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Die DDR in den sechziger Jahren | Zeiten des Wandels | bpb.de

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Die DDR in den sechziger Jahren

Peter Borowsky

/ 29 Minuten zu lesen

DDR-Flüchtlinge warten 1961 im Notaufnahmelager Marienfelde auf ihre Registrierung. Tausende Ostdeutsche wollten damals nach Westdeutschland übersiedeln. (© picture-alliance/AP)

Einleitung

Der Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 markiert den tiefsten Einschnitt in der Geschichte der DDR. Die Mauer zementierte die Verhältnisse in Deutschland im wahrsten Sinne des Wortes: die Spaltung der Nation in zwei Staaten. Sie symbolisierte und besiegelte die Unfreiheit in der DDR. Die Mauer verhinderte die weitere Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte nach West-Berlin und in die Bundesrepublik. Sie war daher auch eine wesentliche Voraussetzung für den wirtschaftlichen Aufschwung und die Steigerung des Lebensstandards, die nun ebenfalls in der DDR einsetzten. Die DDR wurde im Laufe der sechziger Jahre zur zweitstärksten Industriemacht im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) und zur wichtigsten wirtschaftlichen und politischen Partnerin der Sowjetunion. Der RGW war 1949 in Moskau als Organisation zur wirtschaftlichen Integration Ost- und Ostmitteleuropas gegründet worden. Die DDR begann, mit der Bundesrepublik Deutschland um Anerkennung in der Dritten Welt zu wetteifern, und wurde auch von Politikern und Teilen der öffentlichen Meinung in der Bundesrepublik nicht länger als "die Zone" geringgeschätzt, sondern als zweiter deutscher Staat ernst genommen.

Diese Entwicklung steigerte nicht nur das Selbstbewußtsein der DDR-Führung, die sich in wirtschaftspolitischer und ideologischer Hinsicht eine zeitlang vom sowjetischen Vorbild zu emanzipieren suchte, sie förderte auch ein gewisses Eigenbewußtsein der DDR-Bevölkerung. Darin mischte sich der Stolz auf die - im Vergleich zur Bundesrepublik unter viel schwierigeren Bedingungen - vollbrachte Aufbauleistung mit der Einsicht, daß eine Wiedervereinigung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sei und daß man sich daher im System des "realen Sozialismus" so gut wie möglich einrichten müsse.

Das Neue Ökonomische System

Bis zum Bau der Mauer hatte die DDR-Führung alle wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit der offenen Grenze nach Westen begründet. Doch im Laufe des Jahres 1962 zeigte sich, daß die Wachstums- und Versorgungsschwierigkeiten der DDR-Wirtschaft mit der Schließung der Grenze keineswegs beendet waren. Der Zuwachs der Industrieproduktion beispielsweise lag 1962 auch nicht höher als im Krisenjahr 1961, und das Nationaleinkommen wuchs 1962 um nur einen Prozentpunkt gegenüber 1961. Im Kreis der Wirtschaftsfunktionäre der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), die den VI. Parteitag vorbereiten sollten, wuchs die Einsicht, daß das bisherige System der Planung und Lenkung der Volkswirtschaft reformiert werden mußte, wollte die DDR wirtschaftliches Wachstum mit einer besseren Versorgung der Bevölkerung verbinden.

Auf dem VI. Parteitag der SED (15. bis 21. Januar 1963) kündigte Walter Ulbricht eine Neuorientierung der Wirtschaftspolitik nach dem "Grundsatz des höchsten ökonomischen Nutzeffekts" und der "materiellen Interessiertheit" an. Wie wichtig diese Neuorientierung genommen wurde, zeigte sich auch in den personalpolitischen Entscheidungen des Parteitages: Eine Reihe von Wirtschaftsspezialisten rückte ins Politbüro der SED ein. Am 24./25. Juni 1963 verabschiedete eine gemeinsam vom Zentralkomitee (ZK) der SED und dem Ministerrat einberufene Wirtschaftskonferenz die "Richtlinie für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft" (NÖS). Sie wurde am 15. Juli vom Staatsrat der DDR als Richtlinie der künftigen Wirtschaftspolitik beschlossen.

Die DDR-Führung hielt damit an den Grundprinzipien der sozialistischen Wirtschaftspolitik - dem staatlichen Eigentum an Produktionsmitteln und der zentralen Planung - fest, versuchte aber, ihre Zentralverwaltungswirtschaft leistungsfähiger und flexibler zu machen, indem sie in verstärktem Maße die technisch-wissenschaftliche Intelligenz in die Planung und Leitung einbezog und "materielle Hebel" zur Steigerung der individuellen und betrieblichen Leistungen ausnutzte. Die Betriebe sollten in begrenztem Maße selbst über die Verwendung erzielter Gewinne entscheiden können. An die Stelle des bisherigen primär auf Mengenplanung und zentrale direkte Steuerung ausgerichteten Systems trat eine Planfestsetzung, die mehr auf indirekte Steuerung durch Zinsen, Prämien, Abgaben und Preise setzte. Durch Festlegung neuer Arbeitsnormen und Leistungskennziffern und durch ein System von Geld- und Urlaubsprämien sollten Werktätige und Betriebsleitungen zu größeren Leistungen angespornt und damit Rentabilität und Produktivität der DDR-Wirtschaft insgesamt gesteigert werden.

Bei der Umsetzung des NÖS in die Praxis traten alsbald Schwierigkeiten auf. Ein wirklicher Kosten-Nutzen-Vergleich war nicht möglich, da auch die bis 1967 in drei Etappen durchgeführte Industriepreisreform nicht die geforderten "kostengerechten Preise" festsetzen konnte. Das komplizierte System der Löhne, Prämien und Urlaubsvergünstigungen führte nicht nur zu Leistungssteigerungen, sondern auch zu Unzufriedenheit bei den Betroffenen. Die Leistung und damit die Entlohnung waren oft abhängig von Faktoren, die nicht der einzelne Arbeiter, sondern die Betriebsleitung oder die zentrale Planung zu verantworten hatten: fehlendes Material, veraltete Maschinen, mangelnde Ersatzteile. Als grundsätzliches Problem erwies sich letztendlich, daß die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit und Eigeninitiative der Betriebe das Prinzip der zentralen Planung und einheitlichen Strukturpolitik durchlöcherte und damit auch den Führungsanspruch der SED gefährdete.

Zweite Phase

Das ZK der SED zog daraus auf seiner 11. Tagung (Dezember 1965) die Konsequenzen und leitete die sogenannte zweite Phase des Neuen Ökonomischen Systems ein, die bis 1967 dauerte. Wenige Tage vor Beginn des 11. Plenums erschoß sich Erich Apel, der Leiter der staatlichen Planungskommission, mit dessen Namen und Tätigkeit das NÖS von Anfang an eng verbunden war. Apels Selbstmord wurde in Zusammenhang mit der Wirtschaftsreform gebracht. Daß diese aber fortgeführt werden sollte, dokumentierte die Ernennung seines Nachfolgers: Günter Mittag, Sekretär für Wirtschaft im ZK der SED, galt ebenfalls als Reformer und war der zweite Mann hinter Apel gewesen. Grundsätzlich hielt die SED an der Wirtschaftsreform fest.

1966 und 1967 wurde die Zahl der zentral vorgegebenen Kennziffern erheblich reduziert. Im Januar 1966 wurden acht Industrieministerien gebildet (wie beispielsweise die Ministerien für Chemische Industrie, für Elektrotechnik, für Leichtindustrie), die die zum jeweiligen Industriezweig gehörenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB, die Konzernspitzen der angegliederten volkseigenen Betriebe) leiten, koordinieren und kontrollieren sollten.

Vor allem änderten sich das ideologische und das politische Umfeld nach der Tagung: Das Plenum faßte nämlich auch weitreichende Beschlüsse, die einem Kahlschlag der bisherigen Kultur- und Jugendpolitik gleichkamen (vgl. auch Seite 30). Repressive Maßnahmen gegen kritische Künstler und Wissenschaftler wurden eingeleitet und der Staatssicherheitsdienst drastisch ausgebaut. Mit den kulturpolitischen Beschlüssen des 11. Plenums unterstrich die SED-Spitze ihren Anspruch auf das Machtmonopol in der DDR. Zugleich sorgte sie dafür, daß die Wirtschaftsreform von einer "Reform des ganzen Volkes" - so der Anspruch 1963 - zu einer Reform wurde, an der nur noch die Führungskader der Wirtschaft und des zentralen Partei- und Regierungsapparats beteiligt waren.

Der VII. Parteitag der SED (17. bis 22. April 1967) verkündete schließlich den Übergang vom Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung zum Ökonomischen System des Sozialismus (ÖSS) und das Konzept der "strukturbestimmenden Aufgaben". Das ÖSS brachte weitere Fortschritte in der Entwicklung eines flexiblen Preissystems. Die Betriebe erhielten größere Entscheidungsbefugnisse. Auch im ÖSS wurde der Abbau der Planauflagen fortgesetzt. Im Widerspruch dazu aber stand die Einführung der "strukturbestimmenden Aufgaben". Investitionen und der Bau neuer Anlagen sollten sich nunmehr auf einige "Fortschrittsindustrien" konzentrieren, wie die Elektrotechnik und den Werkzeugmaschinenbau. Für diese Schwerpunktprogramme galten wieder umfassende Plankennziffern. Die forcierte Förderung dieser Sektoren sollte die Leistungen der DDR-Industrie auf Weltniveau bringen und den Stand der Bundesrepublik erreichen. Vor allem im Bereich der Automatisierung hatte die DDR-Industrie einen großen Nachholbedarf. Unter dem Motto "Überholen ohne einzuholen" sollte dieser Rückstand so schnell wie möglich beseitigt werden.

Lebensstandard

Ausstattung mit Konsumgütern

In seinen ersten Jahren hatte das NÖS positive Auswirkungen auf die Entwicklung der DDR-Wirtschaft, vor allem auf die Industrieproduktion. Das Fernziel, den Westen einzuholen, oder gar zu überholen, hat es - auch in seinen Abwandlungen - jedoch nie auch nur annähernd erreicht. Das gesamtwirtschaftliche Wachstum verlief recht stetig: Zwischen 1960 und 1969 stieg das Bruttosozialprodukt in der DDR jährlich um durchschnittlich knapp fünf Prozent. Angesichts der forcierten Förderung der industriellen Schwerpunktbereiche sagen diese Zahlen allerdings noch nichts über den Lebensstandard der Bevölkerung aus. Daß sich auch dieser verbesserte, läßt sich aus der Versorgung mit langlebigen Konsumgütern erkennen.

Die Löhne stiegen zwischen 1960 und 1970 langsam an: Lag der durchschnittliche Bruttolohn je Arbeitnehmer 1960 bei 501 Mark monatlich, so war er 1965 auf 552 Mark und 1970 auf 647 Mark gestiegen. Höhe und Kaufkraft der Einkommen blieben zwar hinter denen in der Bundesrepublik zurück, doch die staatliche Subventionierung der Grundnahrungsmittel und der Mieten garantierte eine auskömmliche Sicherheit. Das Auftreten von Versorgungsengpässen vor allem bei hochwertigen Lebensmitteln und Konsumgütern konnte jedoch nie beseitigt werden. Vernachlässigt wurde in den sechziger Jahren der Wohnungsbau. Die niedrigen Mieten trugen mit dazu bei, daß der vorhandene Bestand an Wohnungen wenig gepflegt wurde.

Ab 1. Januar 1964 wurden die Renten, die in der DDR immer noch höchst bescheiden waren, erhöht. Die Verbesserung kam vor allem denjenigen Rentnerinnen und Rentnern zugute, die auf ein langes Arbeitsleben zurückblickten. Durch eine weitere Verordnung wurde der Schwangerschafts- und Wochenurlaub für alle berufstätigen Frauen auf 14 Wochen verlängert. Wegen vorzeitiger Entbindung nicht in Anspruch genommener Schwangerschaftsurlaub sollte im Anschluß an den Wochenurlaub genommen werden können. Ab September 1967 führte die DDR durchgängig die Fünf-Tage-Woche ein. Gleichzeitig fielen Ostermontag, der 8. Mai ("Tag der Befreiung"), der Himmelfahrts- und der Bußtag als gesetzliche Feiertage fort; Karfreitag und Pfingstmontag mußten an den folgenden Samstagen als Arbeitstage nachgeholt werden.

Im Vergleich zu den fünfziger Jahren war die DDR-Bevölkerung wirtschaftlich und sozial besser versorgt. Im Vergleich zum Lebensstandard der Bundesrepublik blieb freilich ein Rückstand, der sich im Lauf der sechziger Jahre vergrößerte und von den DDR-Bürgerinnen und -Bürgern auch so wahrgenommen wurde. Das galt vor allem für die Qualität der Konsumgüter, die nie "Westniveau" erreichte. Verglichen mit den übrigen Ländern des RGW verlief die Entwicklung der DDR-Wirtschaft in den sechziger Jahren eindeutig positiv. Die DDR stieg zur zweitgrößten Wirtschaftsmacht des RGW nach der Sowjetunion auf. Der Abschluß eines langfristigen Handelsabkommens am 3. Dezember 1965 festigte die Stellung der DDR als größter Außenhandelspartnerin der Sowjetunion, was allerdings auch eine gewisse Abhängigkeit einschloß. In Hinblick auf Pro-Kopf-Einkommen und Lebensstandard stand sie in diesen Jahren vor oder neben der »SSR an der Spitze der RGW-Länder, gefolgt von Ungarn, während Polen, Rumänien, Bulgarien und auch die UdSSR dieser Spitzengruppe erheblich hinterherhinkten.

Wachsende Unzufriedenheit

1969/70 allerdings wurden die Schwierigkeiten offenkundig, die das Konzept der "strukturbestimmenden Aufgaben" mit der bevorzugten Förderung der Schlüsselindustrien verursacht hatte. Diejenigen Industriezweige, die nicht in den Genuß dieser Förderungen gekommen waren, konnten die von ihnen geforderten Leistungen als Zuliefer- oder weiterverarbeitende Betriebe nicht erbringen, und so waren auch die geförderten Industriezweige nicht in der Lage, ihre Pläne zu erfüllen. Die für die Automatisierung investierten Mittel fehlten bei der Erzeugung von Konsumgütern. Im Laufe des Jahres 1970 wuchs die Unzufriedenheit der Bevölkerung, weil es in vielen Bereichen Versorgungslücken gab. Das Angebot an Kleidung, Schuhen und Möbeln sowie an hochwertigen Nahrungsmitteln reichte nicht aus.

Als das ZK der SED auf seiner 14. Tagung vom 9. bis 11. Dezember 1970 die Bilanz des Fünfjahresplans 1966 bis 1970 zog, mußte es feststellen, daß zwar die Industrieproduktion jährlich um sechs Prozent zugenommen hatte, daß aber wichtige Ziele des Plans nicht erreicht worden waren. Das galt für die Energieversorgung, die Zulieferindustrie, das Bauwesen und die Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung. Das Wachstum der Arbeitsproduktivität war um die Hälfte unter dem Soll geblieben. Diese Befunde und die zur gleichen Zeit in Polen stattfindenden Streiks unzufriedener Arbeiter veranlaßten das Zentralkomitee der SED, die Experimente mit dem Neuen Ökonomischen System zu beenden. Einige Investitionsvorhaben wurden storniert, die Entscheidungsbefugnisse der Betriebe, der Vereinigungen Volkseigener Betriebe und anderer mittlerer Instanzen eingeschränkt. Die zentrale staatliche Planung und Leitung kehrte zum System der detaillierten Vorgaben und Plankennziffern zurück. Das Scheitern des Neuen Ökonomischen Systems war einer der Gründe für die Ablösung Walter Ulbrichts durch Erich Honecker im Mai 1971.

Abgrenzung nach Westen

Die mit dem Mauerbau zementierte Absperrung der DDR nach Westen stand im Widerspruch zur gesamtdeutschen Rhetorik der DDR-Verfassung und der SED-Propaganda. Diesen Widerspruch aufzulösen, war Aufgabe des "nationalen Dokuments", das der Nationalrat der Nationalen Front (Zusammenschluß aller politischen Parteien und Massenorganisationen der DDR unter Führung der SED) am 25. März 1962 unter dem Titel "Die geschichtliche Aufgabe der DDR und die Zukunft Deutschlands" veröffentlichte. Walter Ulbricht erklärte dazu, daß die "deutsche Nation heute in zwei Staaten gespalten ist, die sich auf dem Boden Deutschlands feindlich gegenüberstehen". Der Sieg des Sozialismus sei eine historische Gesetzmäßigkeit, die sich auch in Westdeutschland vollziehen werde. Erst dann sei die Einheit Deutschlands wiederzuerlangen. Bis dahin sei die Stärkung der DDR der entscheidende Beitrag zur nationalen Einheit.

Der VI. Parteitag der SED bestätigte im Januar 1963 das "Nationale Dokument" noch einmal förmlich. Danach traf die DDR-Führung aber eine Reihe von Entscheidungen, die das Ziel verfolgten, die DDR weiter von der Bundesrepublik Deutschland abzugrenzen. Am 2. Januar 1964 wurden neue Personalausweise eingeführt, in denen erstmals als Staatsangehörigkeit "Bürger der Deutschen Demokratischen Republik" eingetragen war. Hier zeichnete sich bereits die Aufgabe der gemeinsamen deutschen Staatsangehörigkeit ab, die das Staatsangehörigkeitsgesetz vom 20. Februar 1967 dann gesetzlich fixierte.

In der Präambel zum "Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik" hieß es: "Mit der Gründung der DDR entstand in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht die Staatsbürgerschaft der DDR. Sie ist Ausdruck der Souveränität der DDR und trägt zur weiteren allseitigen Stärkung des sozialistischen Staates bei."

In seinen Schlußbestimmungen setzte das Staatsbürgergesetz die bisherige gesetzliche Grundlage für die gemeinsame Staatsangehörigkeit der Deutschen in der Bundesrepublik und in der DDR, das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913, außer Kraft. Diese Entscheidung widersprach der DDR-Verfassung, die noch von einer - gemeinsamen - deutschen Staatsangehörigkeit ausging. Die Bundesregierung kommentierte am 20. Februar 1967 das Staatsbürgergesetz der DDR mit den Worten: "Es gibt nicht zwei Völker, es gibt nur ein deutsches Volk. [...] Die Bewohner im anderen Teil Deutschlands bleiben deutsche Staatsangehörige nach Maßgabe des Deutschen Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 und haben Anspruch darauf, von allen deutschen Behörden im Inland und Ausland als solche behandelt zu werden".

Die Abgrenzung gegenüber der "kapitalistischen" Bundesrepublik fand 1968 ihren gesetzgeberischen Ausdruck auch im neuen Strafgesetzbuch und in der neuen Verfassung der DDR.

Neues Strafrecht

Am 12. Januar 1968 billigte die Volkskammer ein neues Strafgesetzbuch und eine neue Strafprozeßordnung der DDR. Das Strafgesetzbuch trat ab 1. Juli 1968 an die Stelle des alten deutschen Strafgesetzbuches von 1871, das zu Teilen bis dahin auch für die DDR noch Gültigkeit besessen hatte. Die Präambel des DDR-Strafgesetzbuches zog einen deutlichen Trennungsstrich zwischen DDR und Bundesrepublik, denn da hieß es: "Das sozialistische Strafgesetzbuch ist Bestandteil des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems der Deutschen Demokratischen Republik. Es dient im besonderen dem entschiedenen Kampf gegen die verbrecherischen Anschläge auf den Frieden und die Deutsche Demokratische Republik, die vom westdeutschen Imperialismus und seinen Verbündeten ausgehen und die Lebensgrundlagen unseres Volkes bedrohen".

Das neue Strafgesetzbuch der DDR enthielt einige Änderungen, die auch die Strafrechtsreform in der Bundesrepublik 1969 prägten: Das Prinzip der Resozialisierung wurde gegenüber dem Vergeltungsgedanken gestärkt. Kurze Freiheitsstrafen wurden eingeschränkt oder konnten zur Bewährung ausgesetzt werden. Im Bereich der zwischenmenschlichen Beziehungen fielen Tatbestände des alten Strafgesetzbuches wie Verleumdung und Beleidigung, Kuppelei, Homosexualität unter Erwachsenen sowie Ehebruch fort.

Den Kern des neuen Strafgesetzbuches aber machte das politische Strafrecht aus. Hier war nichts vom Erziehungsgedanken zu spüren. Im Gegenteil: Die Bestimmungen umfaßten ein breites Feld möglicher Straftaten, und der Wortlaut der entsprechenden Paragraphen ließ den Gerichten einen weiten Interpretationsspielraum. Die Strafandrohungen waren drakonisch. Nicht nur die staatliche Ordnung und die Staatsorgane, sondern auch die Gesellschaftsordnung und die Wirtschaft der DDR samt den darin tätigen Personen mit ihren Symbolen und Emblemen wurden durch das Strafrecht geschützt.

Als strafbar wurden bezeichnet Verbrechen gegen die "Souveränität der DDR", den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte (§§ 85 bis 95), das ungenehmigte Verlassen der Republik, das je nach Begleitumständen als "staatsfeindlicher Menschenhandel" (§ 105) oder "ungesetzlicher Grenzübertritt" (§ 213) geahndet werden konnte. Strafbar war auch das Sammeln von "Nachrichten, die geeignet sind, die gegen die Deutsche Demokratische Republik oder andere friedliebende Völker gerichtete Tätigkeit von Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen zu unterstützen" (§ 98).

Bestraft werden konnte ein DDR-Bürger dafür, daß er sich zu "Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen, die sich eine gegen die staatliche Ordnung der Deutschen Demokratischen Republik gerichtete Tätigkeit zum Ziel setzen, in Kenntnis dieser Ziele oder Tätigkeiten in Verbindung setzt" (§ 219). Straftatbestände wie "Sabotage" (§ 104) oder "staatsfeindliche Hetze" (§ 106) waren so allgemein definiert, daß jede Kritik an den bestehenden Verhältnissen darunter fallen konnte. Die Diskussion über Themen, die den Staats- und Parteiorganen der DDR nicht genehm waren, konnte mit Hilfe des Strafrechts sofort unterbunden werden.

Die auffällige Verschärfung des politischen Strafrechts um die Jahreswende 1967/68 war eine Antwort der DDR-Führung auf "Aufweichungstendenzen im sozialistischen Lager", wie sie sich aus ihrer Sicht 1968 im "Prager Frühling" manifestierten. Sie war auch eine Reaktion auf Ansätze einer westlichen Entspannungspolitik, deren Streben nach "Wandel durch Annäherung" hier Einhalt geboten werden sollte.

Eine erste Gelegenheit zur Handhabung des verschärften politischen Strafrechts bot sich nach dem Einmarsch der Warschauer-Pakt-Staaten in die »CSSR am 21. August 1968. Bis zum 29. August registrierte das Ministerium des Innern bereits 1112 Fälle "staatsfeindlicher Hetze" und "Staatsverleumdung". Gemeint waren mit diesen Straftatbeständen Sympathiekundgebungen für den reformorientierten tschechoslowakischen Parteisekretär Alexander Dubcek und sein Politbüro, Losungen an Hauswänden oder Brücken, selbstgefertigte Flugblätter und Unterschriftensammlungen gegen die Intervention. Am 20. November stellte das Ministerium für Staatssicherheit fest, daß bis dahin insgesamt 2129 "feindliche Handlungen", also Proteste gegen den Einmarsch in die »CSSR, begangen worden seien. In den meisten Fällen waren jüngere Arbeiter daran beteiligt. Im Oktober begannen die ersten Strafverfahren wegen "staatsfeindlicher Hetze" (§ 106 StGB). Die Strafen fielen im Vergleich zur Strafandrohung im Gesetzbuch relativ milde aus oder wurden zurückgenommen, vor allem dann, wenn westliche Medien über die Verfahren berichteten. Weniger bekannte "Staatsfeinde" mußten ihre Strafen aber absitzen. Viele der wegen "staatsfeindlicher Aktivitäten" Festgenommenen wurden zwar freigelassen, danach aber vom Staatssicherheitsdienst dauerhaft observiert und schikaniert.

QuellentextGesetz über die DDR-Staatsbürgerschaft

vom 20. Februar 1967 (Auszug). Mit der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik entstand in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik. Sie ist Ausdruck der Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik und trägt zur weiteren allseitigen Stärkung des sozialistischen Staates bei.

Die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik ist die Zugehörigkeit ihrer Bürger zum ersten friedliebenden demokratischen und sozialistischen deutschen Staat, in dem die Arbeiterklasse die politische Macht im Bündnis mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, der sozialistischen Intelligenz und den anderen werktätigen Schichten ausübt.

Die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik

§ 1. Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik ist, wer

a) zum Zeitpunkt der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik deutscher Staatsangehöriger war, in der Deutschen Demokratischen Republik seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hatte und die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik seitdem nicht verloren hat;

b) zum Zeitpunkt der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik deutscher Staatsangehöriger war, seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik hatte, danach keine andere Staatsbürgerschaft erworben hat und entsprechend seinem Willen durch Registrierung bei einem dafür zuständigen Organ der Deutschen Demokratischen Republik als Bürger der Deutschen Demokratischen Republik geführt wird;

c) nach den geltenden Bestimmungen die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik erworben und sie seitdem nicht verloren hat.

§ 2. (1) Die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik garantiert den Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik die Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Rechte und fordert von ihnen die Erfüllung der verfassungsmäßigen Pflichten.

(2) Die Deutsche Demokratische Republik gewährt ihren Bürgern Schutz und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik.

Irmgard Wilharm (Hg.), Deutsche Geschichte 1962 - 1983, Band 1, Frankfurt/Main 1985, S. 202 f.

Verfassung von 1968

Im Februar 1968 wurde der Entwurf einer neuen "sozialistischen" Verfassung der DDR veröffentlicht. Es folgte eine "Volksaussprache", an der sich in über 750000 Veranstaltungen die Partei-, Massen- und Betriebsorganisationen beteiligten, die aber - vermutlich wegen der Vorboten des "Prager Frühlings" - recht bald von der Staatsführung beendet wurde. Sie erbrachte nur Textänderungen und diente in erster Linie der Bekanntmachung des neuen Verfassungstextes. Immerhin wurde gegenüber dem Entwurf die Gewissensfreiheit in die Verfassung aufgenommen. Die Volkskammer nahm die neue Verfassung am 26. März 1968 an und ließ sie am 6. April 1968 durch einen "Volksentscheid" bestätigen. Bereits am 9. April 1968 wurde die neue DDR-Verfassung verkündet.

Hatte sich die erste DDR-Verfassung vom 7. Oktober 1949 formal noch stark am Vorbild der Weimarer Reichsverfassung orientiert und den Gedanken der deutschen Einheit vielfach berücksichtigt, so war die neue Verfassung nach dem Vorbild der Volksdemokratien gearbeitet. Sie betonte die führende Rolle der SED und drängte die Idee der deutschen Einheit in den Hintergrund. Artikel 1 erklärte: "Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat deutscher Nation. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen." Die neue Verfassung gab den gesamtdeutschen Geltungsanspruch der alten auf, formulierte in Artikel 8 aber eine Art Wiedervereinigungswunsch: "Die Deutsche Demokratische Republik und ihre Bürger erstreben darüber hinaus die Überwindung der vom Imperialismus der deutschen Nation aufgezwungenen Spaltung Deutschlands, die schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zu ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus". Wie im "Nationalen Dokument" von 1962 war eine Wiedervereinigung in den Augen der DDR-Führung also nur unter kommunistischen Vorzeichen möglich. Indem sie ihren Klassencharakter und die führende Rolle der SED betonte, entsprach die neue Verfassung den realen Machtverhältnissen in der DDR eher als die alte. Allerdings legte auch sie nicht die wahren Machtverhältnisse - die Entscheidungsgewalt des Politbüros und die allgegenwärtige Kontrolle des Staatssicherheitsdienstes - offen, sondern suggerierte im Abschnitt über die Staatsorganisation einen Staatsapparat, der auf Gewaltenteilung und Volkssouveränität beruhte, was der Realität keineswegs entsprach.

Auch die DDR-Verfassung von 1968 garantierte die traditionellen bürgerlichen Grundrechte wie Freiheit der Persönlichkeit, der Medien, des Glaubens, des Gewissens und das Recht der Versammlungsfreiheit. Im Gegensatz zur Verfassung von 1949 fehlten aber das Widerstandsrecht, das Verbot einer Pressezensur, das Auswanderungsrecht und das Streikrecht. Anders als nach bürgerlich-liberalem Verständnis dienten die Grundrechte jedoch nicht dazu, den Bürgerinnen und Bürgern einen Freiraum gegenüber dem Staat zu sichern. Die Verfassung ging vielmehr von einer grundsätzlichen Interessenidentität zwischen Bürgern und Staat aus, und so waren auch die Grundrechte an die sozialistischen Grundsätze und Ziele der Verfassung gebunden. Diese bildeten eine Art von höherem Recht, das die Grundrechte einschränkte. Im übrigen setzte das Strafrecht der Verwirklichung der Grundrechte enge Grenzen.

Jugendpolitik

In der Rhetorik und Politik der SED spielte die Jugend eine große Rolle: Der Jugend gehörte die Zukunft, sie war nicht belastet von der Vergangenheit, sie würde den Sozialismus verwirklichen. Die Freie Deutsche Jugend (FDJ) - die einzige Massenorganisation für Jugendliche ab 14 Jahren - war ständig bemüht, die Jugendlichen für den Aufbau des Sozialismus zu begeistern und zu staatstreuen Bürgerinnen und Bürgern der DDR zu erziehen. Diejenigen, die sich diesem Erziehungsanspruch zu entziehen suchten oder sich widersetzten, mußten mit strengen Sanktionen rechnen.

Die sechziger Jahre sind gekennzeichnet durch einen Konflikt zwischen dem Erziehungsanspruch der FDJ und der Partei einerseits und dem Bestreben vieler Jugendlicher andererseits, sich ihren individuellen Freiraum zu bewahren Es handelte sich hier auch um einen Generationskonflikt, der 1965 offen zum Ausbruch kam. Die im ZK der SED maßgeblichen Funktionäre hatten ihre politische Sozialisation in den politischen Auseinandersetzungen der Weimarer Republik erhalten und die Zeit des Nationalsozialismus im Widerstand oder im sowjetischen Exil verbracht. Aufgrund ihrer eigenen Jugenderfahrungen standen sie den Bedürfnissen und kulturellen Ausdrucksformen der neuen Jugendgeneration fremd und verständnislos gegenüber. Sie hielten die Begeisterung für englische Beat-Gruppen, die Vorliebe für westliche Mode und lange Haare für "dekadent" und "unmoralisch".

Die Erziehungsfunktionäre konnten das Verhalten der Jugendlichen nur in die Deutungsmuster des Kalten Krieges einordnen. Für Erich Mielke, den Chef des Staatssicherheitsdienstes, waren Konflikte und Schwierigkeiten mit der Jugend schlicht eine Folge der "Existenz des westdeutschen staatsmonopolistischen Herrschaftssystems" und seiner psychologischen Kriegsführung gegen die DDR. So wurden in den Augen der Funktionäre Beat-Gruppen zu Agenten des Klassenfeindes und die jugendliche Subkultur zu einem politisch gefährlichen Protest.

Der Bau der Mauer blockierte den Jugendlichen in der DDR endgültig den direkten Kontakt zum Westen. Die DDR-Führung rechnete daher auch mit Unruhen und Protesten. Die FDJ war gefordert, durch erhöhte "Wachsamkeit" jede mögliche Opposition beizeiten zu melden, und durch Massenaktionen Zustimmung zur Politik der Staatsführung zu bekunden.

Bereits am 16. August 1961 forderte der Zentralrat der FDJ mit dem Slogan "Das Vaterland ruft! Schützt die sozialistische Republik!" Jugendliche zur freiwilligen Meldung für den Dienst in der Nationalen Volksarmee auf (die allgemeine Wehrpflicht wurde in der DDR erst am 24. Januar 1962 eingeführt). Im September 1961 wurden gezielt FDJ-Mitglieder zu der sogenannten "Aktion Blitz gegen NATO-Sender" eingesetzt, bei der etwa 25000 Jugendliche Tausende von Fernsehantennen, die auf Sender in der Bundesrepublik ausgerichtet waren, "in Richtung Sozialismus" einstellten.

Die Staats- und Parteiführung blieb gleichwohl mißtrauisch der Jugend gegenüber. Denn auch nach dem Mauerbau orientierten sich viele Jugendliche in der DDR in Freizeit, Kleidung, Haarschnitt, Musik und Tanz an westlichen Vorbildern und Idolen. Vor allem Schülerinnen und Schüler der Erweiterten Oberschulen galten als anfällig für bürgerlichen und kirchlichen Einfluß. Der Höhepunkt der Repressionen gegen die Kirchen war 1961 zwar überschritten, gleichwohl wurde die Jugendorganisation der Evangelischen Kirche, die junge Gemeinde, weiterhin scharf beobachtet und auch bekämpft.

Mit der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems, das selbständiges Denken und Handeln voraussetzte, begann 1963 auch eine gewisse Liberalisierung in der Jugend- und Kulturpolitik der DDR. Die SED- und FDJ-Führung sahen ein, daß der Schließung der Grenze nach außen eine Öffnung nach innen folgen mußte, wollte man die nach 1945 geborene Generation nicht für die DDR verlieren. Am 21. September 1963 verabschiedete das SED- Politbüro ein sogenanntes Jugendkommuniqué, das die neue Jugendpolitik vorstellte. Danach sollte das Verhältnis der Jugend frei sein von "Gängelei, Zeigefingerheben und Administrieren".

Liberalisierung der Kultur- und Jugendpolitik

Das Kommuniqué war ein Indiz dafür, daß die SED-Führung die Realität akzeptierte. Die bislang verpönten "westlichen Lebensgewohnheiten" der Jugendlichen sollten toleriert und durch politische Schulung kompensiert werden. Das Kommuniqué empfahl ausdrücklich die neuesten Werke von DDR-Schriftstellerinnen und -Schriftstellern, die im Zuge der Liberalisierung entstanden waren, so Christa Wolfs "Der geteilte Himmel" und Erik Neutschs "Die Spur der Steine". Kritische Dichter wie Wolf Biermann und Heinz Kahlau durften zeitweise auftreten. In Ost-Berlin wurden öffentliche "Streitgespräche" veranstaltet, in denen Hunderte von Jugendlichen über aktuelle Fragen diskutierten.

Einen ersten Höhepunkt erreichte diese Phase einer offenen DDR-Jugendpolitik mit dem "Deutschlandtreffen der Jugend", das vom 16. bis 18. Mai 1964 in Berlin stattfand. Das SED-Politbüro hatte die Planungen abgesegnet und ein Programm formuliert, das Unterhaltung und Tanz geschickt mit politisch-ideologischer Indoktrination verband. Nach offiziellen Angaben kamen über eine halbe Million Jugendliche nach Ost-Berlin, darunter 25000 aus der Bundesrepublik. Vor allem ihnen wollten FDJ und SED vor Augen führen, wie weit die DDR seit dem Bau der Mauer 1961 gekommen war. Es gab eine Vielzahl von Kulturveranstaltungen, Lesungen von Schriftstellern wie Brigitte Reimann, Christa Wolf, Hermann Kant und Dieter Noll. Der Berliner Rundfunk sendete das eigene Jugendprogramm "DT 64", das nach dem Jugendtreffen einen festen Sendeplatz bekam und bis in die achtziger Jahre ein bei Jugendlichen beliebtes Programm blieb. Für die westdeutschen Teilnehmer stellte sich die DDR in Aufbruchstimmung dar, bei vielen ostdeutschen Teilnehmern prägte sich das Deutschlandtreffen als Schlüsselerlebnis ihrer Jugendgeschichte ein.

Diese vorübergehende Phase der Liberalisierung nach dem VI. Parteitag wurde von Künstlerinnen und Künstlern genutzt, um die Realität des DDR-Alltags, die individuelle Situation von Menschen, insbesondere von Jugendlichen, kritisch darzustellen. Der Film "Das Kaninchen bin ich" von Kurt Maetzig und Manfred Bieler nahm das Tabu-Thema politische Justiz aufs Korn und gab der ganzen Gattung ihren Namen. Weitere "Kaninchen-Filme" waren "Der Frühling braucht Zeit" (Regie: Günter Stahnke) über die Vereinsamung des Menschen in der sozialistischen Welt oder "Denk bloß nicht, ich heule" über einen 18jährigen Oberschüler, der von der Schule gewiesen wird.

Oppositionelle Kritik

Die Liberalisierung fand allerdings dort ihre Grenzen, wo das Herrschaftssystem direkt kritisiert wurde. Das mußte im Frühjahr 1964 sogar ein Veteran der kommunistischen Partei und antifaschistischer Widerstandskämpfer wie Robert Havemann erfahren. Der Physik-Professor hatte im Wintersemester 1963/64 an der Humboldt-Universität in Berlin eine Vorlesungsreihe über das Thema "Naturwissenschaftliche Aspekte philosophischer Probleme" gehalten, in der er mit den Folgen des Stalinismus in der DDR abrechnete und mehr Informations- und Bewegungsfreiheit für die DDR-Bürger forderte. Im Februar 1964 wurde er deswegen von der SED-Führung scharf gerügt. Havemann wehrte sich gegen diese Angriffe, indem er dem sozialdemokratischen "Hamburger Echo" ein Interview gewährte, das am 11. März 1964 veröffentlicht wurde.

Darin erklärte Havemann, daß er eine öffentliche Reaktion auf seine Vorlesungsreihe nicht nur vorausgesehen, sondern auch beabsichtigt hatte: "Was in den anderen Ländern des sozialistischen Lagers schon seit langem möglich ist", so Havemann, "sollte auch in der DDR möglich sein. Mir kommt es darauf an, alle Entartungserscheinungen der stalinistischen Zeit dadurch zu überwinden, daß ich sie offenherzig kritisiere und schonungslos beim Namen nenne. Keine Gesellschaftsordnung kann es sich leisten, Mißstände, die als solche erkannt sind, auf die Dauer bestehen zu lassen. Um dieses Ziel zu erreichen, muß den Bürgern der DDR Mut gemacht werden, sich an dieser Diskussion zu beteiligen."

Obwohl Havemann versicherte, er habe nicht als Enttäuschter des sozialistischen Gedankens, sondern als sein überzeugter Anhänger "die restlose Überwindung von Stalinismus und Dogmatismus in allen Erscheinungsformen" gefordert, wurde er am 12. März 1964 aus der SED ausgeschlossen mit der Begründung, daß er "unter der Flagge des Kampfes gegen den Dogmatismus" von der Linie des Marxismus-Leninismus abgewichen (sei) und sich des Verrats an der Sache der Arbeiter- und Bauernmacht schuldig gemacht" habe.

Am gleichen Tage wurde ihm auch die Lehrbefugnis entzogen. Parteiausschluß und Berufsverbot hinderten Havemann freilich nicht daran, weiterhin seine Kritik am "realen Sozialismus" in der DDR auszusprechen.

QuellentextRobert Havemann

Havemann war schon vor dem endgültigen Verdammungsurteil Honeckers auf dem 11. Plenum des ZK von der Universitäts-Parteileitung am 12. März 1964 aus der SED ausgeschlossen worden. Im gleichen Jahr verlor er seine Professur an der Humboldt-Universität, sein Volkskammermandat und seine zahlreichen politischen Funktionen. Diese Maßnahmen stellten eine unmittelbare Reaktion der SED auf seine aufsehenerregende Vorlesungsreihe und der sich anschließenden Seminare "Naturwissenschaftliche Aspekte philosophischer Probleme" dar, die er vom Oktober 1963 bis Januar 1964 an der Humboldt-Universität in Berlin gehalten hatte.

Zu diesen Vorlesungen kamen über 1000 Hörer aus dem ganzen Land. Er hatte als Leiter des Physikalisch-Chemischen Institutes seit Jahren diese Vorlesungsreihe bestritten, ohne damit größere Aufmerksamkeit zu finden. Nachdem er jedoch im September 1963 in Leipzig einen folgenreichen Vortrag gehalten hatte, der sich mit der Frage befaßte: "Hat Philosophie den modernen Naturwissenschaften bei der Lösung ihrer Probleme geholfen?", strömten die Studenten in seine Vorlesungen. [...]

Der Vortrag löste schon auf der Leipziger Tagung eine erregte Debatte aus und führte zu scharfen Auseinandersetzungen, in denen Havemann vorgeworfen wurde, er hätte die marxistisch-leninistische Philosophie diskreditiert und besonders ihre sowjetischen Vertreter abqualifiziert. [...]

In der Berliner Vorlesungsreihe, die zunächst im Herbst 1963 unbehindert stattfinden konnte, benannte er immer deutlicher die politischen Voraussetzungen für eine nötige Veränderung des Sozialismus und legte eine umfassende Ideologiekritik vor. Die Naturwissenschaften in den sozialistischen Ländern waren gerade dabei, sich von der schweren Last der wissenschaftsfeindlichen Eingriffe der stalinistischen Ideologie zu befreien. Viele Wissenschaftsbereiche, die Genetik, die Soziologie, die Kybernetik, waren hoffnungslos zurückgeblieben und maßgebliche Vertreter verfolgt und kaltgestellt worden. Havemann machte sich in der DDR zum Sprecher der Emanzipation der Wissenschaft von der Ideologie. Er stutzte den dialektischen Materialismus auf das Maß einer erkenntnistheoretischen Methode zurück, deren Nutzung durch seine "offiziellen" Vertreter als eine Ideologie der Welterklärung er als eine mechanistische Verkürzung sah, die "nicht nur die naturwissenschaftlichen Theoretiker behindert, sondern [...] sich auf allen Gebieten als ideologischer Hemmschuh der Entwicklung erwiesen" hätte. [...]

Entsprechend schlußfolgerte er in seiner dritten Vorlesung am 1. November 1963: "Eine Regierung kann nur dann in ihrer so wichtigen Arbeit Erfolg haben, wenn sie sich auf die aktive und tätige Mithilfe aller Gesellschaftsmitglieder stützen kann. Diese Unterstützung ist aber nur zu erlangen, wenn die breiten Volksmassen ständig über alle Erscheinungen und Probleme ihres Lebens informiert werden." "Demokratie" und "Freiheit der Meinungsäußerung" wurden von Havemann zur Bedingung menschlichen Fortschritts erklärt. Warnend fügte er hinzu: "Wer sich vor den Folgen einer allgemein uneingeschränkten Information fürchtet und sie darum behindert, schafft dadurch gerade die Bedingungen für eine unheilvolle Entwicklung."

Noch einen Schritt weiter ging Havemann in seinen Vorlesungen am 29. November und 6. Dezember 1963. Auf der Grundlage von Problemen der Quantenmechanik und der Hegelschen Dialektik [...] entwarf er eine politische Theorie der Freiheit. Sie gipfelte in der Äußerung: "Freiheit, hat Hegel gesagt, ist Einsicht in die Notwendigkeit. Dieser Satz ist oft sehr einseitig, sehr mechanisch, sehr armselig interpretiert worden. Er hat dann den Charakter eines lehrhaften Dünkels. Herablassend wird uns gesagt: Wenn Ihr nicht einseht, was nun einmal Notwendigkeit ist - und diese Notwendigkeit hatten gewöhnlich diejenigen bestimmt, die das sagten - , so könnt ihr eben keine Freiheit haben und werdet dafür eingesperrt. - Freiheit könnte man sich also dadurch erkaufen, daß man freiwillig tut, was man tun muß, obwohl man es gar nicht will. Mit einem Zynismus ohnegleichen schrieben die Nazis an die Tore ihres KZs: Arbeit macht frei. Ich habe das so scharf wie möglich formuliert, weil dies eben der Inhalt dieses Satzes nicht ist. Dies ist eine furchtbare Verzerrung. Jede Andeutung eines solchen Sinnes im Zusammenhang mit diesem Satz ist eine grobe Verfälschung. Sie stammt von der Denkweise her, es sei möglich, die Geschichte der Menschheit zu befehlen und dann durchführen zu lassen." (Havemann 1964)

Havemann hatte somit die Legitimation der SED-Herrschaft in Frage gestellt. Nach den ersten Vorlesungen versuchte die SED noch, sich kritisch in einer öffentlichen Diskussion mit ihm auseinanderzusetzen. Doch bald schon griff das Regime zur Gewaltlösung, und Maßnahmen zu seiner Isolierung ersetzten die geistige Auseinandersetzung. 1966 wurde er aus der Akademie der Wissenschaften ausgeschlossen und ihm jede berufliche Tätigkeit unmöglich gemacht. Das Ungewöhnliche am Fall Havemann war, daß einer der intelligentesten früheren Befürworter des Regimes, der dieses nun so nachhaltig kritisierte, keinerlei Anstalten machte zu widerrufen, um seine Karriere zu sichern.

Ehrhart Neubert, Geschichte der Opposition in der DDR 1949 - 1989, Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1997, S. 155 ff.

Neues Jugendgesetz

Das Spannungsverhältnis zwischen Liberalität der Lebensweise und politischer Schulung der Jugendlichen versuchte das Politbüro der SED 1964 durch ein neues Jugendgesetz zu lösen, das die Erwartungen des Staates an die Jugend formulierte und den Spielraum abgrenzte, innerhalb dessen sich die Jugendlichen bewegen durften. Das Gesetz mit dem langatmigen Titel "Gesetz über die Teilnahme der Jugend der Deutschen Demokratischen Republik am Kampf um den umfassenden Aufbau des Sozialismus und die allseitige Förderung ihrer Initiativen bei der Leitung der Volkswirtschaft und des Staates, in Beruf und Schule, bei Kultur und Sport" wurde am 4. Mai 1964 von der Volkskammer verabschiedet. Bei dieser Gelegenheit erläuterte der Vorsitzende des Ministerrates Willi Stoph seine Zielsetzung: "Das neue Jugendgesetz weist der Jugend den Platz zu, den sie bei der Gestaltung der nationalen Wirtschaft, bei der Entwicklung von Wissenschaft und Kultur, bei der Herausbildung neuer sozialistischer Beziehungen zwischen den Menschen einnehmen soll".

Das Gesetz ging ausführlich auf die Rolle der Jugend im Produktionsprozeß, ihre Bedeutung für die Verwirklichung des Volkswirtschaftsplans und die Steigerung der Arbeitsproduktivität ein. Vorgeschrieben wurde der Zusammenschluß von Jugendlichen auf Betriebsebene in Jugendbrigaden, Jugendbereichen, Jugendobjekten und anderen Jugendkollektiven. Berufswünsche und Berufsausbildung der Jugendlichen sollten durch die staatliche Planungskommission gelenkt werden. Individuelle Wünsche und Vorlieben waren nachrangig. Im Hinblick auf die Veränderung der Geschlechterrollen bedeutsam waren Formulierungen wie "Die Mädchen sind bei der Berufswahl und bei der Berufsbildung besonders zu unterstützen. Sie sollen verstärkt für technische Berufe gewonnen werden". Und im Zusammenhang mit der studierenden Jugend hieß es in § 18: "Für das Studium in den technischen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtungen sind mehr Mädchen zu gewinnen." Nach Ansicht der DDR-Führung sollte das Jugendgesetz eine "neue Etappe unserer staatlichen Jugendpolitik" einleiten und sogar Wirkungen auf die Jugend in der Bundesrepublik aus-üben: "Damit schaffen wir die besten Voraussetzungen dafür, daß auch die westdeutsche Jugend sich ihrer Lage bewußt wird und erfolgreich den Kampf um ihre Rechte führen kann", verkündete Willi Stoph vor der Volkskammer.

Bildungspolitik

Am 25. Februar 1965 folgte das Gesetz über das "einheitliche sozialistische Bildungssystem". In seinen Auswirkungen für den Alltag und den Lebensweg der DDR-Jugendlichen war dieses Gesetz von großer Bedeutung, denn es legte Inhalt und Organisation des DDR-Bildungswesens bis zum Ende der DDR fest.

Grundsätzlich orientierte sich die Bildungspolitik in der DDR am Vorbild der Sowjetunion und verfolgte zwei Ziele: ein hohes Bildungsniveau für alle Jugendlichen und Berufstätigen und die völlige Einbindung jedes einzelnen in das ideologische und politische System der DDR. 1959 wurde mit der zehnklassigen allgemeinbildenden Polytechnischen Oberschule (POS) die Einheitsschule zur obligatorischen Schule erklärt. Das Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungswesen wurde zu einem Zeitpunkt erlassen, als in der Bundesrepublik die Diskussion über die "deutsche Bildungskatastrophe" gerade anlief. Die DDR schien eine Antwort bereit zu haben auf die Anforderungen der wissenschaftlich-technischen Revolution, denn mit dem neuen Gesetz wollte sie die Bildungsplanung verbessern, das Bildungsniveau anheben und das Bildungssystem rationeller mit dem Beschäftigungssystem verknüpfen. Aufgabe des sozialistischen Bildungswesens war demnach, "die Bürger zu befähigen, die sozialistische Gesellschaft zu gestalten, die technische Revolution zu meistern und an der Entwicklung der sozialistischen Demokratie mitzuwirken". Grundsätzlich sollte Theorie mit Praxis, Lernen und Studieren mit "produktiver Tätigkeit" verbunden sein. Besonderer Wert wurde auf die mathematisch-naturwissenschaftlichen und die technischen Bildungsinhalte gelegt.

Die grundlegenden Bestandteile des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems, wie sie das Gesetz festlegte, waren

  • die Einrichtungen der Vorschulerziehung wie Kinderkrippen, Kindergärten, Spiel- und Lernnachmittage, deren Arbeit auf staatliche Bildungs- und Erziehungspläne gegründet, deren Besuch aber nicht obligatorisch war,

  • die zehnklassige allgemeinbildende Polytechnische Oberschule,

  • die Einrichtungen der Berufsausbildung,

  • die zur Hochschulreife führenden Einrichtungen, vor allem die erweiterte allgemeinbildende Polytechnische Oberschule,

  • die Ingenieur- und Fachschulen,

  • die Universitäten und Hochschulen und

  • die Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung der Berufstätigen.

Den Kern dieses Bildungssystems bildete die zehnklassige allgemeinbildende Polytechnische Oberschule. Sie war die Pflichtschule für alle Kinder und Jugendlichen, die damit prinzipiell zehn Jahre lang eine allgemeinbildende Schule besuchen mußten. Auch nach Erlaß des Gesetzes war es allerdings möglich, die Schule bereits nach dem achten Schuljahr zu verlassen und eine Berufsausbildung zu beginnen. Seit 1965 erhöhte sich aber der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die die neunte und zehnte Klasse besuchten, ständig. 1965/66 besuchten 72 Prozent aller Schülerinnen und Schüler die 9. Klasse einer Polytechnischen Oberschule, 1970 waren es 85 Prozent. 1965 hatten 53,6 Prozent derjenigen, die die Schule verließen, den Abschluß der 10. Klasse, 1970 waren es 70,7 Prozent.

Die Polytechnische Oberschule war eine Gesamtschule. Ihr besonderes Kennzeichen war die Verbindung von Schule und Arbeitswelt durch den polytechnischen Unterricht, der in der 7. Klasse einsetzte. Hier wurden die Schülerinnen und Schüler eingeführt in die "sozialistische Produktion". Dazu gehörte vor allem "produktive Arbeit" in einem Volkseigenen Betrieb (VEB) oder in einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG). Unterricht und Arbeit in diesen Bereichen boten noch keine berufliche Grundausbildung, sollten aber berufsvorbereitend sein.

Die zweijährige Erweiterte Oberschule (EOS) baute auf die zehnklassige Polytechnische Oberschule auf und bereitete auf das Hochschulstudium vor. Der polytechnische Unterricht wurde hier in Zusammenarbeit mit Betrieben und wissenschaftlichen Institutionen fortgeführt. Zum obligatorischen Unterricht gehörten auch Lehrgänge zur vormilitärischen Ausbildung für Jungen und die Sanitätsausbildung für Mädchen. Die Aufnahme in die EOS wurde von Anfang an zahlenmäßig begrenzt und auf die ebenfalls begrenzte Zahl der Studienplätze abgestimmt. Die Auswahl erfolgte nach schulischen Leistungen, politischer Zuverlässigkeit und sozialer Herkunft. In der Regel gingen nur zwei Jugendliche einer 10. Klasse auf die EOS über.

Das Gesetz sicherte die Ausbildung und gesellschaftliche Integration allen Jugendlichen in der DDR zu. Es nahm allerdings auf persönliche Interessen und Ansprüche wenig Rücksicht. Großer Wert wurde auf die Einheit von fachlicher und politischer Ausbildung gelegt. Erziehungsziel war der völlig an das politische System angepaßte Mensch. Eine produktive Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Verhältnissen, die Entwicklung einer gewissen Selbständigkeit - wichtige Voraussetzung für das Funktionieren des Neuen Ökonomischen Systems - wurden weder vermittelt noch angestrebt.

Das Jugendgesetz und das Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungswesen können als Indikatoren dafür gelten, daß Ende 1964 ein Wandel in der Jugend- und Kulturpolitik der DDR einsetzte. Wieweit der Führungswechsel in Moskau dazu beitrug, daß die 1963 eingeleiteten Reformen wieder zur Disposition standen, ist schwer zu sagen. Am 14. Oktober 1964 hatte Nikita Chruschtschow alle Ämter abgeben müssen. Neuer Generalsekretär der KPdSU war Leonid Breschnew geworden; er beendete den Prozeß der Entstalinisierung in der Sowjetunion. Die Verfechter eines harten Kurses in der DDR gewannen dadurch Oberwasser. Spitzenfunktionäre wie Erich Honecker, Horst Sindermann und Erich Mielke waren entschlossen, die Liberalisierung in der Kultur- und Jugendpolitik abzubrechen, denn in ihren Augen hatte sie zur Abkehr der jungen Generation von der DDR-Gesellschaft geführt.

Harter Kurs

Am 11. Oktober 1965 berieten in Abwesenheit Walter Ulbrichts das ZK-Sekretariat und weitere Spitzenfunktionäre unter Leitung des damaligen Sekretärs für Sicherheitsfragen des ZK der SED Erich Honecker über aktuelle Probleme der Jugendarbeit. Die Versammelten kamen zu dem Schluß, daß "Entstellungen der Jugendpolitik der Partei" korrigiert werden müßten. Beschlossen wurde beispielsweise, daß allen Gruppen, die "dekadente westliche Musik" spielten, die Lizenz zu entziehen sei. "Gammler" und andere Personen aus dem Umfeld der Beatgruppen, die keiner geregelten Arbeit nachgingen, seien, falls sie gegen die Gesetze der DDR verstießen, in Arbeitslager einzuweisen.

Die FDJ-Führung hatte die Begeisterung der DDR-Jugend für englische Beatgruppen wie die Beatles und die Rolling Stones kanalisieren wollen und im Mai 1965 zu einem nationalen Gitarrenwettbewerb aufgerufen. Dieser wurde auf Weisung der Partei im Sommer abgebrochen, weil sich herausstellte, daß die Gruppen sich vorwiegend an englischen Bands orientierten. Die FDJ-Führung schwenkte auf den harten Kurs ein und bezeichnete die Gitarrenwettbewerbe als Fehler. Im Herbst 1965 wurden die Bezirke angewiesen, alle Beatgruppen zu registrieren, vorzuladen und ihnen bei Verstoß gegen die 60/40-Regelung (wonach die Mehrheit der Unterhaltungsmusik aus DDR- bzw. sozialistischer Produktion zu stammen hatte), bei "Excessen" auf und vor der Bühne, bei englischen Bandnamen, "ungepflegtem Äußeren", mangelnder Notenkenntnis, Verdacht auf "Arbeitsbummelei" der Musiker, zu hohen Gagenforderungen oder zu niedrigen Steuerzahlungen, die Lizenz - so überhaupt vorhanden - zu entziehen" (Dorothee Wierling in: Sozialgeschichte der DDR).

Im Bezirk Leipzig betraf dies 54 von 58 Bands. Daraufhin versammelten sich am 31. Oktober 1965 500 bis 800 jugendliche Anhänger der Beatgruppen aus dem ganzen Bezirk auf dem Leuschner-Platz in der Leipziger Innenstadt, um gegen den Lizenzentzug und das damit verbundene Auftrittsverbot der Gruppen zu protestieren. Es war die größte verbotene Demonstration seit dem 17. Juni 1953. Die Jugendlichen wurden von Einheiten der Kasernierten Volkspolizei auseinandergetrieben. Mehr als 250 wurden zu ein- bis dreiwöchiger Zwangsarbeit in die umliegenden Braunkohlegruben transportiert. Einigen sogenannten "Rädelsführern" wurde später der Prozeß gemacht.

Die Leipziger Geschehnisse waren ein Indiz mehr für den Umschwung in der DDR-Innenpolitik, der sich im Herbst 1965 vollzog. Parteioffiziell besiegelt wurde er auf dem Dezember-Plenum des ZK der SED 1965. Ursprünglich sollten nur Wirtschaftsfragen behandelt werden, doch dann drehten sich die ungewöhnlich langen Diskussionen des Plenums vor allem um Kultur- und Jugendpolitik. In seiner Grundsatzrede rechnete Erich Honecker mit der offenen Politik seit 1963 ab. An den jüngsten "Ausschreitungen" von Jugendlichen seien vor allem Filme, Fernsehsendungen, Theaterstücke, Romane und Zeitschriftenartikel schuld, deren antihumanistische Darstellungen Brutalität und sexuelle Triebhaftigkeit propagierten. Ausdrücklich erwähnte Honecker in diesem Zusammenhang die Filme "Das Kaninchen bin ich" und "Denk bloß nicht, ich heule". Namentlich genannt wurden Wolf Biermann, dem Honecker Verrat am Staat und an seinem von den Nazis umgebrachten Vater vorwarf, sowie Stefan Heym, dessen Roman "Der Tag X" über den 17. Juni 1953 die Wahrheit entstellt habe. FDJ und Partei hätten die schädlichen Einflüsse der Beat-Musik grob unterschätzt. Die Ursache dieser Mißstände sei ein ungenügendes marxistisches Weltbild der Künstler, ihre geringe Kenntnis von der Politik der Partei und ihr Hang zum "philosophischen Skeptizismus". All diese Erscheinungen stimmten "objektiv mit der Linie des Gegners" überein, der die DDR "im Zuge einer sogenannten Liberalisierung" von innen her aufweichen wolle.

Nach dem "Kahlschlagplenum" erhielt Biermann in der DDR absolutes Auftritts- und Veröffentlichungsverbot. Stefan Heyms Buch "Fünf Tage im Juni" konnte nur im Westen erscheinen. Die DEFA (Abk. für Deutsche Film AG, die in der DDR das Monopol zur Herstellung von Filmen besaß) zog fast eine ganze Jahresproduktion von Filmen aus dem Verkehr, Dreharbeiten zu weiteren "Kaninchen-Filmen" wurden abgebrochen. Das 11. Plenum war ein vollständiger Sieg des Parteiapparats über künstlerische Autonomie und die Ansprüche von Jugendlichen auf einen selbstbestimmten Freiraum.

1966 wurde das Zentralinstitut für Jugendforschung (ZJF) gegründet - ein Jahr nach der Errichtung des Deutschen Jugendinstituts in München. Das ZJF untersuchte Trends, Ursachen und Erscheinungen jugendlicher Aktivitäten. Eine Untersuchung des ZJF über die Befindlichkeit der DDR-Jugend von 1969 ("U69") machte zum Beispiel deutlich, wie weit die FDJ davon entfernt war, die jungen Menschen in der DDR anzusprechen, sie in politische Diskussionen einzubeziehen und ihre aktive Mitwirkung in der sozialistischen Gesellschaft zu erreichen. Die Mitgliedschaft war zur Formsache verflacht. Das Verbandsleben war erstarrt und unmodern. Selbst Veranstaltungen im Freizeitbereich (Kultur und Kunst, vor allem Musik und Sport) präsentierten sich oft nicht besonders attraktiv. Die Resonanz auf politische und ideologische Themen war in der Regel negativ. Zunehmende Ausstiegs- und Verweigerungstendenzen wurden in der Öffentlichkeit geheim gehalten und selbst in den Führungsgremien der FDJ nur mit äußerster Zurückhaltung angesprochen. Wie es scheint, gelang es SED und FDJ Ende der sechziger Jahre, nur eine kleine Minderheit der Jugendlichen für sozialistische Ziele zu begeistern. Dieser politisch zuverlässige Teil der Jugend war aber kaum in der Lage, den großen Rest zu Engagement zu motivieren.

Hochschulreform

Als Versuch, auch die Wissenschaft auf Parteilinie zu bringen und gleichzeitig die Effizienz der DDR-Hochschulen zu steigern, kann die dritte Hochschulreform betrachtet werden, die 1967 eingeleitet wurde. Die Hochschulreform in der DDR fiel nicht zufällig zeitlich mit den Studentenunruhen in der Bundesrepublik und anderen westlichen Ländern zusammen. Die SED verwies jedenfalls häufig auf die Hochschulkrise im Westen und beteiligte die FDJ-Vertretungen an der Reformdiskussion, um möglicher studentischer Opposition zuvorzukommen. Die Reform setzte bei der Organisationsstruktur der Hochschulen an: Fakultäten, Abteilungen und Institute wurden zu Fachsektionen zusammengefaßt, die in ihrer Forschungs- und Lehrtätigkeit eng mit den Betrieben der Region zusammenarbeiten sollten. Wo dies möglich war, sollten sie beispielsweise Prognosen im Rahmen der Wirtschaftsplanung leisten und Absolventen an die regionale Industrie vermitteln. Diese detaillierten Vorgaben ließen sich jedoch nicht realisieren; und so beschäftigten sich die Sektionen nach zwei Jahren wieder vornehmlich mit der Grundlagenforschung und Methodenausbildung.

Für die Studierenden war das wichtigste Ergebnis der Hochschulreform die Einführung einer Regelstudienzeit von vier Jahren und die Gliederung des Studiengangs in die drei festgelegten Abschnitte Grundstudium, Fachstudium, Forschungsstudium. Neue Studienpläne wurden entworfen, um die Ausbildung der Studierenden stärker auf den Bedarf der Gesellschaft, wie ihn Staats- und Parteiführung definierten, auszurichten. Das Studium des Marxismus-Leninismus blieb ein wesentlicher Bestandteil der Hochschulausbildung.

Trotz dieser Veränderungen erwies sich die Planung im Hochschulbereich, vor allem die möglichst genaue Berechnung des Bedarfs an Hoch- und Fachschulabsolventen, nach wie vor als unmöglich, denn die wirtschaftlichen Perspektivpläne wurden für fünf Jahre entworfen. Die Entwicklung in Wissenschaft und Technik vollzog sich aber oft in unvorhersehbarer Weise, und die Ausbildung in vielen Fächern erstreckte sich über einen längeren Zeitraum. Wie sollte unter diesen Umständen die Zulassung zum Studium, die Aufschlüsselung der Studentinnen und Studenten nach Fachrichtungen und nach Qualifikationsstufen (Hochschul- oder Fachhochschulabschluß) exakt vorausgeplant werden? Die Zahl der Studierenden in der DDR stieg zwischen 1960 und 1969 von knapp 102000 auf über 122000. Auf je 1000 Einwohner im Alter zwischen 18 und 45 Jahren kamen 1960 in der DDR 18 Studierende (in der Bundesrepublik nur elf); 1969 waren es 17 (in der Bundesrepublik 14). Ende der sechziger Jahre zeichnete sich ein Überangebot von Hochschulabsolventen ab, während es an qualifizierten Facharbeitern fehlte. Seit 1971/72 wurden daher die Zulassungszahlen für alle Bereiche des Hochschulwesens gesenkt und die Studienmöglichkeiten für Berufstätige im Fern- und Abendstudium erheblich eingeschränkt.

Vervollständigt wurde die Umgestaltung von Forschung und Wissenschaft Ende der sechziger Jahre schließlich durch eine Reform von Struktur und Arbeitsaufgaben der Akademie der Wissenschaften mit ihren 20000 Beschäftigten. Von nun an waren Universitäten und Hochschulen vor allem für Lehre und Ausbildung zuständig, während sich die Forschung an den Akademieinstituten konzentrierte.