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Beim Kirchenasyl geht es um den Schutz des Einzelnen. Ein Gespräch.

Wolf-Dieter Just

/ 10 Minuten zu lesen

Kirchenasyl hat eine lange Tradition. Trotzdem kommt es darüber regelmäßig zu Spannungen zwischen Kirche und Staat.

Flüchtlinge demonstrieren 2016 im Dom St. Peter in Regensburg und bitten um Kirchenasyl. (© picture-alliance/dpa)

Die Kirche versteht sich als Anwältin für Benachteiligte und Schützerin der Menschenwürde und -rechte aller. Dies kann auch bedeuten, Schutzbedürftigen, denen eine Abschiebung in ein für sie unsicheres Land droht, Kirchenasyl zu gewähren. Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" gibt an, dass sich in Deutschland Mitte November 2018 etwa 883 Personen in 553 aktiven Kirchenasylen befanden. Bei der Mehrzahl der Menschen im Kirchenasyl geht es darum, eine im Rahmen des Dublin-Verfahrens vorgesehene Überstellung in ein anderes EU-Mitgliedsland zu verhindern, damit über den Asylantrag letztendlich in Deutschland entschieden wird. Ein Gespräch mit dem promovierten Theologen und emeritierten Professor für Ethik und Sozialphilosophie an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum, Wolf-Dieter Just.

Herr Just, was genau ist Kirchenasyl?

Ein Kirchenasyl ist die befristete Aufnahme von Geflüchteten in den Räumen einer Kirchengemeinde, denen bei einer Interner Link: Abschiebung Folter, Tod oder menschenrechtswidrige Härten drohen. Es soll Zeit gewonnen werden, damit das Schutzbegehren der Geflüchteten noch einmal sorgfältig unter rechtlichen, sozialen und humanitären Gesichtspunkten geprüft werden kann. So kann nachgewiesen werden, ob Entscheidungen der Behörden revisionsbedürftig sind oder nicht. Denn Irren ist menschlich – es kann immer zu Fehlentscheidungen kommen. Daher empfiehlt es sich in manchen Fällen, einen Asyl-Folgeantrag zu stellen. Direkt am ersten Tag werden die Behörden durch die Kirchenasyl gewährende Gemeinde informiert, dass sie einen Geflüchteten in Schutz genommen hat. Das Kirchenasyl ist also nicht geheim!

Seit wann gibt es die Tradition des Kirchenasyls?

Schon in der Antike gab es die Tradition, an heiligen Stätten wie Tempeln, Grabstätten oder heiligen Hainen Menschen Schutz zu gewähren. Innerhalb dieser Tabuzonen sollten Menschen z.B. vor Lynchjustiz oder Blutrache bewahrt werden, vor allem wenn nicht klar war, ob sie schuldig waren oder nicht. Im alten Israel musste Blutrache verübt werden, wenn ein Mensch getötet wurde. Der Tötende musste dann selbst wieder getötet werden – ein unheilvoller Kreislauf. Um das zu vermeiden, wurden sechs sogenannte Asylstädte auf beiden Seiten des Jordans gegründet. Dort konnten Menschen Schutz suchen, die von Blutrache bedroht waren. Die Asylstädte boten sozusagen Möglichkeiten der Revision des Gerichtsverfahrens in einem noch unausgebildeten Rechtssystem. Das eigentliche Kirchenasyl kam dann im Mittelalter: Die Schutzfunktion griechischer und römischer Tempel ging über an die Kirchen.

Das moderne Kirchenasyl hat in Deutschland 1983 begonnen mit drei palästinensischen Familien in Berlin, die von Abschiebungen in das Bürgerkriegsland Interner Link: Libanon bedroht waren. Sie mussten um ihr Leben fürchten, wenn sie in den Krieg zurückgeschickt würden. Die Heilig-Kreuz-Gemeinde schützte diese Geflüchteten in ihren Räumen, und am Ende war dieses Kirchenasyl erfolgreich. Sie haben nach einer gewissen Zeit Asyl erhalten und konnten in Deutschland bleiben. Dieser Fall und andere aus dem Ruhrgebiet waren die Anfänge, die sich dann weiterentwickelt haben. In Berlin wurde in den 1980er-Jahren das Netzwerk "Asyl in der Kirche" gegründet, dem bald 50 Gemeinden angehörten, die bereit waren, für Geflüchtete einzutreten und sie zu schützen, wenn ihnen im Falle einer Abschiebung Gefahr für Leib und Leben drohte.

Sie waren maßgeblich an der Gründung der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" beteiligt. Wie kam es dazu?

Nach der Gründung des Berliner Netzwerks "Asyl in der Kirche" entstanden weitere Ländernetzwerke, z.B. 1993 in NRW. Im Jahr 1994 wurde dann die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" bei einer Tagung der Evangelischen Akademie in Mülheim an der Ruhr gegründet. Die habe ich geleitet und zusammen mit dem Deutschen Caritasverband dazu eingeladen. Aus fast allen Bundesländern kamen Vertreterinnen und Vertreter, außerdem noch aus den Niederlanden, Österreich und der Schweiz. Zusammen haben wir die Bundesarbeitsgemeinschaft ins Leben gerufen.

Was gab den Anstoß für die Gründung?

Anlass waren die drastischen Einschränkungen des Interner Link: Asylrechts in Deutschland durch den sogenannten Interner Link: Asylkompromiss von 1993 zwischen der regierenden schwarz-gelben Koalition und der damals oppositionellen SPD. Damit wurde eine Änderung des Asylartikels 16 im Grundgesetz beschlossen – zusammen mit dem Asylverfahrensgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Asylbewerberleistungsgesetz sah soziale Leistungen für Asylbewerber und -bewerberinnen vor, die deutlich unter Sozialhilfeniveau lagen. Zudem hatte sich das asylpolitische Klima drastisch verschlechtert. Schon 1993 gab es ca. 35.000 Abschiebungen und ähnlich viele 1994. Man hatte nicht den Eindruck, dass der Einzelfall hinreichend geprüft wurde. In dieser Situation wollten viele Initiativen Geflüchtete schützen. Oft blieb als letzter Ausweg das Kirchenasyl, welches daraufhin auch zunehmend in Anspruch genommen wurde.

Darüber gab es allerdings bald Streit. Manche Politiker und Juristen meinten, Kirchenasyl sei Rechtsbruch, andere widersprachen. In der Bevölkerung gab es damals bereits eine überraschend positive Meinung. Eine Forsa-Umfrage von 1994 ergab, dass 62 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die Gewährung von Kirchenasyl richtig fanden, wenn den Geflüchteten bei einer Abschiebung Schlimmes drohte. Nur 29 Prozent waren dagegen.

Inwiefern hat sich der politische Kontext seitdem verändert? Wie reagiert die Mehrheitsgesellschaft auf Kirchenasyl, insbesondere seit dem sogenannten Sommer der Migration 2015?

Schon 1992 kamen fast eine halbe Million Geflüchtete nach Deutschland. Das war der Grund für die Verschärfung des Asylrechts und asylfeindliche Stimmungen im Land. 2015 kamen noch mehr Asylsuchende ins Land, rund 890.000. Aber – anders als 1992 – war das gesellschaftliche Klima zunächst durchaus freundlich. Es gab eine Interner Link: Willkommenskultur, sehr viele Menschen engagierten sich für Interner Link: Geflüchtete. Externer Link: Untersuchungen haben gezeigt, dass sich nach dem Herbst 2015 mindestens jede/r zehnte Bundesbürger oder Bundesbürgerin in irgendeiner Weise für Geflüchtete einsetzt. Aber auch die Gegenkräfte wurden stärker. Was das betrifft, ist die Interner Link: Gesellschaft heute stärker gespalten. Nachdem 2015 viele Geflüchtete aus humanitären oder anderen plausiblen Gründen aufgenommen wurden, kam die Gegenreaktion von rechter Seite, insbesondere von der Interner Link: AfD, aber auch von den Unionsparteien. Dies fand seinen Niederschlag in erheblichen Verschärfungen des Asylrechts, den Interner Link: Asylpaketen 1 und 2 sowie im Interner Link: Integrationsgesetz. Geflüchteten soll damit deutlich gemacht werden, dass es sich nicht lohnt, nach Deutschland zu kommen. Mit Erfolg: Die Zahl der Geflüchteten ist seitdem deutlich zurückgegangen.

Auch das Kirchenasyl erlebt politisch heftige Gegenreaktionen: Die Interner Link: AfD z.B. macht Eingaben in den Landtagen, um gegen das Kirchenasyl vorzugehen. Die Partei hat sogar verlangt, Namen von Kirchen, ihren Gemeinden und von Geflüchteten im Kirchenasyl öffentlich zu machen und darüber Statistik zu führen.

Andererseits hat das Kirchenasyl inzwischen eine gewisse humanitäre Tradition, die auch von den regierenden Parteien in Bund und Ländern nicht bestritten wird. Das zeigte sich u.a. bei der Innenministerkonferenz im Juni 2018 und beim Interner Link: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Was diese jedoch kritisieren, ist, dass es zu viele Kirchenasyle seien. Ihre Kritik bezieht sich vor allem auf die so genannten Dublin-Kirchenasyle. Durch sie sollen Menschen davor geschützt werden, im Rahmen des Dublin-Verfahrens in andere EU-Mitgliedstaaten abgeschoben zu werden, wenn ihnen dort z.B. Haft oder Obdachlosigkeit drohen wie in Bulgarien, Ungarn, Italien und Griechenland. Stattdessen soll erwirkt werden, dass in Deutschland über ihren Asylantrag entschieden wird. Durch die Dublin-Kirchenasyle hat sich die Zahl der Kirchenasyle seit 2011 mehr als verzehnfacht: 2011 hatten wir 32 Kirchenasyle und jetzt, im November 2018, sind es 553. Die Zahl der Kirchenasyle ist aber auch gewachsen, weil die Zahl der Geflüchtete in Deutschland insgesamt erheblich zugenommen hat. Leider wird das Kirchenasyl durch die Politik immer mehr erschwert.

Die Innenministerkonferenz hat im Juni 2018 entschieden, dass die Frist zur Überstellung von Schutzsuchenden, die sich im Kirchenasyl befinden und für deren Asylverfahren gemäß der Dublin-Regelung ein anderer EU-Staat zuständig ist, von sechs auf 18 Monate verlängert werden darf, wenn kein Härtefall vorliegt. Was bedeutet das für das Kirchenasyl?

Zunächst einmal bedeutet das eine starke Belastung für die Geflüchteten, die ein ganzes Jahr länger im Kirchenasyl ausharren müssen, sich nicht frei bewegen können und auf fremde Hilfe angewiesen sind. Zum anderen bedeutet das natürlich auch eine höhere Belastung für die Gemeinden. Sie müssen sich in Zukunft genau überlegen, ob sie überhaupt in der Lage sind, so lange auf die entsprechenden Räume zu verzichten, die für ein Kirchenasyl erforderlich sind. Außerdem kostet es Geld und auch mehr Humanpower. Das erschwert die Sache des Kirchenasyls in unverhältnismäßiger Weise.

Sie kritisieren die Verschärfungen im staatlichen Umgang mit Kirchenasyl. Warum?

Wir halten die Verlängerung auf 18 Monate für rechtswidrig. Denn es heißt in der Dublin- Verordnung (Artikel 29 (2)): Wenn ein Geflüchteter "flüchtig" ist, verlängert sich die Überstellungsfrist auf 18 Monate. Geflüchtete sind aber nicht flüchtig, wenn vom ersten Tag an das Kirchenasyl und der neue Aufenthaltsort der Geflüchteten den Behörden gemeldet wird. Deswegen ist auch von Gemeinden gegen die Verlängerung der Dublin-Frist geklagt worden und einige Verwaltungsgerichte haben uns Recht gegeben. Einige Klagen haben sogar dazu geführt, dass nach sechs Monaten das Selbsteintrittsrecht erklärt werden musste, Deutschland also für das Asylverfahren zuständig wurde. Die Sache ist aber rechtlich noch nicht endgültig entschieden.

Welche Ziele und politische Forderungen verfolgt Kirchenasyl? Wofür soll eingestanden werden?

Das einzelne Kirchenasyl verfolgt keine unmittelbar politische Absicht. Es geht beim Kirchenasyl immer um den einzelnen Geflüchteten, der Schutz braucht. Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" versteht sich als Menschenrechtsorganisation. Es geht darum, dass wir Geflüchtete schützen, denen im Falle einer Abschiebung Menschenrechtsverletzungen drohen. Deutschland bekennt sich in Artikel 1 des Grundgesetzes zur Unantastbarkeit der Menschenwürde und zu unveräußerlichen Menschenrechten. Wenn aber die Politik diese normativen Vorgaben nicht mehr so ernst nimmt, wie das im Augenblick durch die Asylpolitik geschieht, dann ist es, denke ich, auch eine staatsbürgerliche Pflicht, dass Bürger und Bürgerinnen dagegen aufbegehren und im konkreten Fall Geflüchtete vor Unrecht bewahren. Wir wollen prinzipiell nicht Recht brechen, sondern Recht schützen. Grundsätzlich braucht der Staat Bürger und Bürgerinnen, die sich für die Verfassung einsetzen, für den Erhalt der Würde und Rechte jedes Einzelnen. Insofern ist die Zivilgesellschaft ein wichtiges Korrektiv.

Inwieweit ist Kirchenasyl ein Korrektiv?

In 80-90 Prozent der Fälle ist das Kirchenasyl erfolgreich, d.h. es wurde festgestellt, dass gar nicht abgeschoben werden durfte, da humanitäre Gründe dagegensprachen. Da stellt sich natürlich die Frage, wie grundrechtskonform das deutsche Asylverfahren eigentlich aufgestellt ist. Das Kirchenasyl ist eine Möglichkeit, Fehlentscheidungen der zuständigen Behörden und Gerichte zu revidieren. Aus dem Grund ist im Februar 2015 eine besondere Externer Link: Vereinbarung zwischen Katholischer Kirche, der Evangelischen Kirche sowie den evangelischen Freikirchen in Deutschland mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum Umgang mit Kirchenasylen getroffen worden. Teil der Vereinbarung ist die Durchführung einer Art Härtefallprüfung insbesondere bei Dublin-Fällen vor Beginn oder während eines Kirchenasyls. Darin liegt eine Anerkennung, dass humanitäre Härten im Einzelfall übersehen werden können.

Kein Gesetz ist so perfekt, dass es wirklich jeden Einzelfall in menschengerechter Weise löst. Darum gibt es ja auch in allen Bundesländern Härtefallkommissionen, die ebenfalls ein Erfolg der Kirchenasylbewegung sind. Sie können contra legem entscheiden, also gegen den Wortlaut einer geltenden rechtlichen Norm, dass ein Geflüchteter ein Bleiberecht erhält, wenn ihm unverhältnismäßige menschliche Härten drohen.

Die Migrations- und Asylpolitik der Bundesregierung ist also ein Konfliktfeld zwischen Kirche und Staat?

Die Kirchen haben nicht verhindern können, dass seit 2015 das Asylrecht erheblich verschärft worden ist. Ich finde es skandalös, dass die Europäische Union, die sich als "Wertegemeinschaft" versteht und zu den Menschenrechten bekennt, eine derartige Abschottungspolitik betreibt. Tausende Menschen ertrinken jedes Jahr im Mittelmeer und die Staaten schauen zu. Die Politik behindert sogar die zivile Seenotrettung und kriminalisiert Helfende, die Menschen vor dem Ertrinken retten wollen. Durch all das macht sich Europa unglaubwürdig in der Welt. Hier gibt es einen bisher ungelösten Konflikt zwischen den Auffassungen der Kirche und der Politik der Europäischen Union und Deutschlands.

In Ihrem Text "20 Jahre Kirchenasylbewegung" von 2003 schreiben Sie: "Es gibt kein kirchliches Recht, Asyl zu gewähren. Staatliches Recht gilt auch in Kirchen und soll nicht relativiert werden. Es gibt aber eine kirchliche Beistandspflicht, auf die sich Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, berufen können." Weiterhin schreiben Sie, dass Kirchenasyl in der Regel mit Rechtsvorschriften in Einklang steht und daher kein ziviler Ungehorsam ist. Das sehen die Innenminister von Bund und Ländern vermutlich anders.

Es ist auch in den Kirchen umstritten, ob Kirchenasyl eine Rechtsverletzung darstellt oder nicht. Denn nur im Falle einer Rechtsverletzung kann man von zivilem Ungehorsam sprechen. Ziviler Ungehorsam heißt ja, dass rechtliche Bestimmungen bewusst übertreten werden z.B. aus humanitären Gründen, weil man befürchtet, dass Menschenrechte verletzt werden. Ziviler Ungehorsam heißt also auch, dass man bestimmte Werte gegen geltendes Recht verteidigt, weil sich positives Recht auch zu Unrecht entwickeln kann und seine Legitimation verliert. Es kommt zu einer Spannung, einem Konflikt, zwischen Legalität und Legitimität.

Ursprünglich habe auch ich Kirchenasyl für zivilen Ungehorsam gehalten – so 1993 in meinem Buch "Asyl von unten". Später hat mich der ehemalige Justizminister Jürgen Schmude vom Gegenteil überzeugt, indem er gesagt hat: Nein, im Kirchenasyl liegt keine Rechtsverletzung vor. Warum sollen Kirchengemeinden nicht Flüchtlinge aufnehmen und ihnen beistehen? Es gibt doch eine kirchliche Beistandspflicht. So lange dem Staat bekannt ist, wo sich die Geflüchteten aufhalten, hat er ja die Möglichkeit, sie von dort wegzuholen. Es gibt aber eine gewisse Scheu von Seiten des Staates, mit Gewalt in Kirchen einzudringen. Kirchen sind immerhin Orte, an denen die Botschaft des Friedens und der Versöhnung gepredigt wird. Dort mit Polizei einzudringen ist ein Sakrileg. Da also Kirchengemeinden vom ersten Tag an den Behörden mitteilen, wo die Geflüchteten sich aufhalten, sehe ich im Kirchenasyl keine Rechtsverletzung und damit auch keinen zivilen Ungehorsam.

Welche politischen Veränderungen in Bezug auf die Wahrung der Grund- und Menschenrechte aller wünschen Sie sich für die Zukunft?

Keine Abschottung mehr: Die Inanspruchnahme des Asylrechts wird so gut wie unmöglich gemacht, indem man die Zugangswege versperrt und alle Menschen zu Illegalen erklärt, die trotzdem versuchen, ins Land zu kommen und Asyl zu beanspruchen. Daher verlangen wir von der Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" schon lange legale Zugangswege zum Asylrecht in Europa und Deutschland. Außerdem sind wir für eine Abschaffung des nicht funktionierenden Dublin-Systems. Es sollte ersetzt werden durch ein System, das die Menschenrechte wahrt. Schließlich wünschen wir uns mehr Menschlichkeit im Umgang mit den Geflüchteten, die bereits hier sind.

Dieser Text ist Teil des Kurzdossiers Interner Link: "Zivilgesellschaftliches Engagement in der Migrationsgesellschaft".

Quellen / Literatur

Dethloff, Fanny/Mittermaier, Verena (Hrsg. 2011): Kirchenasyl. Eine heilsame Bewegung. Karlsruhe: Loeper Literaturverlag.

Just, Wolf-Dieter (2018): Kirchenasyl in Deutschland. Menschenrechtsschutz gegen Abschiebungen. In: Mautner, Josef P. (Hrsg.): Regionale Menschenrechtspraxis, Herausforderungen – Antworten – Perspektiven. Salzburg: Mandelbaum Verlag, S. 187-204.

Just, Wolf-Dieter/Sträter, Beate (Hrsg. 2003): Kirchenasyl. Ein Handbuch. Karlsruhe: Loeper Literaturverlag.

Just, Wolf-Dieter (Hrsg. 1993): Asyl von unten: Kirchenasyl und ziviler Ungehorsam; ein Ratgeber. Hamburg: Rowohlt-Taschenbuch-Verlag.

Pilgram, Martin (Hrsg. 1995): Wir wollen, dass ihr bleiben könnt. Kirchenasyl in Gilching - Ein Beispiel. Karlsruhe: Loeper Literaturverlag.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Das Selbsteintrittsrecht nach Art. 17 der Dublin-III-Verordnung bedeutet, dass ein Staat sich für die Prüfung eines Asylantrags zuständig erklären kann, auch wenn er eigentlich nicht für das Asylverfahren zuständig wäre, weil die asylantragsstellende Person in einem anderen Land, in dem die Verordnung gilt, erstmals die EU betreten hat.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Wolf-Dieter Just für bpb.de

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Weitere Inhalte

(geb. 1941) ist evangelischer Theologe und gehört zu den Gründungsmitgliedern der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche". In Forschung und Lehre beschäftigt er sich besonders mit ethischen Fragen von Migration und Asyl und folgt einem menschenrechtlichen Ansatz.