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Migrationshintergrund | bpb.de

Migrationshintergrund

Der in Deutschland gebräuchlichen Definition des Statistischen Bundesamtes zufolge hat eine Person dann einen Migrationshintergrund, "wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt". Die Kategorie "mit Migrationshintergrund" ist in Deutschland mit dem Mikrozensus von 2005 eingeführt worden. Sie erlaubt es, gesellschaftliche Integrationsprozesse nicht nur von ausländischen Staatsangehörigen, sondern auch von eingebürgerten Zugewanderten der ersten Generation und ihren Nachkommen zu beschreiben. Dadurch werden auch Benachteiligungen beobachtbar, die auf Interner Link: strukturelle Barrieren und gesellschaftliche Schließungsprozesse verweisen. Diese erschweren Mitgliedern einer bestimmten sozialen Gruppe den Zugang zu zentralen gesellschaftlichen Bereichen (z.B. zu Bildung oder bestimmten beruflichen Positionen), wodurch Möglichkeiten eines sozialen Aufstiegs verhindert werden. Die Verwendung des Begriffs "mit Migrationshintergrund" außerhalb statistischer Betrachtungen ist umstritten, da er auch in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder von Zugewanderten als "anders" und damit "nicht richtig zugehörig" kategorisiert.

(Quellen: Externer Link: Statistisches Bundesamt, Interner Link: Bundeszentrale für politische Bildung)

Fussnoten