Das Interner Link: Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) hat sich schrittweise seit den 1990er Jahren herausgebildet. Es legt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Mindeststandards für die Durchführung von Asylverfahren und die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden fest. Es besteht aus verschiedenen Verordnungen und Richtlinien und zielt auf die Angleichung der Asylsysteme der EU-Mitgliedstaaten. Die Umsetzung des GEAS verlief in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten bislang uneinheitlich, sodass die Asylsysteme weiterhin große Unterschiede aufweisen. Vor diesem Hintergrund wurde 2024 die Reform des GEAS beschlossen, die bis Juni 2026 umgesetzt werden und mehr Einheitlichkeit herbeiführen soll. Teil des Interner Link: neuen GEAS sind zehn Rechtsakte: Asyl- und Migrationsmanagementverordnung, Qualifikations-VO, Asylverfahrens-VO, Aufnahmerichtlinie, Grenzrückführungs-VO, Krisen-VO, Resettlement-VO, Screening-VO, Screening-Konsistenz-VO, EURODAC-VO. Bereits 2022 wurde mit Inkrafttreten der EU-Asylagentur-Verordnung das ehemalige Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) in eine EU-Asylagentur (EUAA) umgewandelt. Die Agentur hat die Aufgabe, eine einheitliche Umsetzung des GEAS zu gewährleisten.
(Quellen: Externer Link: Europäisches Migrationsnetzwerk: Glossar zu Asyl und Migration. Version 5.0. Europäische Kommission. 2018. S. 154, Externer Link: Europäische Kommission, Externer Link: Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)