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Aufgaben der Vereinten Nationen | Vereinte Nationen | bpb.de

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Aufgaben der Vereinten Nationen

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Die Handlungsfelder der UN sind eng miteinander verwoben: Friedenssicherung und Konfliktprävention, Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Förderung der internationalen Zusammenarbeit.

Aufgaben der Vereinten Nationen. Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Innerhalb des UN-Systems arbeiten die Institutionen und Organisationen in Themenfeldern, die zahlreiche Schnittmengen aufweisen. Im Themenfeld Sicherheit und Frieden engagieren sich z.B. der Sicherheitsrat und die Generalversammlung, aber auch die 2005 mit einer gemeinsamen Resolution geschaffene Kommission für Friedenskonsolidierung (PBC = Peacebuilding Commission) sowie zahlreiche weitere UN-Organe und Initiativen. Beispiele für Herausforderungen sind neben der Friedenskonsolidierung auch Abrüstung, u.a. Thema in der seit 1952 bestehenden Abrüstungskommission (UNDC = UN Disarmament Commission) oder der 1979 geschaffenen Abrüstungskonferenz (UNCD = UN Conference on Disarmament), zudem Terrorismusbekämpfung, ein Stopp des Einsatzes von Kindersoldaten, der Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten und viele weitere mehr.

Im Themenfeld humanitäre Angelegenheiten arbeiten neben der Generalversammlung, dem Wirtschafts- und Sozialrat oder den Fonds und Programmen – z.B. dem Kinderhilfswerk (UNICEF = United Nations International Children's Emergency Fund) oder dem Welternährungsprogramm (WFP = World Food Programme) – zahlreiche weitere Organisationen und Initiativen. Der Minenaktionsdienst der Vereinten Nationen (UNMAS = United Nations Mine Action Service) engagiert sich zum Beispiel für die Beseitigung und Ächtung von Minen, der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR = United Nations High Commissioner for Refugees) für den Schutz und die Unterstützung von Flüchtlingen. Daneben gibt es auch im Bereich der Katastrophenhilfe viele Überschneidungspunkte der einzelnen Institutionen.

Relativ neu im Vergleich zu den anderen Handlungsfeldern ist das Themenfeld Umwelt. Während Fragen wie Umweltzerstörung, Entwicklung von Ökosystemen oder nachhaltige Entwicklung in den ersten Jahrzehnten nach UN-Gründung eher selten auf der Tagesordnung standen, haben die Vereinten Nationen seit ihrer "Konferenz über die Umwelt des Menschen" (UNCHE = United Nations Conference on the Human Environment) im Jahr 1972 ein besonderes Augenmerk auf Themen wie Klimawandel, Wüstenbildung oder auch Wasser und Zugang zu Trinkwasser gelegt, u.a. im UN-Umweltprogramm (UNEP = United Nations Environment Programme).

Laut Auftrag der Charta verfolgen die UN insbesondere Maßnahmen im Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung. Zentrale Akteure wie die Generalversammlung oder der Wirtschafts- und Sozialrat setzen sich hier für gerechtere Chancen u.a. in den Bereichen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, der Gesundheit und Bildung und vielen weiteren Themen ein. Dies schließt auch Geschlechtergerechtigkeit oder Fragen zur Globalisierung und Welthandel mit ein.

Das Menschen- und Völkerrecht ist Leitbild aller UN-Institutionen, sei es im Internationalen Gerichtshof (ICJ = International Court of Justice) als UN-Hauptorgan oder den Sonderorganisationen, Fonds und Programmen. Der 2006 geschaffene UN-Menschenrechtsrat (HRC = Human Rights Council) ist eines der aktuellsten Beispiele für das Engagement der Vereinten Nationen in diesem Bereich. Dieses Nebenorgan der UN-Generalversammlung soll die Menschenrechte weiterentwickeln und verteidigen und kann beispielsweise Beobachter entsenden, um die Menschenrechtssituation in einzelnen Ländern zu bewerten. Beispiele für das breite thematische Spektrum in diesem Themenfeld, in dem die Vereinten Nationen z.B. mit den Menschenrechtspakten international anerkannte Rechte definiert haben, sind Bekämpfung von Rassismus und Gewalt gegen Frauen oder der Schutz indigener Völker.

Mit den Millenniumentwicklungszielen haben sich alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen im September 2000 auf 21 konkrete Zielvorgaben und 60 Indikatoren / Meilensteine verständigt, die erstmals konkret überprüfbar sind. Bis 2015 wollen die UN-Mitgliedsstaaten im Vergleich zur Situation von 1990:

  • extreme Armut und Hunger beseitigen (Maßstab: Halbierung der Anzahl an Menschen, die von weniger als 1,25 US-Dollar (Kaufkraftparität) pro Tag leben, und Halbierung des Anteils der Menschen, die unter Hunger leiden);

  • eine Grundschulausbildung für alle Kinder gewährleisten;

  • Gleichstellung und Einfluss von Frauen fördern (Meilenstein: unterschiedliche Behandlung der Geschlechter in allen (Aus-)Bildungsstufen beseitigen);

  • Kindersterblichkeit senken (Meilenstein: Senkung der Sterblichkeitsrate von Kindern unter fünf Jahren um zwei Drittel);

  • Müttergesundheit verbessern (Meilenstein: Die Müttersterblichkeit soll um drei Viertel sinken);

  • HIV / Aids, Malaria und andere übertragbare Krankheiten bekämpfen (Meilenstein: Ausbreitung von Aids stoppen und die Krankheitsfälle mit Malaria etc. senken);

  • nachhaltige Umwelt gewährleisten (Meilenstein u.a.: Senkung der Zahl von Menschen ohne Trinkwasserzugang um die Hälfte, Lebensbedingungen von mindestens 100 Millionen Slumbewohnern verbessern);

  • eine globale Partnerschaft im Dienst der Entwicklung schaffen (Meilenstein u.a.: ein offenes und regelgeleitetes Handels- und Finanzsystem, verstärkte Schuldenerleichterung für arme Länder, erschwingliche Medikamente in Entwicklungsländern sowie Schaffung besserer Arbeitsbedingungen und -plätze in armen Ländern).

Kritische Beobachter resümieren jedoch, dass sowohl die Industrie- als auch die Entwicklungsländer zu wenig getan hätten, um die Ziele bis 2015 umzusetzen und dass es nur geringe Fortschritte gebe. Befürworter argumentieren, dass die Ziele mit verstärkten Anstrengungen noch umgesetzt werden könnten.