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Europäische Wirtschafts- und Währungsunion | bpb.de

Europäische Wirtschafts- und Währungsunion EWWU, (Konvergenzkriterien), Europäische Währungsinstitut

der auf der Grundlage des Vertrags von Maastricht in drei Stufen angestrebte wirtschaftliche Zusammenschluss der Länder der Europäischen Union (EU). Ziele waren unter anderem die Schaffung der Interner Link: Europäischen Zentralbank (siehe dort), die Einführung des Interner Link: Euro (siehe dort) als gemeinsame Währung und der Interner Link: Europäische Binnenmarkt (siehe dort), ergänzt durch eine vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs.

Die erste Stufe hatte bereits am 1. 7. 1990 begonnen, zugleich mit dem Start für einen freien Kapitalmarkt in Europa, und endete 1993. In dieser ersten Stufe haben die Staaten begonnen, ihre Wirtschafts- und Währungspolitik stärker aufeinander abzustimmen.

Die zweite Stufe der EWWU begann am 1. 1. 1994 und endete am 31. 12. 1998. In dieser Zeit mussten sich alle Staaten der EU bemühen, die strengen Aufnahmebedingungen für die Europäische Währungsunion zu erfüllen. Es wurden fünf Bedingungen(Konvergenzkriterien) festgelegt. 1) Preisstabilität: Der Anstieg der Verbraucherpreise durfte 1997 nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über dem der drei preisstabilsten EU-Länder liegen. 2) Haushaltsdefizit: Das Haushaltsdefizit des Staates darf dauerhaft höchstens 3 % bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) betragen. 3) Schuldenstand: Die öffentlichen Schulden dürfen 60 % bezogen auf das BIP nicht überschreiten. 4) Zinsen: Die langfristigen Zinssätze durften 1997 nicht höher liegen als zwei Prozentpunkte über dem Durchschnitt in den drei preisstabilsten Ländern. 5) Währungsstabilität: Die Währung muss in den letzten Jahren vor Eintritt in die Währungsunion im Rahmen des Europäischen Währungssystems gegenüber den anderen EU-Währungen stabil geblieben sein. Mit Beginn der zweiten Stufe der EWWU wurde das Europäische Währungsinstitut (EWI) gegründet, das den Aufbau der Europäischen Zentralbank (EZB) organisatorisch vorbereitet hat. Es wurde aufgelöst, als die EZB gegründet wurde und am 1. 6. 1998 in Frankfurt am Main ihre Arbeit aufnahm.

Die dritte Stufe der EWWU, die eigentliche Währungsunion, begann am 1. 1. 1999. Entscheidend für die Teilnahme war die Erfüllung der Konvergenzkriterien. Auf der Grundlage der Konvergenzberichte von Europäischer Kommission und Europäischem Währungsinstitut gab der Europäische Rat am 1. 5. 1998 die zunächst elf Staaten bekannt, die an der Währungsunion ab 1999 teilnahmen: Deutschland, Frankreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Österreich, Irland, Finnland, Spanien, Portugal und Italien. Obwohl Großbritannien, Dänemark und Schweden die Kriterien erfüllen, blieben sie bis jetzt der EWWU fern. Zum 1. 1. 2001 kam Griechenland als zwölftes Mitglied hinzu, Slowenien wurde zum 1. 1. 2007, Malta und Zypern zum 1. 1. 2008, die Slowakische Republik zum 1. 1. 2009, Estland zum 1. 1. 2011, Lettland zum 1. 1. 2014 und Litauen zum 1. 1. 2015 ebenfalls Mitglied, sodass inzwischen 19 von 28 EU-Mitgliedern der EWWU angehören. Die EWWU steht durch die Interner Link: europäische Schuldenkrise (siehe dort) vor einer großen Herausforderung.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten