Der in Deutschland gebräuchlichen Definition des Statistischen Bundesamtes zufolge hat eine Person dann einen Migrationshintergrund, „wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt“. Die Kategorie „mit Migrationshintergrund“ ist in Deutschland mit dem Mikrozensus von 2005 eingeführt worden. Sie erlaubt es, gesellschaftliche Integrationsprozesse nicht nur von ausländischen Staatsangehörigen, sondern auch von eingebürgerten Zugewanderten der ersten Generation und ihren Nachkommen zu beschreiben. Dadurch lassen sich Rückschlüsse über Integrationsprozesse und Möglichkeiten des sozialen Aufstiegs ziehen, etwa mit Blick auf den Zugang der Mitglieder einer bestimmten sozialen Gruppe zu zentralen gesellschaftlichen Bereichen (z.B. zu Bildung oder bestimmten beruflichen Positionen). Außerhalb statistischer Betrachtungen gibt es auch Kritik am Begriff „mit Migrationshintergrund“, da viele davon betroffene Personen gar nicht zugewandert sind, sondern in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder von Zugewanderten sind, die durch die Bezeichnung aber als „nicht richtig zugehörig“ markiert werden. Perspektivisch will das Statistische Bundesamt das Konzept der „Bevölkerung mit Migrationshintergrund“ durch das Konzept der „
(Quellen: Externer Link: Statistisches Bundesamt, Externer Link: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,