. In vielen Disziplinen - vor allem der Medizin, den Natur- und Ingenieurwissenschaften - gibt es keine wichtigen Journals, die ohne Peer Review auskommen. Das gilt nicht für die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, wo der Anteil von Peer Reviews wesentlich kleiner ist.

Einige Open-Access-Unterstützer bevorzugen daher das, "goldener Weg" genannt wird: Autoren treten ihre Rechte nicht an einen konventionellen Verlag ab, denn dann wären sie dessen Bedingungen unterworfen. Stattdessen veröffentlichen sie direkt in einem Verlag, der dem Open-Access-Gedanken verpflichtet ist. In dem Fall werden die Artikel sofort frei zugänglich gemacht. Die Autoren behalten ihre Verwertungsrechte in vollem Umfang. Die Redaktion organisiert den Peer Review (siehe Kasten) und stellt die Datenbank zur Verfügung, aus der die Beiträge abrufbar sind. Beispiele für derartige Verlage sind die Public Library of Science oder BioMedCentral, die inzwischen in ihren Fachgebieten einen ausgezeichneten Ruf genießen. Auch Open Access ist nicht kostenlos

Doch Peer Review und Repositorien kosten Geld. Das scheint trivial, muss aber erwähnt werden angesichts der Aussagen einiger Open-Access-Anhänger, dass durch Open Access das Wissen der Welt kostenlos zur Verfügung gestellt werden könne. Zwar muss nichts mehr gedruckt und in Papierform versendet werden, was den größten Teil der Kosten eines konventionellen Verlags ausmacht. Aber auch Open-Access-Repositorien müssen programmiert und verwaltet, der Peer Review muss redaktionell organisiert werden.

Daher haben sich verschiedene Modelle etabliert, wie Open Access finanziert werden kann. Die meisten Open-Access-Verlage erheben Publikationsgebühren, die von den Autoren oder deren Arbeitgebern – beispielsweise Universitäten – bezahlt werden. Ihr Argument: die Universitäten sparen dadurch, dass sie die Forschungsergebnisse nicht mehr über ein teures Zeitschriftenabonnement zurückkaufen müssen, immer noch Geld. Diese Rechnung ist zwischen OA-Befürworten und Wissenschaftsverlagen umstritten, da bei der klassischen Publikation zwar für die Zeitschrift bezahlt werden muss, aber eben keine Publikationsgebühr. Unbestreitbar allerdings ist, dass der Nutzen für die Wissenschaft – und damit auch die Allgemeinheit – bei diesem Publikationsmodell steigt, da die Aufsätze kostenlos zur Verfügung stehen.

Kritiker sehen das Modell mit Skepsis, da manche Wissenschaftler Probleme haben könnten, ihre Forschungsergebnisse zu veröffentlichen. Manchen Wissenschaftlern oder ihren Institutionen fehle das Geld, zum Beispiel solchen aus Entwicklungsländern; bei anderen könne ein Kampf um die Publikationszuschüsse entstehen, bei dem sich nicht immer die bessere Qualität durchsetzt. Sie setzen zum Teil ihre Hoffnungen auf Modelle wie arXiv. Dort werden alle eingereichten Aufsätze, die in einem Zustand sind, der ein Peer Review zulässt, veröffentlicht. Erst dann werden in einem längeren Prozess die Aufsätze bewertet: durch Zugriffszahlen, indem Leser die Arbeiten bewerten oder sie wiederum in renommierten Zeitschriften veröffentlicht werden. Durch diesen Ansatz können Publikationskosten auf 1 bis 5 US-Dollar pro Artikel gesenkt werden. Publikationskosten (author processing charges, APCs) können aber auch Tausende Euro betragen.

Die Zukunft des Open Access

Stark umstritten ist der Einsatz von OA-Verfügungen (Mandates). Dabei verpflichten , Wissenschaftsorganisationen die von ihnen finanzierten Wissenschaftler dazu, ihre Forschungsergebnisse als Open Access zur Verfügung zu stellen. Zwar ist das die erfolgreichste Methode, um Open Access zu fördern, wie Studien belegen. Doch gerade in Deutschland wird dieses Vorgehen von einzelnen Wissenschaftlern und dem Börsenverein des deutschen Buchhandels, dem Branchenverband der Verlage und Buchhandlungen, als Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit kritisiert. Werde ein Wissenschaftler dazu gezwungen, einen Beitrag Open Access zur Verfügung zu stellen, und führe das dazu, dass ein Verlag eine bestimmte Publikation nicht mehr wirtschaftlich herausgeben könne. Deshalb werde damit die Entscheidungsfreiheit des Autors begrenzt.

Weltweit setzen allerdings mehr als 150 Universitäten, darunter die Harvard University und das Massachusetts Institute of Technology (MIT), das University College London und die ETH Zürich, derartige Mandate ein, außerdem die National Institutes of Health in den USA und der Europäische Forschungsrat.

Nach Jahre langem Hin und Her hat in Deutschland die Bundesregierung beschlossen, die Voraussetzungen für Open Access zu ändern. Im April 2013 verabschiedete das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf:

„Darüber hinaus wird ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht für Autoren von wissenschaftlichen Beiträgen in Periodika eingeführt. Dies gilt für Beiträge, die im Rahmen der öffentlichen Förderung von Forschungsprojekten oder an einer institutionell geförderten außer-universitären Forschungseinrichtung entstanden sind. Der Autor der Beiträge erhält danach das Recht, seinen Beitrag nach einer Frist von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung zu nicht gewerblichen Zwecken erneut im Internet öffentlich zugänglich zu machen.“

Ob diese Regelung zu einem Durchbruch für OA führen wird, bleibt abzuwarten. Zum einen bleibt es bei der Freiwilligkeit der Forscher, die dann zwar das Recht, aber nicht die Pflicht zur OA-Veröffentlichung haben. Zum anderen sind die meisten wichtigen Wissenschaftsverlage nicht davon betroffen, da sie nicht dem deutschen Gesetz unterstehen.

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