Geschichte des Urheberrechts
Das Urheberrecht ist jung: Erst mit dem Buchdruck und Humanismus in der Neuzeit gab es die Idee, Urheber (und Drucker) rechtlich zu schützen. Und durch die deutsche Kleinstaaterei verspätete es sich hierzulande sogar bis ins 19. Jahrhundert.
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)Das Mittelalter
Während des größten Teils des Mittelalters fand die Wissensproduktion überwiegend in den Klöstern statt. Dort wurden antike und frühchristliche Schriften aufbewahrt, kopiert, studiert, übersetzt, kommentiert und kompiliert. Erst im 12. Jahrhundert begann sich bei den Kommentatoren ein Bewusstsein für ihre Rolle als 'Autor' herauszubilden. Diesem Bewusstsein, Urheber eigenständiger Textbeiträge zu sein, entsprang ein zunehmendes Bedürfnis nach Anerkennung. Das zeigte sich beispielsweise daran, dass an Kopien und Kommentaren zunehmend der Autorenname auftauchte.
Mit der Gründung von Universitäten verlagerte sich gleichzeitig ab dem 11. Jahrhundert in ganz Europa die Wissensproduktion allmählich aus den Klöstern weg und hin in weltliche Bildungseinrichtungen. Wissen wurde dort als Gebrauchsgegenstand aufgefasst, nicht mehr als Gottesgeschenk. Das galt auch in einen ganz praktischen Sinne: Lehrmaterialien, das heißt aufgeschriebenes Wissen, wurden gegen Bares kopiert und gehandelt.
Die Neuzeit – Der Buchdruck
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)Die Druckerprivilegien
Recht schnell tauchte auf den neu entstehenden Markt unliebsame Konkurrenz auf: die Nachdrucker. Sie besorgten sich frisch erschienene Bücher, zum Teil auch Probedrucke von noch nicht erschienenen Büchern, und druckten diese in der eigenen Werkstatt billiger nach. Der ursprüngliche Drucker stand dann vor dem Problem, dass die Nachfrage nach seinen aufwändigeren und teureren Ausgaben sank.
Für dieses Problem wurden recht schnell pragmatische Lösungen gefunden. Eine große Rolle spielten dabei sogenannte 'Druckerprivilegien', die etwa ab 1475 einzelnen Druckern für eine gewisse Zeit – üblich waren zwei Jahre – das ausschließliche Recht zum Druck einer bestimmten Schrift zusprachen. Diese Privilegien wurden von der geistlichen oder weltlichen Obrigkeit ausgestellt und galten in ihrem jeweiligen Herrschaftsgebiet.
Häufig war es so, dass die Privilegien verfielen, wenn das zugesprochene exklusive Druckrecht nicht ausgeübt wurde. Das Druckrecht war so mit einer 'Druckpflicht' verknüpft und die Konkurrenz, der der Nachdruck durch das Privileg untersagt war, wachte argwöhnisch über deren Einhaltung. Schon in der nächsten größeren Stadt, zumindest aber an der Landesgrenze, war ein Druckprivileg zudem meist nicht mehr viel Wert.
Der Buchhandel
Mit der Vervielfachung der Druckereien und dem schnell wachsenden Angebot an gedruckten Büchern bildete sich rasch ein reger Buchhandel. Bücher wurden bereits ab den sechziger Jahren des 15. Jahrhundert in etablierten Messestädten wie Frankfurt am Main oder Leipzig getauscht (der sogenannte 'Bücherumschlag'), lediglich die Wertdifferenz wurde in Bargeld ausgezahlt. Der reine Bargeldhandel setzte sich im deutschsprachigen Raum erst im 17. Jahrhundert durch.
Mit dem Erstarken des städtischen Bürgertums, einer humanistischen Weltanschauung und vor allem dem Anwachsen des grenzüberschreitenden Handels etablierte sich dann allmählich ein Markt für 'moderne Literatur'. Mit der Überlassung der Manuskripte durch den gelehrten Autor erwarb der Drucker nach üblicher Auffassung alle Eigentumsrechte daran.
Originalität und Plagiat
Gegen den regen Handel mit ihren Büchern hatten die Gelehrten nichts einzuwenden, im Gegenteil. Allerdings häuften sich die Plagiatsanklagen der Gelehrten untereinander. Sie warfen sich wechselseitig vor, einander die Ideen gestohlen zu haben. In diesen Streitigkeiten zeigte sich die Spannung zwischen den noch existierenden Überresten der mittelalterlichen Kultur des Kopierens und Kommentierens auf der einen und den aufkommenden Vorstellungen von Originalität, Autorschaft und 'geistigem Eigentum' – genauer gesagt der Urheberschaft an Ideen – auf der anderen Seite.
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