Abschiebung bezeichnet die Ausweisung eines Migranten oder einer Migrantin aus einem Land unter Anwendung von (polizeilichen) Zwangsmitteln, wenn diese(r) kein Aufenthaltsrecht (mehr) genießt und einer Aufforderung zur Ausreise nicht freiwillig nachkommt. Völkerrechtliche Bestimmungen verbieten es allerdings, Menschen in Gebiete abzuschieben, in denen ihnen Folter bzw. unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen. Auch in Zielstaaten, in denen den Betroffenen eine weitere Abschiebung in einen Verfolgerstaat droht (sogenannte Kettenabschiebung) darf in der Regel nicht abgeschoben werden.
(Quellen: Externer Link: Bundesministerium des Innern, Externer Link: Informationsverbund Asyl & Migration)