Europäischer Haushalt
20.10.2010
EU-Haushaltskommissar Janusz Lewandowski präsentiert den Finanzreport 2009 der Presse. (© Credit © European Union, 2010)Der Europäische Haushalt ist die Quelle, aus der die Arbeit der Europäischen Union finanziert wird. Der Haushalt beläuft sich für das Jahr 2010 auf den Betrag von 122,9 Mrd. Euro. Zum Vergleich: Der - wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise allerdings besonders hohe - Bundeshaushalt 2010 umfasst 320 Mrd. Euro. Die Einnahmen der Europäischen Union werden vom Rat der Europäischen Union, also von den Mitgliedstaaten, festgelegt. Dies geschieht in einer jeweils auf sieben Jahre zielenden Finanziellen Vorausschau. Die gegenwärtige Finanzperiode läuft seit 2007 und endet 2013.
Die Einnahmen der EU
Die Einnahmen erzielt die EU aus verschiedenen Quellen, nämlich
- Zöllen und Abschöpfungen, die Drittstaaten beim Import ihrer Waren in das Wirtschaftsgebiet der EU entrichten,
- einen festgelegten Anteil an der Mehrwertsteuer der Mitgliedstaaten und
- einen prozentualen Anteil am Bruttonationaleinkommen (BNE) der Mitgliedsländer.
Zölle und Abschöpfungen, das sind gewissermaßen Zölle auf landwirtschaftliche Produkte, fließen der EU direkt zu. Diese "traditionellen Eigenmittel" werden von den nationalen Zollbehörden erhoben, also beispielsweise beim Import einer Ware aus Japan im Hamburger Hafen. Diese Einnahmen werden nach Abzug einer Bearbeitungspauschale direkt nach Brüssel weitergeleitet. Sie tragen wegen der Verringerung der Zölle im Rahmen des Welthandels nur noch zu 11,6 Prozent zur Finanzierung der EU bei.
Anteil an der Mehrwertsteuer
Der EU-Anteil an der Mehrwertsteuer liegt bei 0,3 Prozent auf der Basis einer einheitlich berechneten und festgelegten Mehrwertsteuergrundlage, die nötig ist, da die Mehrwertsteuer in den EU-Ländern unterschiedlich hoch ist. Für Deutschland wurde wegen seiner starken finanziellen Belastung der Betrag auf 0,15 Prozent reduziert. Auch Österreich, Schweden und die Niederlande haben einen verringerten Mehrwertsteueranteil zu zahlen. Die Einnahmen aus dem Mehrwertsteueraufkommen decken gut 11 Prozent der EU-Ausgaben. Ein weiteres Prozent kommt aus sonstigen Einnahmen.
Anteil am Bruttonationaleinkommen
Der Betrag, der dann noch fehlt zur Zielmarke des Haushaltes, immerhin knapp 76 Prozent, wird als Anteil am Bruttonationaleinkommen (BNE) erhoben. Nach den geltenden Regelungen darf der BNE-Anteil 1,24 Prozent vom gesamten BNE nicht übersteigen. Tatsächlich liegt er jedoch darunter, nämlich bei ca. 1,2 Prozent bei den Verpflichtungs- und bei gut einem Prozent bei den Zahlungsermächtigungen.
Der Unterschied zwischen diesen beiden Größen ist wichtig. Verpflichtungsermächtigungen bezeichnen die Mittel, über die die EU maximal Verpflichtungen eingehen darf, beispielsweise auch für Projekte, die über ein bestimmtes Haushaltsjahr hinaus gehen. Zahlungsermächtigungen sind die Mittel, die tatsächlich im Laufe eines Haushaltsjahres ausgegeben werden. Die Differenz zwischen Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen beträgt 2010 knapp 19 Mrd. Euro. Obwohl die EU also 2010 einen Haushalt von 141,5 Mrd. Euro hat, wird sie nur (maximal) 122,9 Mrd. Euro ausgeben.
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