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Bestimmungen und Politiken gegenüber syrischen Flüchtlingen im Libanon | Libanon | bpb.de

Libanon Libanon – Geschichte und Politik Bestimmungen und Politiken Flüchtlingskrise und UNHCR Palästinenser im Libanon

Bestimmungen und Politiken gegenüber syrischen Flüchtlingen im Libanon

Paul Tabar

/ 9 Minuten zu lesen

Der Libanon hat weder das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) von 1951 noch das dazugehörige Protokoll von 1967 unterzeichnet. Zudem verfügt das Land über keine spezifischen Gesetze oder Verwaltungsvorschriften, die den Umgang mit Fluchtzuwanderung regeln.

Nachmittagsklasse für syrische Flüchtlingskinder im Nordlibanon. Alle Kinder im Libanon haben das Recht auf Bildung. Dennoch gehen nicht alle von ihnen zur Schule, u. a., weil bislang keine ausreichende Zahl an Schulplätzen zur Verfügung stand. (© picture-alliance/AP)

Die libanesische Regierung schätzt, dass das Land 1,5 Millionen Syrer beherbergt, die vor dem Krieg in Syrien geflohen sind, darunter 1,07 Millionen beim Interner Link: Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) registrierte syrische Flüchtlinge. Zudem haben rund 42.000 palästinensische Flüchtlinge aus Syrien und 35.000 libanesische Rückkehrer im Land Schutz gesucht. Bereits vor dem Ausbruch des Syrienkonflikts lebten nach Angaben des Interner Link: Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) 450.000 Interner Link: palästinensische Flüchtlinge im Libanon. Seit Beginn des syrischen Bürgerkriegs ist die Bevölkerung des Landes um 37 Prozent gewachsen. Heute ist etwa jeder dritte Einwohner des Libanon ein Vertriebener aus Syrien oder ein Palästina-Flüchtling. Die Zahl der Flüchtlinge ist für ein kleines Land mit einer Fläche von 10.452 Quadratkilometern und einer Gesamtbevölkerung von schätzungsweise 4,5 Millionen Einwohnern sehr groß. Im weltweiten Vergleich beherbergt der Libanon die größte Zahl an Flüchtlingen im Verhältnis zur Bevölkerungsgröße.

Der Libanon verfügt zwar nicht über eine eigene formalisierte Flüchtlingspolitik, hält sich aber an seine Verpflichtung, das Gewohnheitsrecht einzuhalten und das Nichtzurückweisungsprinzip (Non-Refoulement) zu wahren, wonach Menschen nicht in Länder zurückgeschickt werden dürfen, in denen ihnen Verfolgung oder ernsthafter Schaden droht. Der Interner Link: UNHCR spielt im Libanon eine zentrale Rolle beim Umgang mit Flüchtlingen: Er registriert syrische Flüchtlinge und stattet sie mit einem Ausweisdokument aus, das ihren Flüchtlingsstatus belegt. Sobald sie registriert sind, haben Flüchtlinge das Recht, Unterstützungsleistungen und Schutz in Anspruch zu nehmen. Trotzdem sind 52 Prozent der beim UNHCR registrierten Flüchtlinge nicht in der Lage, überlebensnotwendige Grundbedürfnisse zu decken und schätzungsweise zwei Drittel besitzen kein gültiges Aufenthaltsdokument, was ihre Möglichkeiten einschränkt, das eigene Wohlbefinden aufrechtzuerhalten. Zudem leben zehn Prozent der libanesischen Bevölkerung und 68 Prozent der palästinensischen Flüchtlinge unterhalb der nationalen Armutsgrenze von 2,40 US-Dollar pro Tag (nach Angaben des Nationalen Armutsbekämpfungsprogramms).

Lebensbedingungen von syrischen Flüchtlingen im Libanon

Aktuell leben 41 Prozent der syrischen Flüchtlingsbevölkerung in minderwertigen Unterkünften wie informellen Siedlungen, unfertigen Bauten oder unzureichenden Notunterkünften, die von grundlegenden Dienstleistungen abgeschnitten und nicht gegen widrige Witterungsverhältnisse geschützt sind. Zudem lebt eine zunehmende Zahl von Familien in überfüllten Wohnungen. Rund drei Prozent der Haushalte sind aus unterschiedlichen Gründen von Zwangsräumungen bedroht, beispielsweise, weil sie keine Arbeitsmöglichkeiten haben, über keine Einkommensquelle verfügen und von humanitärer Hilfe abgeschnitten sind. Die Zahl der informellen Siedlungen ist bis November 2015 auf 2.365 gestiegen. Rund 18 Prozent der syrischen Flüchtlinge leben in solchen informellen Siedlungen, die vor allem in ländlichen Gegenden in den Provinzen Baalbek-Hermel und Bekaa im Osten des Libanon (68 Prozent) sowie in 'Akkar im Norden des Landes liegen. Viele Bewohner informeller Siedlungen benötigen umfassende Unterstützung, die von der Versorgung mit Elektrizität, Wasser, Abfall- und Abwasserentsorgung bis hin zur Bereitstellung von Hygieneartikeln reicht.

Die allgemeine Politik der libanesischen Regierung sieht allerdings vor, dass in informellen Siedlungen nur zeitlich befristet Dienstleistungen wie Wasserversorgung und Entschlammung zur Verfügung gestellt werden. Die kommunalen Ausgaben für die Abfallentsorgung sind seit 2011 um 40 Prozent gestiegen. Daher untersucht das Ministerium für Energie und Wasser alternative effiziente Lösungen für die Bereitstellung von Elektrizität, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, die die nationalen Wasser- und Umweltressourcen schonen und im Einklang mit der Politik der Regierung stehen. Syrer, die außerhalb der Flüchtlingslanger in libanesischen Kommunen leben (82 Prozent), konzentrieren sich in dicht bevölkerten Ballungszentren, insbesondere in bereits verarmten Nachbarschaften und strukturschwachen Stadtgebieten, wo der Zugang zu grundlegenden Serviceleistungen wie Elektrizität, Wasser und Abwasser unzureichend ist.

Der Einfluss der Anwesenheit der Flüchtlinge auf die libanesische Wirtschaft und Gesellschaft

Vor 2012 waren die Infrastruktur und die Dienstleistungen in den Bereichen Elektrizität und Wasser bereits negativ durch langjährige Interner Link: innerstaatliche Konflikte und Instabilität beeinflusst, was zu einem schlechten Management dieser öffentlichen Dienstleistungen und Ressourcen geführt hat. Jahre der Fluchtzuwanderung haben die bereits ausgelasteten und unzureichenden Serviceleistungen überbeansprucht. Die Interner Link: Krise in Syrien und sich anschließende demografische und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Libanon haben zur Überlastung der subnationalen Regierungsinstitutionen geführt. Zudem haben sie die Kapazität lokaler Gemeinden eingeschränkt, auf die Auswirkungen der Vertreibung reagieren und diese bewältigen zu können. Studien zeigen einen Lohnrückgang in der Land- und Bauwirtschaft, während Mieten und andere Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen sind. Dabei stehen die verwundbarsten und am meisten benachteiligten Teile des Landes, die zu alledem noch die größte Zahl an syrischen Flüchtlingen beherbergen, vor den größten Herausforderungen. Die Regierung des Landes ringt um eine Strategie im Umgang mit der Fluchtzuwanderung. Ihr fehlen immer noch die finanziellen und infrastrukturellen Kapazitäten bzw. auch der politische Wille, um die Krise bewältigen zu können.

Bereits vorher bestehende konfessionelle Spannungen und Gräben zwischen lokalen Gemeinden im Hinblick auf die Frage, wie der plötzliche Zustrom syrischer Flüchtlinge in ihre Wohngebiete zu bewältigen sei, sind wieder aufgeflammt und münden gelegentlich in offener Gewalt. Zudem hat der zunehmende Wettbewerb um begrenzte Ressourcen in einigen Gemeinschaften Frustrationen erzeugt. Die in einigen Dörfern verhängten Ausgangssperren für syrische Flüchtlinge, Razzien an einigen Wohnorten von Flüchtlingen und die Verdrängung von Flüchtlingsfamilien sind Anzeichen für die sinkende Bereitschaft, eine derart große Zahl an Flüchtlingen zu beherbergen. Betroffene Kommunen behaupten, dass die Anwesenheit der Flüchtlinge zu zunehmender Umweltverschmutzung führe und es gibt Sorgen über schlechte Abfallentsorgung und wachsende Sicherheitsbedenken. Frauen, Kinder und alte Menschen in der Flüchtlings- und einheimischen Bevölkerung sind am ehesten von den damit verbundenen Risiken betroffen. Auch Jugendliche stehen vor großen Herausforderungen wie dem Zugang zu Bildung und Arbeitslosigkeit. Alle Kinder im Libanon (im Alter von drei bis 19 Jahren) haben das Recht auf Bildung. Dennoch gehen nicht alle von ihnen zur Schule, unter anderem, weil bislang keine ausreichende Zahl an Schulplätzen zur Verfügung stand. Im Dezember 2015 waren 157.000 syrische Kinder für das Schuljahr 2015-2016 eingeschrieben.

Politische Veränderungen im Hinblick auf syrische Flüchtlinge

Während der ersten drei Jahre des Syrienkonflikts blieben die Grenzen zwischen dem Libanon und Syrien offen. Seit 2014 sind strengere Grenzkontrollbestimmungen eingeführt worden, die zu einer deutlichen Einschränkung der Aufnahme von Personen aus Syrien geführt haben, die internationalen Schutz benötigen. Im Oktober 2014 hat die libanesische Regierung ein Grundsatzpapier zur Vertreibung aus Syrien verabschiedet, das im Januar 2015 in Kraft trat. Seitdem gelten neue Einreisebestimmungen für syrische Staatsangehörige, die ihre Aufnahme im Libanon im Rahmen bestimmter Kategorien wie Tourismus, Studium, Gewerbe und Durchreise beschränken und urkundliche Nachweise des angegebenen Aufenthaltsgrundes fordern. Im Rahmen der Flüchtlingskategorie dürfen seitdem nur noch in außerordentlichen humanitären Fällen Syrer in den Libanon einreisen; die Kriterien dafür hat das Sozialministerium entwickelt.

Im Mai 2015 hat die libanesische Regierung den UNHCR dazu aufgefordert, alle neuen Registrierungen auszusetzen, bis ein regierungsgeführter Mechanismus zum Umgang mit denjenigen, die sich als Flüchtlinge registrieren lassen wollen, etabliert worden sei. Seitdem werden Vertriebene aus Syrien, die sich an den UNHCR wenden, über diese Regelungen belehrt und ihre spezifischen Bedürfnisse werden festgestellt und dokumentiert, um die verwundbarsten Personen zu unterstützen. Einen Nachweis des UNHCR über ihren Flüchtlingsstatus erhalten sie jedoch nicht mehr. Die härtere politische Linie der libanesischen Regierung gegenüber syrischen Flüchtlingen hat jedoch bislang nicht dazu geführt, dass unerwünschte Syrer nach Syrien abgeschoben werden.

Seit Januar 2015 bestehende Aufenthaltsbestimmungen führten zu neuen Voraussetzungen für die Erneuerung und die Legalisierung von Aufenthaltsgenehmigungen von Syrern – unabhängig davon, ob sie beim UNHCR registriert sind oder nicht. Unter anderem müssen Syrer nun zusichern, dass sie nicht arbeiten werden, nachweisen, dass sie über einen libanesischen Bürgen verfügen und – sofern sie älter als 15 Jahre sind – eine Gebühr von 200 US-Dollar pro Person und Jahr zahlen, um ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängern und ihren Aufenthalt legalisieren zu können.

Die libanesische Bürgschaftskategorie gliedert sich in drei Untergruppen:

  • Die erste Gruppe besteht aus Personen, die für einen Syrer bürgen, der nur für einen Kurzbesuch in den Libanon reisen möchte. Diese Bürgschaft kostet kein Geld und dem Syrer wird eine Aufenthaltsgenehmigung für sieben Tage ausgestellt, die im Anschluss um weitere sieben Tage verlängert werden kann. Registrierte Unternehmen und Organisationen können ebenfalls als Bürgen für syrische Staatsangehörige auftreten, die sich nur kurzfristig im Libanon aufhalten wollen. Der Syrer erhält in diesem Rahmen eine Aufenthaltsgenehmigung, die maximal einen Monat lang gültig ist.


  • In die zweite Kategorie fallen Personen, die sich verpflichten, die Bürgschaft für einen Syrer zu übernehmen, der sich aus beruflichen Gründen im Libanon aufhalten möchte. Der Bürge zahlt dafür eine Summe von 200 US-Dollar und der syrische Staatsangehörige erhält eine Aufenthaltsgenehmigung, die sechs Monate lang gültig ist. Sein Arbeitgeber muss sich schriftlich verpflichten, ein Arbeitsvisum vom Arbeitsministerium zu beschaffen.


  • Die dritte Gruppe verpflichtet sich, die Bürgschaft für einen Syrer zu übernehmen – allerdings nicht zu Erwerbszwecken. Der Bürge zahlt 200 US-Dollar für jedes ausgestellte Visum und der Syrer (und seine Familie) erhalten die Genehmigung, sich sechs Monate lang im Libanon aufhalten zu dürfen (die Option gilt auch für Familienangehörige eines Syrers, der im Rahmen der Erwerbstätigenkategorie in den Libanon eingereist ist). Flüchtlinge fallen in diese Kategorie und müssen daher ebenfalls einen Bürgen finden. Wenn sie beim UNHCR registriert sind, können sie ihr dort erworbenes Zertifikat auch als Bürgschaftsnachweis nehmen. Allerdings zahlt der UNHCR die Gebühren für eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung nicht. Er leistet lediglich Beratung über die bestehenden Regelungen und Politiken und tritt als Fürsprecher auf. Das Verfahren zur Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung ist kompliziert und für Flüchtlinge schwierig zu erfüllen. Daher verfügen die meisten von ihnen nicht über gültige Aufenthaltsgenehmigungen.

Zusätzlich zur Voraussetzung, einen Bürgen nachweisen zu müssen, müssen Syrer für die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis auch einen Mietvertrag und eine Unterbringungszusage vorlegen. Dabei handelt es sich um die Zusicherung des Wohnungseigentümers, dass der Syrer auch wirklich dort lebt. Diesem Schreiben muss ein Zertifikat der Gemeinde oder des Mukhtars (Dorfvorsteher) beigefügt sein, dass der libanesische Staatsangehörige wirklich der Eigentümer ist. Die Unterbringungszusage gilt als Nachweis dafür, dass die syrische Familie in einem bestimmten Gebiet und einer bestimmten Stadt lebt. Wenn der Vermieter nicht in der Lage sein sollte, dieses Dokument auszustellen, kann es auch in seinem Namen von der Gemeinde ausgestellt werden.

Syrer, die nicht im Rahmen der Bürgschaftskategorie für berufliche Zwecke in den Libanon einreisen, müssen bei einem öffentlichen Notar eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnen, mit der sie sich verpflichten, nicht zu arbeiten. Beim UNHCR registrierte syrische Flüchtlinge sind nicht von dieser Verpflichtung ausgenommen. Syrer, die im Rahmen der nicht-berufsbezogenen Bürgschaftskategorie in den Libanon einreisen, müssen folgende Dokumente vorlegen: Ausweis, Reisepass, Familienstammbuch (wenn sie von Familienangehörigen begleitet werden), Mietvertrag für Wohnräume, die bei der Gemeinde und der staatlichen Sicherheitsbehörde (Government Security Office) registriert sind, sowie einen Nachweis, ihren Lebensunterhalt sichern zu können.

Bedingungen für die Erneuerung von Aufenthaltsgenehmigungen von syrischen Flüchtlingen

Die Dauer der temporären Aufenthaltsgenehmigung von Syrern, die beim UNHCR registriert sind, richtet sich nach dem Ablaufdatum der vom UNHCR ausgestellten Registrierungskarte, sofern die Gültigkeitsdauer weniger als sechs Monate betrug. Wenn also ein Registrierungsnachweis des UNHCR in vier Monaten abläuft, dann wird die Aufenthaltsgenehmigung entsprechend auch für vier Monate ausgestellt. Wenn die Registrierungskarte länger als sechs Monate gültig ist, wird die Aufenthaltserlaubnis automatisch um weitere sechs Monate verlängert. Die Bedingungen zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten für alle Syrer, die beim UNHCR registriert sind. Zusätzlich zu einem Ausweis muss zudem ein vom Bürgen ausgestelltes und unterzeichnetes Dokument oder das UNHCR-Zertifikat vorgelegt werden. Syrer, die keinen Identitätsnachweis vorlegen können, erhalten eine Empfangsbestätigung und haben zehn Tage Zeit, die notwendigen Dokumente zu besorgen.

Fazit

Es zeigt sich deutlich, dass der Libanon bis jetzt nicht dafür ausgerüstet ist, 1,5 Millionen Flüchtlinge zu beherbergen, die besondere Unterstützungsleistungen benötigen. Die Regierung sowie nationale und internationale Organisationen geben ihr Bestes, um integrierte Ansätze zu fördern und gemeinsam humanitäre und stabilisierende Maßnahmen zu stärken. Insbesondere seit der Flüchtlingskrise in Europa sind mehr finanzielle Mittel für die humanitäre Unterstützung von syrischen Flüchtlingen im Libanon (Winterunterstützung, Barzuwendungen, medizinische Versorgung etc.) zur Verfügung gestellt worden. Diese sollen syrische Flüchtlinge davon abzuhalten, den Libanon zu verlassen und sich auf den Weg nach Europa zu machen.

Übersetzung aus dem Englischen: Vera Hanewinkel

Zum Thema

Dieser Text ist Teil des Interner Link: Länderprofils Libanon.

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Paul Tabar ist Direktor des Instituts für Migrationsstudien an der Libanesisch-Amerikanischen Universität in Beirut, Libanon.