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Staatsangehörigkeit | Russische Föderation | bpb.de

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Staatsangehörigkeit

Maria Nozhenko

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Das erste russische Gesetz über die Staatsangehörigkeit wurde im November 1991 verabschiedet und legte fest, dass Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation hatten, bevor das Gesetz im Februar 1992 in Kraft trat, automatisch als Bürger der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (RSFSR) anerkannt wurden. Die russische Staatsangehörigkeit konnte man auch durch Abstammung, Registrierung, Einbürgerung, Wiederannahme, Ausübung eines Optionsrechts und durch die Staatsbürgerschaft der Eltern erwerben.

Artikel 3 des Gesetzes erlaubte die doppelte oder mehr als eine Staatsangehörigkeit. Zentrale Voraussetzung für die Einbürgerung war der ständige Aufenthalt auf dem Territorium der Russischen Föderation über einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren oder 3 Jahren ohne Unterbrechung vor Beginn des Einbürgerungsverfahrens. Da Russland sich zum legitimen Nachfolger der UdSSR erklärte, legte das Gesetz auch ein vereinfachtes Einbürgerungsverfahren für die früheren Bewohner der UdSSR mit Aufenthalt in den ehemals sowjetischen Republiken fest, was bedeutete, dass die früheren Unionsbürger mit ihrer Niederlassung in Russland die russische Staatsangehörigkeit durch Registrierung erlangten. Dieses Verfahren traf besonders auf Staatenlose zu, die vor dem 1. September 1991 ihren Wohnsitz dauerhaft auf dem Territorium der UdSSR hatten und ab Februar 1992 innerhalb eines Jahres ihren Wunsch auf Einbürgerung äußerten.

Ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz für die Russische Föderation wurde im Mai 2002 verabschiedet. Es erschwerte die Einbürgerung für ethnische Russen aus den ehemaligen Unionsrepubliken. Das restriktivere Verfahren wurde damit begründet, dass diejenigen, die russische Staatsbürger werden wollten, dafür eine Übergangsphase von 10 Jahren gehabt hätten, und dass nun die Übergangszeit vorbei sei und der russische Staat nunmehr sehr genau die Staatsbürgerschaftsanfragen aus den ehemaligen Sowjetrepubliken prüfen müsse. Gleichwohl war der Erwerb der Staatsbürgerschaft bis zum 1. Juli 2009 für frühere Sowjetbürger ungleich einfacher als für Angehörige anderer Staaten.

Fussnoten

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