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Asylentscheidungen und Klagen | Zahlen zu Asyl in Deutschland | bpb.de

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Asylentscheidungen und Klagen Infografiken zu Entscheidungen und Klagen zu Asylanträgen

/ 3 Minuten zu lesen

Die Quote der positiv beschiedenen Asylanträge liegt im laufenden Jahr 2023 bei 51,8 Prozent. Wie viele Anträge, die beim BAMF gestellt werden, sind erfolgreich? Wie viele Asylverfahren bearbeitet das BAMF? Gegen wie viele Entscheidungen des BAMF wird geklagt und wie erfolgreich sind diese Klagen?

Hinweis: Fluchtzuwanderung aus der Ukraine

Die Antragszahlen zu Asyl des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfassen im Jahr 2022 und 2023 nur einen Teil der tatsächlichen Fluchtzuwanderung nach Deutschland. Dies gilt auch für die meisten Grafiken in diesem Angebot.

In Folge des russischen Angriffskriegs auf die gesamte Ukraine am 24. Februar 2022 sind mehrere Millionen Menschen aus der Ukraine nach Europa geflüchtet. Im deutschen Ausländerzentralregister waren Anfang Dezember 2023 Externer Link: rund 1,1 Million Schutzsuchende aus der Ukraine registriert. Mit dem Interner Link: Inkraftsetzen der sogenannten EU-Massenzustromrichtlinie im Februar 2022 können ukrainische Staatsangehörige unbürokratisch einen vorübergehenden Aufenthaltstitel in EU-Staaten erhalten und müssen dafür kein Asylverfahren durchlaufen. Sie dürfen arbeiten und erhalten Zugang zu Sozialhilfe, medizinischer Versorgung und zum Bildungssystem.

Die große Mehrheit der ukrainischen Schutzsuchenden stellt keinen Asylantrag und wird damit nicht von den Zahlen des BAMF erfasst. 2022 stellten laut Externer Link: Asylgeschäftsstatistik 705 ukrainische Staatsangehörige einen Erstantrag auf Asyl, 2023 waren es Externer Link: bis Ende November 589 Erstanträge.

Wie viele Asylanträge sind erfolgreich?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet über jeden Asylantrag nach einer inhaltlichen Prüfung. Zu diesen sogenannten Sachentscheidungen gehören die Anerkennung der Rechtstellung als Flüchtling (nach Externer Link: Art. 16 a GG und Externer Link: § 3 Asylgesetz (AsylG)), die Gewährung von subsidiärem Schutz (nach Externer Link: § 4 AsylG, siehe Infobox) oder die Ablehnung des Asylantrags. Wird ein Antrag abgelehnt, prüft das BAMF ob ein Abschiebungsverbot vorliegt, weil bspw. eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit des Antragstellers im Herkunftsland besteht.

Kurz erklärtWas bedeutet "subsidiärer Schutz"?

Subsidiärer Schutz kann Personen gewährt werden, die nicht die Voraussetzungen des grundgesetzlichen Asylrechts oder der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen, denen im Falle einer Rückkehr in ihr Herkunftsland aber ein "ernsthafter Schaden" (Art. 15 der EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU ) droht. Dies ist der Fall, wenn dort mit:

a) der Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe oder

b) Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung oder

c) einer ernsthaften individuellen Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts gerechnet werden muss.*

* Externer Link: www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Subsidiaer/subsidiaer-node.html

Bei bestimmten Verfahren findet keine inhaltliche Prüfung statt, hier trifft das BAMF eine formelle Entscheidung zur sonstigen Verfahrenserledigung z.B. auf Verfahrenseinstellung, wenn ein Asylbewerber seinen Antrag zurückzieht, oder wenn nach dem sogenannten Interner Link: Dublinverfahren ein anderer europäischer Staat für den Asylsuchenden zuständig ist.

Die Quote der positiv beschiedenen Asylanträge (Anerkennung als Flüchtling, subsidiärer Schutz, Abschiebeverbot), die sogenannte Gesamtschutzquote für Flüchtlinge, liegt im laufenden Jahr 2023 bei 51,8 Prozent. Im Jahr 2022 lag sie bei 56,2 Prozent, 2021 bei 39,9 Prozent, 2020 bei 43,1 Prozent, 2019 bei 38,2 Prozent und 2018 bei 35 Prozent.

Wie viele Asylverfahren bearbeitet das BAMF?

Beim BAMF waren lange Zeit monatlich mehr Erst- und Folgeanträge gestellt worden, als die Behörde im selben Zeitraum bearbeiten und entscheiden konnte. Die Summe der beim BAMF anhängigen, also noch nicht entschiedenen Verfahren war daher seit Jahren angestiegen. 2016 bekam die Behörde deutlich mehr Personal, um Asylanträge schneller abzuarbeiten.

Seit Oktober 2016 gehen die beim BAMF anhängigen Verfahren zurück. Im Jahr 2022 hat die Behörde über Asylverfahren von 228.673 Personen entschieden. Im laufenden Jahr 2023 sind es bislang 242.185 Entscheidungen. Damit waren Ende November 2023 beim BAMF Verfahren von 232.810 Personen anhängig.

Wie oft wird gegen Asylentscheidungen geklagt?

Das BAMF hat 2015 bis 2017 über knapp zwei Millionen Asylverfahren entschieden, alleine fast 700.000 im Jahr 2016 – so viel wie nie zuvor. In Folge dessen nahm auch die Externer Link: absolute Zahl der Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamts zu. So stieg die Zahl der Klagen von 37.414 im Jahr 2013 auf 300.237 im Jahr 2017. 2018 wurden rund 116.000 Entscheidungen beklagt, 2019 waren es rund 91.000, 2020 etwas mehr als 65.000 und 2021 rund 57.500 beklagte Entscheidungen.

Im Jahr 2022 wurden Externer Link: rund 67.267 Entscheidungen des BAMF beklagt. Die Klagequote (also der Anteil der beklagten Asylentscheidungen an ihrer Gesamtheit) lag somit bei 32,2 Prozent. Damit bewegte sie sich auf einem deutlich niedrigeren Niveau als in den Vorjahren: Externer Link: 2021 lag die Klagequote gegen Entscheidungen des Bundesamts bei 38,4 Prozent 2020 bei 45,1 Prozent, 2019 bei 49,5 Prozent, 2018 bei 53,6 Prozent, 2017 bei 49,8 Prozent. Im Jahr 2013 hatten 46,2 Prozent der Antragsteller gegen ihren Bescheid geklagt.

Betrachtet man nur abgelehnte Asylanträge lag die Klagequote durchgängig höher, war zuletzt aber gesunken: 2022 lag sie bei 64,1 Prozent, 2021 bei 57,2 Prozent und 2020 noch bei 73,3 Prozent.

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