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Migrationspolitik – September 2018 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

Migrationspolitik – September 2018

Vera Hanewinkel

/ 9 Minuten zu lesen

Was ist in der Migrations- und Asylpolitik im letzten Monat passiert? Wie haben sich die Flucht- und Asylzahlen entwickelt? Wir blicken zurück auf die Situation in Deutschland und Europa.

Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos. Ausgelegt für 3.000 Personen beherbergt es derzeit mehr als 8.000 Personen. (© dpa)

Asylanträge im August: Türkei unter den Hauptherkunftsländern

Die Interner Link: Türkei zählt aktuell zu den Hauptherkunftsländern von Menschen, die in Deutschland um Interner Link: Asyl nachsuchen. Im Externer Link: August registrierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 1.212 Asylerstanträge türkischer Staatsangehöriger. Damit war die Türkei hinter Interner Link: Syrien und Interner Link: Irak das drittwichtigste Herkunftsland im Hinblick auf die Asylzuwanderung. Insgesamt liegt die Türkei im bisherigen Berichtsjahr auf Platz fünf der Länder, aus denen die meisten Asylsuchenden stammen. Von Januar bis August nahm das Interner Link: BAMF insgesamt 6.493 Asylerstanträge türkischer Staatsangehöriger entgegen. Dies bedeutet einen Anstieg um 47,3 Prozent gegenüber dem Externer Link: Vorjahreszeitraum (4.408 Asylerstanträge). Seit dem Interner Link: gescheiterten Militärputsch im Juli 2016 hat sich die Externer Link: Menschenrechtssituation in der Türkei deutlich verschlechtert. Im ersten Quartal 2018 erhielten Externer Link: 42,8 Prozent der türkischen Staatsangehörigen, die in Deutschland um Asyl nachsuchten, einen Schutzstatus.

Insgesamt stellten im August 15.122 Personen einen Erst- oder Folgeantrag auf Asyl beim BAMF. Im selben Monat entschied die Behörde über 16.623 Asylanträge. In 5.965 Fällen fiel die Entscheidung positiv aus: Der Antragstellenden Person wurde ein Interner Link: Schutzstatus gewährt. Die Gesamtschutzquote lag damit bei 35,9 Prozent – etwas über dem Durchschnitt im bisherigen Berichtsjahr (Jan.-Aug. 2018: 32,2 Prozent).

Studie: Positives Integrationsklima in Deutschland

Eine Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland sieht das Integrationsgeschehen positiv. Das ist das Ergebnis einer im September veröffentlichten Externer Link: repräsentativen Untersuchung des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR). Demnach hat sich das Integrationsklima in Deutschland gegenüber der Befragung aus dem Jahr 2015 nur leicht verschlechtert. Positiv wird das Integrationsgeschehen vor allem von Menschen bewertet, die in ihrem Alltag Kontakt zu Interner Link: Menschen mit Migrationshintergrund haben. Personen, die hingegen keine oder kaum Berührungspunkte mit Zugewanderten und ihren Nachkommen haben, sind in Bezug auf das Integrationsgeschehen pessimistischer. Menschen in Ostdeutschland bewerten das Integrationsgeschehen negativer als Menschen in Westdeutschland. Während es in Ostdeutschland keine signifikanten Geschlechterunterschiede hinsichtlich des Integrationsklimas gibt, sind Männer in Westdeutschland beim Thema Integration weniger optimistisch eingestellt als Frauen.

Neben der mehrheitlich positiven Bewertung des allgemeinen Integrationsklimas, ist auch die Haltung gegenüber Flüchtlingen überwiegend positiv. Eine Mehrheit aller Befragten findet, dass sie Deutschland wirtschaftlich und kulturell bereichern. Auch mit der Arbeit der Kommunen bei der Verteilung und Unterbringung der Flüchtlinge ist eine Mehrheit der Bevölkerung zufrieden. 60 Prozent der Befragten ohne Migrationshintergrund sprechen sich dafür aus, weiterhin Flüchtlinge aufzunehmen, allerdings ist eine Mehrheit gleichzeitig für eine Begrenzung der Asylzuwanderung (57,4 Prozent). Am skeptischsten Flüchtlingen gegenüber sind Interner Link: (Spät-)Ausgesiedelte eingestellt: Rund 45 Prozent der Befragten dieser Herkunftsgruppe sehen den Wohlstand durch die Fluchtzuwanderung bedroht. Mehr als zwei Drittel der (Spät-)Ausgesiedelten (69,3 Prozent) meinen, dass Flüchtlinge die Kriminalität in Deutschland erhöhen. Diese Meinung vertritt aber auch etwa die Hälfte (47,8 Prozent) der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund.

Für das SVR-Integrationsbarometer wurden zwischen Juli 2017 und Januar 2018 bundesweit 9.298 Personen ab einem Alter von 15 Jahren telefonisch befragt, darunter Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Zudem wurden 369 Flüchtlinge interviewt, die ab 2014 nach Deutschland gekommen sind. Die Befragung ist sowohl für die Mehrheits- als auch die Zuwanderungsbevölkerung repräsentativ. Zentraler Bestandteil des Integrationsbarometers ist der Integrationsklima-Index. Er erfasst persönliche Erfahrungen und Einschätzungen in vier zentralen Bereichen, die für Integrationsprozesse relevant sind: Arbeit, Bildung, soziale Beziehungen und Nachbarschaft. Das Integrationsklima wird auf einer Skala von 0-100 abgebildet. Je höher der Wert, desto besser wird das Integrationsgeschehen in Deutschland eingeschätzt. Der Integrationsklima-Index 2017/18 beträgt 63,8 Punkte.

Gericht kippt Wohnsitzauflage für Flüchtlinge in NRW

In Deutschland lebende anerkannte Flüchtlinge dürfen zwar einem Bundesland zugewiesen werden, nicht aber dazu gezwungen werden, an einem bestimmten Ort zu leben. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Externer Link: entschieden und damit die Wohnsitzauflage für Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen (NRW) aufgehoben. Zwar gibt es solche Wohnsitzauflagen, die durch das am 6. August 2016 in Kraft getretene Interner Link: Integrationsgesetz ermöglicht wurden, in allen Bundesländern, in NRW wurden sie jedoch besonders streng umgesetzt. Seit dem 1. Dezember nach NRW eingereiste Flüchtlinge mussten an den Ort ziehen, der ihnen von der zuständigen Bezirksregierung zugewiesen wurde. Das Gericht monierte, dass dabei nicht in jedem Einzelfall geprüft wurde, ob die Wohnortszuweisung für die Integration förderlich sei, wie sich also z.B. die örtliche Lage am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gestaltet. Damit sei die Wohnsitzauflage in NRW nicht mit dem Bundesrecht vereinbar. Geklagt hatte ein Iraker, der gerne zu Verwandten gezogen wäre, was ihm aber untersagt wurde. Die Landesregierung akzeptierte die Entscheidung der Richter und will nun Möglichkeiten prüfen, die Wohnsitzauflage so zu ändern, dass sie nicht mehr gegen bundesrechtliche Bestimmungen verstößt.

EU tritt bei Migrationspolitik auf der Stelle

Ein zweitätiger informeller EU-Gipfel in Salzburg, auf dem sich die Staats- und Regierungschefs der 28 Mitgliedstaaten neben dem Brexit vor allem mit dem Thema Migration befassten, blieb ohne nennenswerte Ergebnisse. Zwar einigten sich die Gipfel-Teilnehmer darauf, dem von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in seiner letzten Externer Link: Rede zur Lage der Union unterbreiteten Vorschlag zu folgen und eine Stärkung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) auf den Weg zu bringen. Außerdem sprachen sie sich dafür aus, die Kooperation mit afrikanischen Staaten weiter auszubauen, insbesondre mit Ägypten, dessen Präsident zuletzt signalisiert hatte, in Migrationsfragen enger mit der EU zusammenarbeiten zu wollen. Bei der Frage nach verbindlichen Quoten zur fairen Verteilung Asylsuchender auf die EU-Mitgliedsländer gab es jedoch keine Annäherung. Laut einer Externer Link: Umfrage des US-amerikanischen Meinungsforschungsinstituts Pew Research stellt inzwischen eine Mehrheit der Bürger in 10 im Rahmen einer globalen Studie untersuchten EU-Staaten der EU-Migrationspolitik ein schlechtes Zeugnis aus. Zwar spricht sich in fast allen untersuchten EU-Staaten eine Mehrheit der Befragten dafür aus, weiterhin Flüchtlinge aufzunehmen (Ausnahmen bilden Bürger in Polen und Ungarn), die Art des Umgangs der EU mit dem Flüchtlingsthema missbilligen jedoch die meisten. Dies gilt insbesondere für Griechenland: 92 Prozent der Befragten sind mit der aktuellen EU-Flüchtlingspolitik unzufrieden. In Deutschland sind es 66 Prozent. Woraus die Unzufriedenheit resultiert, wurde in der Studie nicht untersucht. Eine Externer Link: Untersuchung desselben Forschungsinstituts aus dem Jahr 2017 zeigte jedoch, dass eine Mehrheit der befragten EU-Bürger nationale Einwanderungspolitiken den in diesem Politikfeld getroffenen Regelungen auf EU-Ebene vorzieht.

Das Ende der privaten Seenotrettung?

Panama hat angekündigt, dem von den Hilfsorganisationen Ärzte ohne Grenzen und SOS Méditerranée betriebenen Rettungsschiff "Aquarius" die Registrierung zu entziehen. Sollte sich kein anderer Staat finden, unter dessen Flagge das Schiff fahren darf, bedeutet das für die private Seenotrettung das Aus auf dem zentralen Mittelmeer. Alle anderen von privaten Organisationen betriebenen Seenotrettungsschiffe wie das Schiff "Iuventa" der Organisation "Jugend Rettet" wurden entweder beschlagnahmt oder dürfen wie die Schiffe "Lifeline" und "Seefuchs" maltesische Häfen wegen eines Flaggenstreits nicht verlassen. Zwei Schiffe der spanischen Organisation "Proactiva Open Arms" sind derzeit in spanischen Gewässern unterwegs. Andere Rettungsschiffe haben ihre Arbeit aufgrund Interner Link: zunehmenden Restriktionen und Drohungen der libyschen Küstenwache eingestellt. Der von der EU unterstützte Ausbau der libyschen Küstenwache hat dazu beigetragen, dass Flüchtlingsboote oftmals bereits vor der libyschen Küste abgefangen werden. Die Zahl der (Flucht-)Migranten, die Europa über das Mittelmeer erreichen, ist in den ersten sieben Monaten 2018 gegenüber dem Vorjahr Externer Link: um 41 Prozent gesunken. Nach Externer Link: Angaben der Bundesregierung haben libysche Kräfte im ersten Halbjahr 2018 10.000 Personen aufgenommen und zurück nach Libyen gebracht.

Die Betreiber der "Aquarius" fordern die europäischen Regierungen zum Handeln auf. Externer Link: Ihrer Ansicht nach hat Panama ihnen auf Betreiben Italiens die Zulassung entzogen. Die Nachricht erreichte die Crew während eines Such- und Rettungseinsatzes. Die 58 aus Seenot geretteten Menschen an Bord durften in Malta an Land gehen und sollen auf verschiedene EU-Staaten verteilt werden. Interner Link: Italien hatte sich zum wiederholten Mal geweigert, das Rettungsschiff in einen seiner Häfen einlaufen zu lassen. Privaten Seenotrettern wird u.a. von europäischen Politikern regelmäßig vorgeworfen, illegale Einwanderung über das Mittelmeer zu begünstigen. Externer Link: Nach Angaben des italienischen Koordinierungszentrums für die Seenotrettung (I.M.R.C.C.) wurden 2017 46.401 Personen von NGOs geborgen, 2016 waren es 46.796 Personen. Deutlich mehr Menschen wurden in den beiden Jahren jedoch von staatlichen Organisationen gerettet, etwa von der italienischen Küstenwache oder im Zuge der Frontex-Operation "Triton". Laut einer Externer Link: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD wurden in den ersten fünf Monaten des Jahres 2018 12.785 Personen aus Seenot gerettet, 4.968 davon durch NGOs. Seit die nicht staatliche Seenotrettung durch die Festsetzung der Schiffe und die Blockade italienischer Häfen behindert wird, Externer Link: steigt die Todesrate an. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) Externer Link: registrierte auf der zentralen Mittelmeerroute im Zeitraum 1. Januar bis 5. August 55 Todesfälle pro 1.000 versuchten Überfahrten. Insgesamt sind seit Jahresbeginn mehr als 1.700 (Flucht-)Migranten im Mittelmeer Externer Link: ertrunken, die meisten davon auf der zentralen Mittelmeerroute (1.260).

Steigende Fluchtzuwanderung über Türkei nach Griechenland

Die Zahl über die Türkei in die EU gelangenden Flüchtlinge und Migranten steigt an. Das zeigen Zahlen von Übertritten an den griechischen See- und Landgrenzen, die das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) Externer Link: veröffentlicht hat. Demnach kamen im Zeitraum 1. Januar bis 31. August 2018 30.300 Flüchtlinge und Migranten in Griechenland an, 88 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum (Jan.-Jul. 2017: 13.800). Damit ist Griechenland derzeit hinter Spanien das wichtigste Erstankunftsland von (Flucht-)Migranten, die die EU über den Land- oder Seeweg erreichen. Die türkische Küstenwache hat dem UNHCR-Bericht zufolge seit Jahresbeginn 16.920 Personen aufgegriffen oder aus Seenot gerettet, die versuchten, mit dem Boot nach Griechenland überzusetzen. Die steigende (Flucht-)Zuwanderung verschärft derweil die Situation in den fünf als "Hotspots" bezeichneten Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln in der Ägäis. Das größte dieser Flüchtlingslager ist das Lager Moria auf Lesbos. Ausgelegt für 3.000 Personen beherbergt es derzeit Externer Link: mehr als 8.000 Personen. Die Zustände dort sind katastrophal. Nach Externer Link: Angaben der Organisation Ärzte ohne Grenzen kommt es regelmäßig zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und sexueller Gewalt. Eine steigende Zahl von Kindern und Jugendlichen sei suizidgefährdet. Die nordägäische Regionalverwaltung droht nun damit, dass Lager zu schließen, sollte die griechische Regierung nicht für eine Verbesserung der Situation sorgen. Erste Flüchtlinge wurden bereits in andere Lager verlegt. Allerdings sind auch diese häufig überfüllt. War Griechenland im Interner Link: Zuge der hohen Fluchtzuwanderung nach Europa im Jahr 2015 vor allem Transitland, so hat es sich seit der Interner Link: Schließung der Grenzen entlang der sogenannten Balkanroute und im Zuge des Interner Link: EU-Türkei-Abkommens zunehmend zum Aufnahmeland entwickelt. Das Abkommen mit der Türkei sieht vor, dass all jene Personen, die seit dem 20. März 2016 auf den griechischen Inseln ankommen, in die Türkei abgeschoben werden, sofern sie nicht in Griechenland um Asyl bitten oder ihre Asylanträge abgelehnt werden. Dies hat dazu geführt, dass die Zahl der in Griechenland gestellten Asylanträge Externer Link: deutlich gestiegen ist: Von 13.187 Asylanträgen 2015 auf 58.642 Asylanträge 2017. In den ersten acht Monaten des Jahres 2018 registrierten griechische Behörden 41.358 Asylanträge. Seit Inkrafttreten des EU-Türkei-Abkommens im März 2016 wurden insgesamt 2.224 Personen in die Türkei abgeschoben. Im selben Zeitraum haben EU-Staaten 15.652 anerkannte syrische Flüchtlinge aus der Türkei Externer Link: aufgenommen.

USA wollen pro Jahr nur noch 30.000 Flüchtlinge aufnehmen

Die US-Regierung will im kommenden Wirtschaftsjahr nur noch 30.000 Flüchtlinge über ihr Interner Link: Resettlement-Programm ins Land lassen. Das ist der niedrigste Wert seit der Einführung des Neuansiedlungsprogramms im Jahr 1980. Außenminister Mike Pompeo begründete die Entscheidung damit, dass das Wohlergehen und die Sicherheit des amerikanischen Volkes für die US-Regierung Priorität habe. Zudem reflektiere die neue Höchstgrenze für die Flüchtlingsaufnahme die Präferenz, Geflüchtete in der Nähe ihrer Herkunftsländer unterzubringen, da dies deutlich günstiger sei als sie in den USA aufzunehmen. 2017 hatte Präsident Donald Trump die Obergrenze für die Flüchtlingsaufnahme, die unter seinem Amtsvorgänger Barack Obama noch bei 85.000 gelegen hatte, auf 45.000 gesenkt. Neue Verfahren zur Sicherheitsüberprüfung haben die Praxis der Flüchtlingsaufnahme allerdings deutlich verlangsamt, sodass im Wirtschaftsjahr 2018, das am 30. September endet, tatsächlich nur rund Externer Link: 22.000 Flüchtlinge in den USA Zuflucht gefunden haben. Dabei ist der Anteil der Flüchtlinge aus muslimischen Ländern deutlich zurückgegangen, während der Anteil von Flüchtlingen aus christlich geprägten europäischen Ländern gewachsen ist. Laut einer Auswertung der Externer Link: Zahlen zur Flüchtlingsaufnahme nach Region durch die Nachrichtenagentur Reuters ist beispielsweise die Zahl der in den USA aufgenommenen Flüchtlinge aus der Republik Moldau aktuell höher als die Zahl der aufgenommenen Syrer. Dabei führt Syrien die Externer Link: Liste der weltweiten Hauptherkunftsländer von Flüchtlingen an. Externer Link: Allein in der Türkei leben mehr syrische Flüchtlinge als die Externer Link: Republik Moldau Einwohner hat. Neben der Flüchtlingsaufnahme über Resettlement besteht für Geflüchtete auch die Möglichkeit, einen Asylantrag in den USA zu stellen. Auf diese Weise erhielten Externer Link: 2016 20.455 Menschen einen Schutzstatus in den Vereinigten Staaten.

Fussnoten

Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de