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Altersvorsorge | bpb.de

Altersvorsorge Altersversorgung, Alterssicherung, Altersvermögens, Zulage, (Altersvorsorgezulage)

Altersvorsorge. Die verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen und privaten Altersvorsorge

die finanzielle Absicherung für das Alter auf verschiedensten Wegen durch die gesetzliche Interner Link: Rentenversicherung (siehe dort), die Interner Link: betriebliche Altersvorsorge (siehe dort) oder die private Altersvorsorge, z. B. durch Sparen, Geldanlage, Leibrenten, Kauf und Bereitstellung von Sachwerten (Immobilien) oder durch private Renten- oder Kapitalversicherungen.

Im Rahmen der Rentenreform 2001 werden die private und betriebliche Altersvorsorge seit 1. 1. 2002 durch staatliche Fördermaßnahmen unterstützt (»Riester-Rente«). Ziel ist der Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge im Sinne eines Altersvermögens, aus dem als Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung laufende Einkommen im Alter fließen.

Alle Personen, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, gehören zum Kreis der Begünstigten. Der Altersvorsorgeaufwand setzt sich aus Eigenbeiträgen und staatlichen Zulagen zusammen. Gefördert werden Eigenleistungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge in Form von Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds sowie Einzahlungen in Altersvorsorgeverträge, die vom Bundeszentralamt für Steuern dahingehend geprüft werden, ob die Produkte der Banken und Versicherungsunternehmen (z. B. private Rentenversicherungen, Investmentfonds- und Banksparpläne) den staatlichen Förderkriterien (z. B. Zusicherung einer lebenslangen monatlichen Rentenzahlung) entsprechen.

Die staatliche Zulage (Altersvorsorgezulage) ist abhängig von Familienstand und Kinderzahl; sie wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund direkt auf den begünstigten Vertrag eingezahlt. Darüber hinaus kann der gesamte Altersvorsorgeaufwand im Rahmen der Einkommensteuer als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

Die jeweils maximale Zulage erhält, wer 4 % seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens für die private Eigenvorsorge aufwendet. Diese Grundzulage beträgt bis zu 154 € im Jahr und steht bei Ehegatten jedem gesondert zu. Hinzu kommt noch eine Kinderzulage von bis zu 185 € (für ab 2008 geborene Kinder 300 €). Es werden also besonders Familien mit Kindern gefördert. Die Eigenleistung muss mindestens 60 € betragen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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