Lizenzen
Klassiker und Alternativen
Lizenzen legen fest, was Nutzer mit urheberrechtlich geschützten Werken wie Software, Musik, Texten und Filmen machen können. Einige Lizenzen kontrollieren die Nutzung streng, während andere gezielt den freien Fluss von Werken erleichtern.Lizenzen legen fest, was Nutzer mit urheberrechtlich geschützten Werken wie Software, Musik, Texten und Filmen machen können. Einige Lizenzen kontrollieren die Nutzung streng, während andere gezielt den freien Fluss von Werken erleichtern.
Bild: dieSachbearbeiter.de, cc by-nc-nd/2.0/de (© Bild: dieSachbearbeiter.de, cc by-nc-nd/2.0/de
)Das Gesetz legt auch fest, was ein Nutzer mit einem Werk machen darf, ohne den Urheber zu fragen. Für Nutzungshandlungen, die nicht im Urheberrechtsgesetz explizit erlaubt sind, braucht man eine Erlaubnis des Urhebers oder Rechteinhabers. Wenn man etwa eine Zeitung gekauft hat, dann darf man sie zwar lesen und auch für den eigenen Gebrauch Artikel daraus kopieren – das Urheberrecht regelt das in der so genannten "Privatkopieschranke". Aber man darf keine Texte aus der Zeitung in einer eigenen Publikation nachdrucken, die man dann wiederum verbreitet.
Entsprechendes gilt für andere Inhaltsformen – Computerprogramme, Musik, Film und so weiter – und andere Nutzungshandlungen. So darf man ein Musikstück nicht bearbeiten, samplen, remixen oder neu einspielen, wenn es der Original-Urheber oder Rechteinhaber nicht erlaubt. Es bleibt auch dann verboten, wenn man den Namen des ursprünglichen Autors nennt.
Bild: dieSachbearbeiter.de, cc by-nc-nd/2.0/de (© Bild: dieSachbearbeiter.de, cc by-nc-nd/2.0/de
)Oft erhält man Lizenzen nur, wenn man Lizenzgebühren zahlt, vor allem bei kommerziell verwerteten Inhalten. Will man also einen Song samplen, kauft man sich eine Sampling-Lizenz beim betreffenden Musikverlag. Will man einen Text nachdrucken, so setzt man sich mit dem Autor oder einem Verlag in Verbindung und bezahlt für den Nachdruck.
Zuerst in der Software-Branche, später aber auch für andere Inhalte, haben sich so genannte freie oder offene Lizenzen entwickelt. Sie dienen dazu, die Verwendung des Werkes möglichst weit gehend zu erlauben, ohne dass Lizenzgebühren bezahlt werden müssen.
Offene Lizenzen gibt es – neben Computerprogrammen – für Musik, Text und Bild; meist gelten sie für Inhalte, die über das Internet bereit gestellt werden. Sie erlauben meist, das jeweilige Werk zu kopieren, zu verbreiten oder online zugänglich zu machen, häufig aber auch, diese zu verändern und die veränderten Inhalte wiederum weiterzuverbreiten.
Dahinter steckt der Gedanke, dass durch einen freien Austausch von Wissen, Ideen und Informationen mehr neue Werke erschaffen und bestehende Werke weiterentwickelt und verbessert würden. Das GNU/Linux-Betriebssystem ist ein gutes Beispiel dafür: Hunderte, ja Tausende von Programmierern haben über viele Jahre hinweg gemeinsam ein kostenfrei erhältliches Betriebssystem entwickelt, das es durchaus mit kommerziellen Produkten aufnehmen kann.
Im Folgenden werden einige Lizenzformen kurz beschrieben, um zu erläutern, wie sie funktionieren und was sie bewirken.
Publikationen zum Thema

Urheberrecht im Alltag
Was muss ich beim Download von CDs beachten? Welche Rechte habe ich an meinen Filmen, Texten oder Mu...

Wissen und Eigentum
Besitzen Autoren ihre Werke? Ist Wissen ohne rechtlichen Schutz vermarktbar, verwertbar oder wertlos...

Freie Software - zwischen Privat- und Gemeineigentum
Freie Software (wie z.B. das Betriebssystem GNU/Linux) ist eines der verblüffendsten Wissensphänom...

Dark Fiber
Den "Freigeist des Internets" retten, lautet das Ziel vieler engagierter Nutzerinnen und Nutzer. Wie...

Good Copy Bad Copy
Kaum etwas erhitzt im Internet zurzeit mehr die Gemüter als das Urheberrecht. Wie könnte ein Urheb...

