Europäische Union

Rechts- und Innenpolitik


20.10.2010
Das Schengener Übereinkommen hat die meisten Grenzkontrollen in der EU abgeschafft. Länderübergreifende Polizeiarbeit und gegenseitige Anerkennung von Gerichtsurteilen machen die EU immer mehr zu einem gemeinsamen Rechtsraum.

Eine geschlossene Grenzkontrollstelle an der deutsch-polnischen Grenze aufgenommen am 20. Dezember 2007, nahe der Stadt Frankfurt an der Oder. Die Kontrollgebäude am Grenzübergang Stadtbrücke in Frankfurt / Oder stehen noch, aber sie sind verwaist, seit das östliche Nachbarland am 21. Dezember 2007 gemeinsam mit acht weiteren neuen EU-Staaten dem Schengener Abkommen beigetreten ist.Eine geschlossene Grenzkontrollstelle an der deutsch-polnischen Grenze. Im Zuge des Schengen-Abkommens entfielen 2007 an der Landesgrenze die Grenzkontrollen. (© AP)

Zunehmend organisieren die Mitgliedstaaten der Europäische Union Teile ihrer Rechts- und Innenpolitik gemeinschaftlich. Ein ins Auge fallendes Beispiel ist die Verwirklichung des Schengener Übereinkommens. Mit diesem Vertrag sind nicht nur die meisten Grenzkontrollen innerhalb der EU weggefallen, sondern es findet auch ein gemeinsamer Schutz der Außengrenzen statt.

Alle Schengen-Staaten – das sind die EU-Staaten außer Großbritannien und Irland, die nicht mitmachen wollen, und Bulgarien, Rumänien und Zypern, die noch nicht so weit sind, außerdem Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein - verfügen über ein gemeinsames Fahndungssystem. Darüber hinaus geben sie Visa für das gesamte Schengengebiet aus. Wenn der deutsche Generalkonsul in St. Petersburg einem Russen ein Visum erteilt, erlaubt er ihm damit auch den Besuch von beispielsweise Madrid, Paris oder Warschau. Umgekehrt gilt das Visum, das die französische Botschaft in Marokko ausstellt, auch für Deutschland.

Damit offene Grenzen nicht zu mehr Kriminalität führen, gibt es eine enge polizeiliche Zusammenarbeit, die über EUROPOL koordiniert wird. Wer in Deutschland ein Verbrechen begeht, kann nicht darauf hoffen, in den Niederlanden "seine Ruhe" zu haben. Für eine Reihe von Delikten besteht die Möglichkeit, einen europäischen Haftbefehl zu erlassen. Alle Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, auf der Basis eines solchen Haftbefehls auch eigene Staatsbürger zu überstellen. Ein Deutscher, der in Spanien eine Bombe gelegt hat, kann nach Spanien ausgeliefert und dort vor Gericht gestellt werden.

Je mehr Menschen in Europa reisen und in anderen Ländern arbeiten, desto mehr gemischt-nationale Ehen entstehen auch. Leider endet manche Ehe jedoch mit der Scheidung. Nach welchem Recht werden eine italienische Frau und ein polnischer Mann, die in Großbritannien leben, geschieden? Das soll in Zukunft klar geregelt werden. Da nicht alle EU-Mitgliedstaaten über den Schatten ihrer nationalen Regelungen springen wollen, wird es hier zum ersten Mal eine sogenannte "verstärkte Zusammenarbeit" geben. Das bedeutet: In diesem Fall gehen 14 Staaten, darunter auch Deutschland, voran und regeln diese Frage eindeutig, so dass es im Scheidungsfall nicht noch zum Streit darüber kommt, vor welchem Gericht die Trennung verhandelt wird.

Ein wichtiger Schritt zu einem gemeinsamen Europa ist die gegenseitige Anerkennung von Gerichtsurteilen, auch in Zivilgerichtsverfahren. Damit entwickelt sich Europa zu einem gemeinsamen Rechtsraum.


 
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