Europäische Union
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Prinzipien des EU-Aufbaus


20.10.2010
Die Europäische Union ist kein Nationalstaat. Mit altbekannten Maßstäben kann man ihre Struktur nicht verstehen. Prinzipien wie die Rechtsgemeinschaft zeichnen sie als Union der Staaten und Bürger aus.

Wahlkabine bei der französischen Volksabstimmung über eine europäische Verfassung am 29.05.2005.Wahlkabine bei der französischen Volksabstimmung über eine europäische Verfassung im Jahr 2005. (© AP)

Ältere Menschen kennen das: Sie können etwas nicht richtig erkennen, und stellen dann fest, dass sie die falsche Brille auf haben. So geht es uns auch oft mit der Europäischen Union. Man findet ihre Struktur und ihre Institutionen kompliziert und verwirrend, weil man nicht das richtige Analyseraster verwendet.

Die Europäische Union ist kein Staat. Deshalb greift jeder Vergleich mit den Strukturen des Nationalstaats zu kurz. Wenn man trotzdem die Maßstäbe anlegt, die man von zu Hause kennt, wird die ganze Sache schwer durchschaubar. Die Europäische Union ist eine Union der Staaten und der Bürger. Sie hat also eine doppelte Legitimitätsgrundlage, durch die Mitgliedstaaten (diese vertreten durch die Regierungen) und durch die Bevölkerung (diese vertreten durch das Europäische Parlament).

Bevor man sich die Strukturen im Einzelnen anschaut, sollte man sich allerdings mit den Prinzipien vertraut machen, auf denen die Europäische Union beruht.

Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft.
Das ist nicht nur so dahin gesagt, sondern elementar für die EU. Sie ist nicht nur ein Zusammenschluss von Staaten, die gemeinsam ihre Interessen besser vertreten können als isoliert, sondern sie basiert auf gemeinsamen demokratischen Grundwerten, die in Artikel 2 des EU-Vertrages in der Fassung des Vertrags von Lissabon und ausführlicher in der »Grundrechtecharta der Europäischen Union« dargestellt sind.

Die Achtung der Menschenwürde, die Freiheit, die pluralistische Demokratie, die Toleranz, die Gleichheit und Nichtdiskriminierung, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit sowie die Wahrung der Menschenrechte einschließlich des Minderheitenschutzes bilden das Fundament der Europäischen Union.

Die Europäische Union basiert auf dem Prinzip der Supranationalität.
Dieses Grundprinzip unterscheidet die EU von anderen Zusammenschlüssen. Supranationalität bedeutet, dass die Staaten nationale Souveränität abgeben und auf europäischer Ebene gemeinsam ausüben. Damit limitiert sich für jeden Mitgliedstaat die Möglichkeit, Angelegenheiten alleine zu entscheiden. Aber es erhöht sich die Möglichkeit, auf andere Einfluss zu nehmen und zu gemeinsamen Entscheidungen zu kommen, die dann auch für alle verbindlich sind.

Die Europäische Union kann unmittelbar Gesetze (sogenannte Verordnungen) erlassen oder Vorgaben ("Richtlinien") machen, die die Staaten dann in nationales Recht umsetzen müssen. Nur so ist es möglich, Europa zu einem gemeinsamen Lebens- und Handlungsraum zu entwickeln. Beispiele für die Supranationalität sind der Binnenmarkt einschließlich Verbraucherschutz, die Währungspolitik (Euro), der Umweltschutz oder auch die Regelungen des Schengener Übereinkommens.


 

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