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Arbeitsrecht | bpb.de

Arbeitsrecht

Sonder-, insb. Schutzrecht, das die abhängige Interner Link: Arbeit regelnden Rechtssätze umfasst. Es basiert sowohl auf gesetzlichen Vorschriften (z. B. Betriebsverfassungsgesetz, Gewerbeordnung), vertraglichen und kollektivvertraglichen Regelungen (z. B. Arbeitsverträge, Interner Link: Betriebsvereinbarung, Tarifverträge (Interner Link: Tarifvertrag)) als auch auf der Rechtsentwicklung durch die Interner Link: Arbeitsgerichtsbarkeit.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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