Afghanische Flüchtlinge blicken aus dem Fenster einer Zelle in einem Flüchtlingslager der iranischen Stadt Zahedan.
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Menschenrechte in der Volksrepublik China


12.10.2009
Im historischen Maßstab, insbesondere im Vergleich mit den Zeiten der Rechtswillkür während der Kulturrevolution, hat China große Fortschritte im Bereich der Menschenrechte gemacht. Ohne das Ende der Ein-Parteien-Herrschaft sind substantielle und nachhaltige Veränderungen jedoch nicht möglich.

Eine ältere Frau wird von der Polizei festgenommen, nachdem sie an einer Demonstration vor dem chinesischen Außenministerium in Peking teilgenommen hat.Eine ältere Frau wird von der Polizei festgenommen, nachdem sie an einer Demonstration vor dem chinesischen Außenministerium in Peking teilgenommen hat. (© AP)

Einleitung



Wieder ein Dissident verhaftet, eine Webseite gesperrt oder eine Demonstration gewaltsam niedergeschlagen – in China werden die Menschenrechte mit Füßen getreten. Dieser Tenor beherrscht das negative Bild in der Öffentlichkeit. Die Realität ist wie so oft im Reich der Mitte komplexer. Im historischen Maßstab, insbesondere im Vergleich mit den Zeiten der Rechtswillkür während der Kulturrevolution (1966-1976), hat China große Fortschritte im Bereich der Menschenrechte gemacht. Peking hat eine Reihe von gesetzlichen Änderungen zur Ausweitung der politischen Partizipation der Bevölkerung (u.a. seit 1978 Wahlen auf Dorfebene, seit 1999 Wahlen auf städtischer Wohnbezirksebene) und des Rechtschutzes individueller Interessen verabschiedet (u.a. 2007 Schutz des Privateigentums). Öffentliche Anhörungen gehören vielerorts zum politischen Alltag. Mit der Reform des "Verwahrungsgesetzes" für ländliche Migranten in Städten 2003 und des Anfang 2008 in Kraft getretenen Arbeitsvertragsrechts hat die chinesische Führung die Rechte zweier politisch schwacher Gruppen gestärkt. Im privaten Rahmen und auch zunehmend im öffentlichen Diskurs herrscht offiziell bis auf wenige Tabuthemen (z.B. Ein-Parteien-Herrschaft oder Unabhängigkeit Tibets) Meinungsfreiheit.


Andererseits lenken sowohl auf zentraler als auch auf lokaler Ebene weiterhin Parteiorgane politische Entscheidungen: Sie können Wahlen und Gerichtsprozesse manipulieren. Umstrittene Regelungen zur "Administrativhaft", wonach Täter "leichter Verbrechen" ohne Prozess für bis zu drei Jahren in sogenannte Umerziehungslager gesteckt werden können, sind weiterhin intakt. Ein nach wie vor effizienter Sicherheitsapparat unterbindet jegliche politische Organisationen alternativ zur kommunistischen Partei. Gesetze werden aufgrund mangelnder Überwachung von lokalen Beamten oft nicht umgesetzt. Chinesische Journalisten und Internet-Blogger unterliegen staatlichen Zensurmechanismen. Im Zuge dieser kontroversen Parallelentwicklungen in der staatlichen Politik hat die chinesische Bevölkerung ein zunehmendes Rechtbewusstsein entwickelt. Seit Anfang 2002 übernehmen Rechtsanwälte sensible politische Fälle, testen Journalisten bewusst die Grenzen der Zensur aus, Intellektuelle schweigen nicht länger und verfassen politische Manifeste. Arbeiter, Bauern, Wohnungsbesitzer und Kleinunternehmer streiten für ihre Rechte.


Menschenrechtspolitik der VR China



Fünf Charakteristika kennzeichnen die heutige Menschenrechtsposition der chinesischen Regierung:
  1. Grundsätzliche wird die Universalität der Menschenrechte anerkannt. Deren konkrete Umsetzung ist aber von den jeweiligen Rahmenbedingungen eines Staates abhängig.
  2. Menschenrechte sind vom Staat verliehen und geschützt.
  3. Individuelle Rechte dürfen weder die Rechte anderer Bürger noch die Interessen der Gesellschaft und des Staates verletzten.
  4. Rechte sind mit Pflichten gegenüber der Gesellschaft und dem Staat verknüpft (Artikel 50ff. der chinesischen Verfassung).
  5. Staaten sind souverän; in puncto Menschenrechte erfolgt keine Einmischung in innere Angelegenheiten.
Diese Position hat nichts spezifisch Chinesisches an sich, so findet sich in den offiziellen Darstellungen auch kaum eine kulturbezogene Argumentation[1]. Die chinesische Regierung stellte die Menschenrechte in einen entwicklungspolitischen Kontext, wie er sich auch bei anderen Ländern der "Dritten Welt" findet (Developmentalismus)[2].



Ihre Position macht die chinesische Regierung sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene durch eine Auswahl an Instrumenten deutlich:
  • Bestrafung von Kritikern, Aktivisten sowie Glaubensangehörigen
    China hat eine Vielzahl von politischen Aktivisten, Rechtsanwälten, Internetdissidenten und Glaubensangehörigen verurteilt. Dies geschieht zum einen auf der Basis des Strafrechts (u.a. Komplott gegen die Staatsmacht, §103-113, Störung der öffentlichen Ordnung, §277) oder im Rahmen administrativer Strafmaßnahmen (u.a. "Erziehung durch Arbeit"[3]). Kritik in Bezug auf die Missachtung der Menschenrechte weist Peking somit unter Hinweis auf die rechtsmäßige Verurteilung Krimineller zurück.

  • Unterzeichnung und Zitierung von internationalen Abkommen
    Die Volksrepublik China hat 20 UN-Menschenrechtsabkommen unterzeichnet. Ähnlich wie andere Staaten schränkt die Volksrepublik den Geltungsbereich einiger Abkommen jedoch unter Verweis auf die nationale Gesetzgebung ein. Sie begründet dies in Berichten an die UN-Kommission und nimmt zu Kritikpunkten ausführlich Stellung[4]. Den Anspruch auf staatliche Souveränität, das Prinzip der Nichteinmischung sowie das Primat des Rechts auf Entwicklung untermauert die chinesische Regierung u.a. mit der "Charta der Vereinten Nationen" (Artikel 2, Ziffer 1 "souveräne Gleichheit aller Staaten" und Ziffer 7 "Grundsatz der Nichteinmischung"[5]).

  • Aktive Kooperation auf bilateraler und multilateraler Ebene
    Um ihre außenpolitische Isolation nach dem Tiananmen-Massaker 1989 zu überwinden, konzentrierte sich die kommunistische Führung zunächst auf das Schmieden von Allianzen mit Staaten, die in der Menschenrechtsfrage eine andere Position vertraten als die westlichen Staaten. Neben einem kurzen Engagement für die "asiatischen Werte" brachte sich Peking zunehmend als Fürsprecher der "Dritten Welt" in Stellung. Chinas Ambitionen als wirtschaftlicher und politischer Global-Player haben diese Rhetorik aber jüngst abgeschwächt.

    Neben dem Beitritt zu Abkommen engagiert sich die Volksrepublik seit Ende der 1990er Jahre in der internationalen Menschenrechtspolitik: 1998 fand die erste internationale Menschenrechtskonferenz in Peking statt. 2000 lud die chinesische Regierung zu einem UN-Workshop über Menschenrechte in der asiatisch-pazifischen Region sowohl die damalige UN-Menschenrechtskommissarin Mary Robinson als auch erstmals internationale NGOs ein. Zudem unterhält die Volksrepublik China mit einer Reihe von Staaten und Organisationen (u.a. der EU, den USA, Deutschland, Kanada) bilaterale Rechtsdialoge.

  • Kritik an Doppelstandards westlicher Länder
    Neben den seit 1991 jährlich veröffentlichten Weißbüchern über die eigene Lage der Menschenrechte publiziert die chinesische Regierung seit 2001 regelmäßig Weißbücher über die Lage der Menschenrechte in den USA. Diese sind als Reaktion auf die jährlichen Dokumentationen der chinesischen Menschenrechtsverletzung durch das US-amerikanische Außenministerium (State Department) zu verstehen. Neben einer internationalen Diskreditierung der USA – nach wie vor Pekings stärkstem Kritiker in puncto Menschenrechte – appellieren die Berichte vor allem an den nationalen Stolz der eigenen Bevölkerung.


Fußnoten

  1. Vgl. Von Senger, Harro, "Versuch einer Darstellung der offiziellen Position der VR China zur Menschenrechtsfrage", in: Schubert, Gunter (Hrsg.), Menschenrechte in Ostasien. Zum Streit um die Universalität einer Idee II, Tübingen 1999.
  2. Siehe Sullivan, Michael J., Developmentalism and China´s Human Rights Policy, in: Van Ness, Peter (eds.), Debating Human Rights. Critical Essays from the United States and Asia, London/New York 1999.
  3. Zur administrativen Strafmaßnahme "Umerziehung durch Arbeit", vgl. Hung, Mei Ying Veron (2003): "Reassessing Reeducation through Labor", in: China Rights Forum (Online Version), No. 2, http://www.hrinchina.org, Zugriff am: 19.12.12004 und Laogai Research Foundation, http://www.laogai.org/news/index.php, Zugriff am: 11.3.2006.
  4. Vgl. zum Beispiel "Implementation of the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights. Consideration of Reports Submitted by States Parties in Accordance With Article 16 of the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights. Replies by the Government of the People's Republic of China", May 13, 2005, http://www.ohchr.org/english/bodies/cescr/docs/HR.CESCR.NONE.2004.10.pdf, Zugriff am: 11.3.2006. Bezüglich der Einschränkungen ratifizierter Abkommen durch Staaten verweist Hasenkamp auf die USA und Australien als Beispiele einer stark limitierten Zugriffs der ratifizierten Abkommen, Hasenkamp, a.a.O., S. 473f.
  5. Vgl. Von Senger, a.a.O. Die chinesische Delegation war aktiv an der Abfassung der Charta beteiligt. Nach Svensson ging allerdings die Initiative für die Aufnahme von Pflichten und auch kollektiven Rechten nicht von den chinesischen Teilnehmern aus, s. Svensson, a.a.O., S. 200ff.
 

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