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Energiewende | bpb.de

Energiewende (erneuerbare Energien)., (EEG-Umlage)

die dauerhafte Versorgung von Wirtschaft und Gesellschaft mit Energie wie Strom und Wärme aus nachhaltig nutzbaren, erneuerbaren oder regenerativen Quellen (erneuerbare Energien). Durch die Energiewende soll der Anteil der fossilen Energieträger wie Erdöl, Erdgas, Kohle und der Kernenergieanteil am Energiemix in Deutschland zugunsten der erneuerbaren Energien verringert werden. Zu den erneuerbaren Energien gehören insbesondere Energien aus Wind- und Wasserkraft (z. B. Windenergieanlagen, Wellen- und Strömungsenergie des Meeres), aus Erdwärme (Geothermie) oder aus Sonnenstrahlung (Solarenergie) sowie aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. Biomasse (z. B. Energie aus Holz, Pflanzenöl, Biogas). Die Energiewende baut auf die Steigerung der Energieeffizienz, eine Senkung des Energieverbrauchs und den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, um die Nachfrage abzudecken. Das Ziel der Bundesregierung ist es, den Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 gegenüber 2008 um 20 Prozent zu senken und bis 2050 zu halbieren.

In Deutschland wurde im Juni 2011 von der Bundesregierung in Anbetracht der Nuklearkatastrophe im japanischen Atomkraftwerk Fukushima vom März 2011 ein stufenweiser Ausstieg aus der Atomenergie bis 2022 beschlossen und der Atomausstieg gesetzlich geregelt. Danach erlischt die Betriebsgenehmigung für ältere Kernkraftwerke; der komplette Ausstieg aus der Kernenergie soll bis zum Jahr 2022 stattfinden.

Das Maßnahmenbündel zur Bewältigung der Energiewende umfasst die Ausschöpfung von Energieeinsparpotenzial in Wirtschaft und Gesellschaft (z. B. durch verbesserte Wärmedämmung von Gebäuden), die Verbesserung der Energieeffizienz und den sukzessiven Umbau der Energieversorgung von Wirtschaft und Gesellschaft aus regenerativen Energiequellen. Dazu soll etwa der Anteil der Windenergie am Energiemix erhöht und das Stromnetz erneuert, ausgebaut und verbessert werden, um die an den Küsten oder auf See erzeugte elektrische Energie aus dem Norden zu den Verbrauchern im Süden zu transportieren. Der Anteil der Elektrofahrzeuge soll bis 2020 erhöht werden, um den Verbrauch fossiler Energie für den Individualverkehr zu reduzieren. Dem dient auch eine besondere Interner Link: Umweltprämie (siehe dort). Im mehrfach novellierten Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ist die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu garantierten Vergütungen für die Erzeuger geregelt. Die dadurch entstehenden Zusatzkosten werden über die (EEG-Umlage) an die Stromkunden weitergegeben.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten