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Speisegesetze | bpb.de

Speisegesetze

Teilbereich des islam. Interner Link: Rechts. Im Interner Link: Koran wird der Genuss von Schweinefleisch, von Blut und daher auch von Fleisch nicht geschächteter Tiere verboten (Suren 2:173, 5:3, 6:145 und 16:115). Das Fleisch ist zum Verzehr erlaubt (arab. ḥalāl, türk. helal), wenn dem lebenden Tier die Kehle aufgeschnitten wurde, damit es vollständig ausbluten konnte. Bei der rituellen Schlachtung wird das Tier mit dem Kopf nach Interner Link: Mekka ausgerichtet und der Name Gottes angerufen. Neben dem generellen Schweinefleisch-­Verbot existieren eine Reihe anderer Speiseverbote, die sich von Interner Link: Rechtsschule zu Rechtsschule unterscheiden. Zumeist verboten sind etwa Fuchs, Schlange, Greifvögel und Tiere, die sich von Aas ernähren. Hierbei konkurriert die enge Auslegung des bereits oben erwähnten Verbots in Sure 6:145 mit der Tendenz zur Ausweitung des Verbots aufgrund der Sure 7:157, wonach «die schlechten Dinge» im Sinne von «unrein» verboten sind. Generell gelten in den Interner Link: schiit. Rechtsschulen mehr Tierarten als unrein als bei den Interner Link: Sunniten, bei denen wiederum die in der Türkei verbreiteten Hanafiten mehr unreine Tierarten kennen als die im Maghreb vorherrschenden Malikiten. Der unwissentliche Verstoß gegen die S. wird nach muslim. Lehre von Gott mit Nachsicht behandelt. Die Zubereitung von Speisen durch Nichtmuslime, insbesondere auch durch Christen und Juden, den Interner Link: Schriftbesitzern, macht diese nicht von vornherein unrein. Daher können praktizierende Muslime etwa von christlichen Gastgebern eingeladen werden und in nichtmuslim. Geschäften einkaufen.

Literatur:Cook, M.: «Early Islamic Dietary Law», Jerusalem Studies in Arabic and Islam 7 (1986), 218 – 277. – Rodinson, M.: Art. «Ghidhāʾ», The Encyclopaedia of Islam, second edition.

Autor/Autorinnen:PD Dr. Christian Müller, Centre National des Recherches Scientifiques, Paris, Arabistik

Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.

Fussnoten