Eisberg vor Grönland

Gemeinsam Emissionen senken

Die flexiblen Mechanismen CDM & JI


10.7.2008
Ob Treibhausgase in Deutschland oder Indien eingespart werden, spielt im Kampf gegen den Klimawandel keine Rolle. Daher können Industrieländer etwa in Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern investieren und damit ihre eigene Emissionsbilanz verbessern. Diese flexiblen Mechanismen, darunter CDM und JI, sind im Kyoto-Protokoll festgelegt.

Lumpensammler sammeln Müll auf einer Deponie in Ano Liossia, Athen.Wege aus dem Müll: Durch Investitionen in Klimaschutzprojekte in Schwellenländern können Industrieländer ihre CO2-Bilanz aufbessern. (© AP)



Treibhausgase verteilen sich gleichmäßig in der Atmosphäre und erzeugen die gleiche Klimawirkung unabhängig davon, wo sie ausgestoßen werden. Für den Klimaschutz spielt es deshalb keine Rolle, an welcher Stelle der Erde eine Klimaschutzmaßnahme durchgeführt wird. Die Klimapolitik räumte daher den Industriestaaten ein, ihre Emissionsreduktionsverpflichtungen dort zu erfüllen, wo es am kostengünstigsten ist.

Dies war eine der Grundüberlegungen, die zur Einführung von so genannten "flexiblen Instrumenten" des Kyoto-Protokolls führten. Zu diesen flexiblen Instrumenten gehören neben dem Emissionshandel zwei weitere Mechanismen: der Mechanismus für umweltgerechte Entwicklung (Clean Development Mechanism, CDM) und die gemeinsame Projektumsetzung (Joint Implementation, JI). Klimaschutzprojekte, die ein Industrieland in einem anderen Industrieland durchführt, werden als Joint Implementation bezeichnet. Klimaschutzprojekte, bei denen ein Industrieland in einem Entwicklungsland investiert, fallen unter den Clean Development Mechanism.

CDM und JI, dienen der Kooperation zwischen Staaten. Dabei findet diese Kooperation nicht direkt auf der Ebene der Staaten statt, sondern auf der konkreten Projektebene unter der Beteiligung von privaten Körperschaften (insbesondere Unternehmen). Häufig werden CDM und JI deswegen unter dem Begriff "projektbasierte Mechanismen" zusammengefasst.

Das beiden Mechanismen zugrunde liegende Konzept sieht vor, dass Projekte angemeldet werden können, die Emissionen verringern oder aber der Atmosphäre Kohlenstoff entziehen und in Biomasse speichern. Nachdem das Projekt einen festgelegten Zyklus durchlaufen hat, werden dem Projektentwickler entsprechend der Menge der Emissionsminderung bzw. des gespeicherten Kohlenstoffs Emissionszertifikate ausgestellt. Diese Zertifikate können die Staaten, die sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls zur Begrenzung ihrer Emissionen verpflichtet haben, aufkaufen und auf ihr vereinbartes Minderungsziel anrechnen lassen. Beispiele für emissionsmindernde Klimaschutzprojekte sind etwa der Bau eines Windparks, die Verbesserung der Effizienz eines Fernwärmenetzes und die Installation eines Biomassekraftwerks.

Beispiel für ein CDM/JI-Projekt. Quelle: Wuppertal InstitutBeispiel für ein CDM/JI-Projekt. Quelle: Wuppertal Institut
Ein weiterer wichtiger Grundgedanke, der zur Einführung der flexiblen Mechanismen führte, ist der mögliche Technologietransfer in andere Länder. Denn wird in einem Staat in ein Projekt investiert, führt dies nicht nur zu Emissionsminderungen, sondern diese Investition trägt auch dazu bei, dass sich umweltfreundliche Technologien verbreiten, insbesondere in die so genannten Entwicklungsländer.

Wichtig zu wissen ist, dass die Unterzeichnerstaaten des Kyoto-Protokolls nur einen Teil ihrer Emissionsminderungsauflagen durch diese flexiblen Mechanismen abdecken dürfen. Das so genannte "Supplementaritätsprinzip" schreibt vor, dass CDM und JI nur ergänzend zu Emissionsminderungen im Inland angewendet werden soll. Eine genaue Festlegung bzw. Quantifizierung, welcher Anteil der Minderungsverpflichtungen im Ausland erfüllt werden darf, wurde jedoch nicht vorgenommen.

Wie läuft ein CDM/JI-Projekt ab?



Ein Klimaschutzprojekt beginnt zunächst mit der konkreten Projektidee, beispielsweise der Minderung von Methanemissionen einer Mülldeponie. Methan ist ein Treibhausgas, das ein 23fach höheres Treibhauspotenzial als CO2 hat. Es entsteht etwa bei Verrottungsprozessen auf offenen Müllhalden.

Das Klimaschutzprojekt besteht darin, das auf der Deponie entstehende Methangas abzusaugen und für die Stromproduktion zu nutzen. Auf diese Weise wird einerseits vermieden, dass das Methan ungehindert an die Luft abgegeben wird. Andererseits kann durch die Nutzung des Methans zur Stromerzeugung der Einsatz fossiler Brennstoffe zur Stromerzeugung verringert werden. Diese Technologie ist in Deutschland weit verbreitet, und deutsche Unternehmen haben langjährige Erfahrungen damit. Das Projekt eignet sich daher besonders zum Technologietransfer, vor allem in Entwicklungsländer.

Damit das Projekt als CDM- oder JI-Projekt genehmigt werden kann, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: So muss der Projektentwickler eine umfangreiche Dokumentation vorlegen, die vor allem zeigt, wie viele Emissionen das Projekt einsparen soll und wie dies gemessen wird. Es wird zudem abgeschätzt, wie viele Emissionen entstanden wären, wenn das Projekt nicht durchgeführt würde. Dieser Aufstellung werden die durch das Projekt entstehenden Emissionen gegenübergestellt. Auf diese Weise wird ein Saldo errechnet, wie viele Emissionen durch das Projekt eingespart werden können.

Damit das Projekt anerkannt werden kann, muss ein weiteres Kriterium erfüllt sein: Es muss nachgewiesen sein, dass das Projekt "zusätzlich" ist. Zusätzlichkeit bedeutet, dass nur Projekte genehmigt werden, die ohne den finanziellen Anreiz von CDM und JI nicht zustande gekommen wären. Reguläre Investitionen, die ohnehin durchgeführt worden wäre, können nicht gefördert werden. Gäbe es diese Begrenzung nicht, käme es zu unzulässigen Subventionierungen, die zudem zu keiner Emissionsreduzierung führen würden. Dem Käufer der Zertifikate würden in diesem Fall höhere Emissionen erlaubt, ohne dass entsprechende Emissionsreduktionen durch das Projekt gegenüberstünden. Damit wäre das Prinzip der Mechanismen untergraben.

Ist das Projekt ausreichend dokumentiert, prüfen ein unabhängiges von der UN akkreditiertes Zertifizierungsunternehmen sowie die zuständigen UN-Gremien die Einhaltung der UN-Vorschriften. Bei Einwänden oder Mängeln muss der Projektentwickler die Dokumentation überarbeiten. Zudem muss sowohl das Gastland, in dem das Projekt durchgeführt wird, als auch das investierende Industrieland dem Projekt zustimmen. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Projekt offiziell als UN-Klimaschutzprojekt anerkannt.

Während der Umsetzung des Projektes müssen die anfallenden Emissionen laufend dokumentiert werden. Eine lückenlose Aufzeichnung ist die Grundlage für die spätere Überprüfung, wie viele Emissionen tatsächlich durch das Projekt reduziert wurden. Sie erfolgt wiederum durch ein bei den UN akkreditiertes unabhängiges Zertifizierungsunternehmen und die zuständigen UN-Gremien. Je nach Mechanismus gelten für die Überprüfung unterschiedliche Regeln. Die Überprüfung ist ebenfalls Grundlage dafür, dass die entsprechende Anzahl an CDM/JI-Emissionszertifikaten ausgestellt werden kann.

Die Verwendung der Zertifikate



Wie zu Beginn des Textes dargestellt, stellt das Kyoto-Protokoll den Industrieländern frei, auf welche Weise sie ihre Klimaschutzverpflichtung erfüllen. Am Ende des jeweiligen Anrechnungszeitraums müssen sie eine Menge an Emissionszertifikaten vorlegen, die der Menge an Emissionen entspricht, die während des Anrechungszeitraums von ihrem jeweiligen Staatsgebiet ausging.

Die Länder haben hierzu unterschiedliche Möglichkeiten: Sie können einerseits auf nationale Maßnahmen setzen, also auf ihrem Staatsgebiet emissionsmindernde Maßnahmen durchführen, um auf diese Weise ihre Emissionen und ihr von Kyoto festgelegtes Budget an Emissionszertifikaten ins Gleichgewicht zu bringen. Die zweite Möglichkeit ist, ihr Budget an Emissionszertifikaten durch Zukauf zu erhöhen. Dazu können sie entweder überschüssige Emissionszertifikate anderer Staaten aufkaufen oder sie können Emissionszertifikate aus CDM/JI-Projekten kaufen. Ein Projektentwickler, der ein CDM/JI-Projekt durchgeführt hat, kann also die aus seinem Projekt stammenden Zertifikate einem Industrieland verkaufen, das die Zertifikate zur Erfüllung seiner "Kyoto-Pflicht" einsetzen kann. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Zertifikate einem Unternehmen, das am EU-Emissionshandel teilnimmt, anzubieten.

Zwischenbilanz



Bedingt durch unterschiedliche Vorgaben der UN haben sich die beiden Mechanismen CDM und JI unterschiedlich entwickelt: Der CDM startete im Jahr 2001, im Frühjahr 2008 hat die UN bereits das tausendste CDM-Projekt registriert.

Eine Zwischenbilanz Mitte 2008 fällt gemischt aus: Obwohl es das erste seiner Art auf internationaler Ebene war, entwickelt sich das Instrument inzwischen sehr dynamisch. Innerhalb sehr kurzer Zeit wurden mehrere Milliarden Euro mobilisiert, die in klimafreundliche Projekte investiert wurden. Gleichzeitig hat der CDM die "Suchfunktion des Marktes" aktiviert. Das bedeutet, dass erfolgreich die kostengünstigsten Möglichkeiten zur Emissionsreduktion aufgespürt und genutzt werden. Dies gilt vor allem für die Klimagase Methan, wie im Projektbeispiel gesehen, und auch für die Fluorkohlenwasserstoffe sowie Lachgas. Darüber hinaus ist in den Entwicklungsländern das Bewusstsein für den Klimawandel gewachsen.

Auf der anderen Seite zeigen sich jedoch auch Schwächen des CDM: So haben Kritiker unter anderem Zweifel an der Zusätzlichkeit zahlreicher Projekte angemeldet. Damit ist infrage gestellt, ob diese Projekte tatsächlich zur Emissionsreduktion beitragen. Auch sind die CDM-Projekte geografisch sehr ungleich verteilt: Fast drei Viertel aller Projekte entfallen auf Indien, China, Brasilien, Mexiko, während es in Afrika bisher kaum Projekte gibt. Schließlich beklagen Kritiker auch den projektbasierten Ansatz, der nur lokal begrenzt wirken könne. Sie fordern stattdessen, dass auf der Ebene von Wirtschaftssektoren Transformationen stattfinden müssten, um die nötigen Größenordnungen zur angemessenen Bekämpfung des Klimawandels zu mobilisieren.

Eine Bilanz von JI lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt (Mitte 2008) noch nicht ziehen, denn das Instrument ist erst seit Anfang 2008 in Kraft. Die UN hat bislang zwei Projekte akzeptiert, eines in der Ukraine, eines in Neuseeland.

Ausblick



Für den CDM gibt es derzeit (Mitte 2008) verschiedene Reformvorschläge. Beispielsweise schlagen Experten vor, das Instrument auf ganze Wirtschaftssektoren auszudehnen. So könnte etwa für den Zementsektor einer Region oder eines Landes eine Zielmarke pro Industrieanlage definiert werden. Werke, deren Ausstoß unterhalb der Zielmarke blieben, könnten dann Zertifikate erhalten. Andere schlagen als Modifizierung vor, Zertifikate für Politikmaßnahmen auszustellen. So könnte etwa eine Regierung eine Einspeisevergütung für Erneuerbare Energien einführen, für die so reduzierten Emissionen Zertifikate erhalten und aus diesen die Einspeisevergütung finanzieren. Die weitere Entwicklung von CDM und JI wird letztendlich sehr stark von der Weiterentwicklung des Internationalen Klimaregimes nach 2012 abhängen.

Weiterführende Literatur, Quelle und Links



Internetportal der Bundesregierung zu CDM/JI »http://www.jiko-bmu.de«

Internetseiten der Klimarahmenkonvention zum CDM »http://cdm.unfccc.int«

Internetseiten der Klimarahmenkonvention zu JI »http://ji.unfccc.int«

Sterk, Wolfgang ; Arens, Christof: Die projektbasierten Mechanismen CDM & JI : Einführung und praktische Beispiele. - Berlin : Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 2006. Abrufbar unter:
»http://www.jiko-bmu.de/259«

Übersicht über alle CDM/JI-Projekte weltweit: »http://cdmpipeline.org«


 

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