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Überwachung | bpb.de

Überwachung

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Ein Videoüberwachungssystem in einer Straßenbahn hilft Täter zu überführen, die Sitze und Bänke zerstören oder andere Mitfahrende überfallen. (© picture-alliance / dpa)

Überwachung durch den Staat

Es gibt bei den Bürgerinnen und Bürgern und auch bei den Parteien sehr unterschiedliche Ansichten darüber, wie weit der Staat bei der Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern gehen darf. Manche sagen, dass es in einem freien Land sehr wichtig ist, dass die Menschen nicht einfach vom Staat überwacht werden. Die anderen sagen, dass der Staat im Interesse der allgemeinen Sicherheit überwachen soll, wenn ein Verdacht auf ein Verbrechen vorliegt.

Nur in Ausnahmefällen ist Abhören erlaubt

Telefongespräche, Privatbriefe, E-Mails oder Internet-Chats gehen nur diejenigen etwas an, die miteinander sprechen oder sich schreiben. Das sogenannte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis stellt sicher, dass sich hier niemand anderes einmischt. Allerdings kann das Telefon eines Teilnehmers mit bestimmten technischen Mitteln abgehört und überwacht werden. Erlaubt ist die Überwachung aber nur, wenn sich Polizei und Staatsanwaltschaft sicher sind, dass kriminelle Taten geplant und abgesprochen werden.Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Polizei auch mit Hilfe von Wanzen, also geheim angebrachten Mikrofonen, in geschlossenen Wohnungen Gespräche abhören. Von draußen kann sie in bestimmten Fällen durch raffinierte Richtmikrofone Gespräche aufzeichnen. Insbesondere geschieht das dann, wenn Gefahren für die öffentliche Sicherheit drohen, zum Beispiel weil ein Terroranschlag geplant wird oder Spionage stattfindet. Dann können Polizei-Spezialisten von staatlichen Stellen dazu beauftragt werden, solche Überwachungen durchzuführen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten