Umweltpolitik
20.10.2010
Ein Politikbereich, der in der Europäische Union in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen hat, ist ihre gemeinsame Umweltpolitik. Diese Politik zielt sowohl auf die ökologischen Lebensbedingungen in der EU, als auch auf die weltweite Klimaveränderung ab, die nur durch gemeinsame Aktionen abzubremsen ist.
Es ist klar, dass die Europäische Union alleine keinen entscheidenden Einfluss auf den weltweiten Ausstoß der Treibhausgase nehmen kann. Aber das bedeutet nicht, dass innerhalb der EU, immerhin der größten Wirtschafts- und Handelsmacht der Welt, nichts zu tun wäre. Außerdem wird es nur gelingen, andere Staaten und Staatengruppen "ins Boot zu bekommen", wenn die EU mit gutem Beispiel voran geht.
3 x 20 bis 2020
Unter deutscher Präsidentschaft hat die EU im Jahr 2007 weitreichende Beschlüsse gefasst, die man unter dem Titel "3 x 20 bis 2020" zusammenfassen kann. Das kann man im »Ergebnisprotokoll der Frühjahrssitzung 2007 des Europäischen Rates« nachlesen, das nach EU-Tradition "Schlussfolgerungen des Vorsitzes" heißt.
So sollen bis 2020 der Treibhausgasausstoß um 20 Prozent reduziert, der Energieverbrauch um 20 Prozent verringert und der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtverbrauch auf 20 Prozent erhöht werden. Die EU hat darüber hinaus angeboten, dass sie den CO2-Ausstoß bis 2020 sogar um 30 Prozent reduziert, wenn die anderen mitmachen, also die USA, Japan, China, Indien, Russland, Brasilien und weitere Länder.
Im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Finanzkrise in den Jahren 2008 bis 2010 ist die Bereitschaft einiger Mitgliedstaaten, den CO2-Ausstoß zu reduzieren, gesunken, weil die verantwortlichen Politiker Angst haben, damit zumindest kurzfristig weitere Arbeitsplätze zu gefährden. Innerhalb der EU gibt es also ein zähes Ringen um die Umsetzung der gemeinsam getroffenen Beschlüsse – aber alle wissen, dass es notwendig ist, zu einem Erfolg zu gelangen.
Zur Konkretisierung dieser Maßnahmen hat die Europäische Kommission ein Klima- und Energiepaket vorgelegt, das 2009 vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde. Es sieht konkrete Schritte vor, mit denen die Ziele erreicht werden können. Das Maßnahmenbündel soll 2011 in Kraft treten. Bis zum Jahr 2013 will man durch eine Änderung des Emissionshandelssystems den CO2-Ausstoß verringern, indem man die Kosten für die Umweltverschmutzer erhöht.
Entwicklung der europäischen Umweltpolitik
Die gemeinsame Umweltpolitik der Europäischen Union wird schon seit 1972 entwickelt und wurde mit der Einheitlichen Europäischen Akte 1987 auch in den EG-Vertrag aufgenommen. Die Umweltpolitik umfasst viele Bereiche: die Reinhaltung der Luft und der Gewässer, die Wiederverwertung von Abfällen, den Lärmschutz und die Erhaltung von Lebensräumen und Artenvielfalt. Diese Umweltschutzmaßnahmen dienen der Erhaltung der Gesundheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger.
Seit dem Vertrag von Amsterdam (1999) ist die EU auf ein hohes Umweltschutzniveau sowie die Grundsätze der Vorbeugung und Vorsorge verpflichtet (jetzt Art. 191 AEUV). Die Kommission muss, einer Zusatzerklärung zufolge, bei Vorschlägen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt Umweltverträglichkeitsstudien erstellen.
Die europäischen Umweltschutzmaßnahmen verbessern nicht nur die Lebensbedingungen der in der EU wohnenden Menschen, sie schaffen zudem gleiche Ausgangsbedingungen für alle Unternehmen und Staaten in der Union. Es kann also nicht sein, dass in einem Land ein Produkt deshalb günstiger hergestellt wird, weil es für das Unternehmen keine oder nur geringe Umweltauflagen gibt, während jenseits der Grenze hohe Standards eingehalten werden müssen, die das Produkt verständlicherweise verteuern. Der gemeinsame Umweltschutz schließt diese Verzerrung des Wettbewerbs und damit einen Wettlauf um die niedrigsten Standards aus.
Nach einem Unfall in einer Aluminiumfabrik in Westungarn überfluteten im Oktober 2010 etwa 1,1 Millionen Kubikmeter hochgiftigen roten Schlamms die Umgebung. (© AP)In vielen Bereichen greifen bereits mittelbar oder unmittelbar europäische Umweltschutzregelungen: Im Klimaschutz, der Erhaltung der biologischen Vielfalt, bezüglich der Handhabung und Verarbeitung von Abfällen, hinsichtlich der Reinheit von Luft, Gewässern und Böden, im Katastrophenschutz, bei der Kontrolle chemischer Stoffe und letztlich beim Lärmschutz.
Dabei gibt es zahlreiche Bestimmungen, die sich jeweils speziellen Aspekten des Umweltschutzes widmen: So regelt beispielsweise eine »Nitratrichtlinie« den Einsatz von Düngemitteln, damit nicht übermäßig viel Nitrat in unser Grundwasser gelangen kann. »REACH« hingegen ist ein mehrere Bestimmungen umfassendes Paket, welches die Kennzeichnung, Registrierung und Zulassung von Chemikalien in der EU einheitlich festlegt. Regelmäßig fasst die Umweltagentur der EU die Entwicklung der Umwelt und die Wirksamkeit der Umweltschutzmaßnahmen im »Umweltlagebericht« zusammen.

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