Europäische Union



Das Länderprofil Europäische Union wurde im Sommer 2015 von der Redaktion von focus Migration aktualisiert.
Die hohen Zuzugszahlen von Schutzsuchenden der Jahre 2015 und 2016 haben die EU und ihre Mitgliedstaaten vor große Herausforderungen gestellt. Sie reagierten mit zahlreichen politischen Maßnahmen und einer weiteren grundlegenden Reform der gemeinsamen Asylpolitik.
Die Zusammenarbeit in Einwanderungs- und Asylfragen ist eines der jüngsten Felder der europäischen Integration. Seit ihrem Beginn Ende der 1980er Jahre hat diese Zusammenarbeit jedoch eine rasante Ausweitung erfahren.
Die Länder der Europäischen Union weisen historisch wie auch aktuell unterschiedliche Erfahrungen mit internationaler Migration auf. Und diese Verschiedenartigkeit der Einwanderungsproblematiken gilt als eine wesentliche Hürde in der Entwicklung einer gemeinsamen Europäischen Migrationspolitik.
Die heutige Einwanderungssituation in den EU-Mitgliedstaaten ist von großer Heterogenität gekennzeichnet. Dies zeigt sich auf den ersten Blick in den unterschiedlichen Wanderungssalden, das heißt der Differenz von Zuzügen und Fortzügen.
Die europäische Zusammenarbeit in asyl- und migrationspolitischen Fragen ist sukzessive vergemeinschaftet worden. Unter den aktuell gültigen Entscheidungsregeln teilen sich die Mitgliedstaaten zentrale Kompetenzen mit den supranationalen Organen der EU.
Der Anfang Dezember 2009 in Kraft getretene Lissabon-Vertrag beinhaltet auch das Ziel einer "gemeinsamen Einwanderungspolitik". Dennoch besitzt die EU bis heute keine umfassenden gemeinsamen Regeln hinsichtlich der Aufnahme von Drittstaatsangehörigen sowie der Arbeitsmigration.
Mit der Suche nach den bestgeeigneten Konzepten und Maßnahmen, Zuwanderer in die Zielgesellschaften zu integrieren, befasst sich die europäische Ebene erst seit Ende der 1990er Jahre. Allerdings verfügt die EU im Bereich der Integrationspolitik über keine Rechtssetzungskompetenzen.
Zunehmend selektive Einwanderungsregeln seit den 1970er Jahren und Restriktionen im Asylbereich haben die Möglichkeiten eingeschränkt, legal in die Europäische Union einzuwandern oder sich dort längerfristig aufzuhalten. Drittstaatsangehörige, die versuchen, ohne ein Visum in die EU einzureisen oder keine gültige Aufenthalts- und/oder Arbeitserlaubnis haben, gelten als irreguläre Migranten.
Weltpolitische Entwicklungen, insbesondere der anhaltende Bürgerkrieg in Syrien, haben seit 2012 wieder für einen starken Anstieg der Asylantragszahlen in der Europäischen Union gesorgt. 2014 wurde mit 626.000 Anträgen der höchste Stand seit 1992 erreicht, 20 Prozent aller Asylanträge wurden dabei von Syrern gestellt.
Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Unionsbürgerschaft eingeführt. Sie fasst heute alle Rechte und Pflichten zusammen, welche den Bürgern der Mitgliedstaaten aus der Personenfreizügigkeit erwachsen. Jeder Angehörige eines Mitgliedstaates ist automatisch auch Unionsbürger. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Staatsangehörigkeit, ersetzt sie aber nicht.
Die europäische Asyl- und Migrationspolitik hat sich seit ihren Anfängen Mitte der 1990er Jahre dynamisch weiterentwickelt und gehört heute zu den Prioritäten der Europäischen Union.
Hier finden Sie Literatur zum Länderprofil 17: "Europäische Union" von Sandra Lavenex.
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