Europäische Union

Europäischer Gerichtshof


20.10.2010
Der Europäische Gerichtshof ist das Gericht der Europäischen Union. Es entscheidet letztinstanzlich über die Auslegung des EU-Rechts. Allein 2009 fällte er knapp 600 Entscheidungen

Der große Saal des Europäischen Gerichtshofes.Der große Saal des Europäischen Gerichtshofes. (© Court of Justice of the European Union)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet über die Auslegung des EU-Rechts. Der EuGH besteht aus je einem Richter pro Mitgliedsland, der von seinem Heimatland im gegenseitigen Einvernehmen mit den anderen Mitgliedstaaten für sechs Jahre ernannt wird und danach auch erneut berufen werden kann. Er hat seinen Sitz in Luxemburg und sollte nicht mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verwechselt werden, der ein Organ des Europarates ist und institutionell nichts mit der Europäischen Union zu tun hat. Der EuGH hingegen ist das Gericht der Europäischen Union, das letztinstanzlich über die Auslegung des EU-Rechts entscheidet.

Wenn ein Mitgliedsland, das Europäische Parlament oder die Europäische Kommission der Ansicht ist, ein Partnerland oder eine der anderen Institutionen verstießen gegen das Recht der Europäischen Union, können sie in Luxemburg Klage einreichen. Das ist auch allen möglich, die von europäischen Entscheidungen betroffen sind, z. B. von einem Bußgeldbescheid der Europäischen Kommission. Wenn ein nationales Gericht unsicher ist, ob eine Regelung mit europäischem Recht vereinbar ist, holt es eine Stellungnahme des EuGH ein, bevor es unter deren Berücksichtigung entscheidet. So wird die Einheitlichkeit der Auslegung europäischen Rechts gewahrt.

2009 fällte der EuGH, der in seiner Arbeit von acht Generalanwälten unterstützt wird, knapp 600 Entscheidungen. In der politischen Diskussion wird gelegentlich kritisiert, er lege dabei europäisches Recht zu weit aus. Diese Ansicht hat sich auch der frühere Bundespräsident Roman Herzog zu eigen gemacht und in einem »Artikel« kritisiert.


 
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