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Europäische Wirtschaftsgemeinschaft | bpb.de

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWG

die durch die Römischen Verträge, unterzeichnet am 25. 3. 1957 zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden, begründete überstaatliche Gemeinschaft zum Zweck der wirtschaftlichen Integration in Westeuropa (Schaffung einer Zollunion, eines gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion). Durch den am 1. 11. 1993 in Kraft getretenen Vertrag zur Gründung der Europäischen Union ist die EWG in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt worden, weil die Ziele nunmehr über die rein wirtschaftliche Integration hinausgehen. Der zeitlich unbefristete EWG-Vertrag trat am 1. 1. 1958 in Kraft und wurde zum 1. 11. 1993 nach Erweiterung in wesentlichen Punkten in EG-Vertrag umbenannt. Seit dem 1. 7. 1967 ist die EWG/EG neben der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft durch den Fusionsvertrag organisatorisch integrierter Bestandteil der Interner Link: Europäischen Gemeinschaften (siehe dort) .

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten