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Scharia | bpb.de

Scharia

(arab. sharīʿa). Der Begriff wird im heutigen Sprachgebrauch für «islam. Interner Link: Recht» verwendet, bedeutet im engeren Sinne jedoch die von Gott gesetzte Ordnung im Sinne einer islam. Normativität. Der Ruf nach Einführung der S. ist gegenwärtig in vielen muslim. Staaten zu einem polit. Kampfbegriff geworden. Vordergründiger Ausdruck einer islam. Rechtsordnung ist die Anwendung der koran. Interner Link: Körperstrafen, was jedoch nur einen kleinen Teil des islam. Rechtssystems umfasst. In mehreren Staaten wird die S. heutzutage in der Verfassung ausdrücklich als Quelle der Rechtsschöpfung anerkannt (etwa in Ägypten, Bahrain, Jemen, Kuwait, Libanon, Sudan, Syrien und in den Vereinigten Arab. Emiraten). Einen Schritt weiter gehen Saudi-­Arabien, Oman, Pakistan und ­Afghanistan, in denen die S., von Ausnahmen in einzelnen Rechtsbereichen abgesehen, mit der Rechtsordnung gleichgesetzt wird.

Autor/Autorinnen:PD Dr. Christian Müller, Centre National des Recherches Scientifiques, Paris, Arabistik

Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.

Fussnoten