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Rentenversicherung | bpb.de

Rentenversicherung gesetzliche Rentenversicherung, (GRV)

Rentenversicherung. Der Weg in die Rente und durchschnittliches Renteneintrittsalter (2014 ohne Sondereffekt der Mütterrenten; mit Sondereffekt 649 statt 641 Jahre)

Rentenversicherung. Beitragszahler Rentner und durchschnittliche Rentenbezugsdauer

Rentenversicherung. Die durchschnittlichen monatlichen Zahlbeträge bei Alters- und Erwerbsminderungsrenten

Die im Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelte gesetzliche Rentenversicherung (GRV) schützt ihre Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene durch Rentenzahlungen für die verschiedenen Interner Link: Rentenarten (siehe dort). Sie zahlt neben den Renten auch Leistungen zur Rehabilitation und Zusatzleistungen, Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung. Die individuelle Rente wird dabei nach einer Interner Link: Rentenformel (siehe dort) berechnet. Die private Rentenversicherung ist eine Form der Lebensversicherung (siehe dort).

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Versicherung für alle. Jeder kann ihr beitreten. Es gibt zwei Arten der Versicherten, die Pflichtversicherten und die freiwillig Versicherten. Pflichtversicherte sind Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Die Pflichtversicherung ist eine Zwangsversicherung, sie kann weder mündlich noch schriftlich ausgeschlossen werden. Der Beitrag zur Rentenversicherung bemisst sich höchstens am Betrag der Beitragsbemessungsgrenze. Auch wer mehr verdient, bleibt anders als in der Krankenversicherung versicherungspflichtig. Sinn der freiwilligen Versicherung ist es, jedem, der der Rentenversicherung nicht schon als Pflichtversicherter angehört, die Möglichkeit zu geben, für sich selbst eine ausreichende Versorgung aufzubauen. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung besteht für viele die Überlegung oder Notwendigkeit, zur Absicherung im Alter private Altersvorsorge z. B. durch Vermögensanlage oder Interner Link: Lebensversicherungen (siehe dort) zu betreiben, die dann auch als private Rentenversicherung gestaltet sein können. Durch die Rentenreform 2001 wurde die staatliche Förderung von Aufwendungen für die betriebliche und private Interner Link: Altersvorsorge (siehe dort) eingeführt.

Die Finanzierung der Rentenversicherung hat drei Grundlagen: die Interner Link: Beiträge (siehe dort) der Versicherten, des Arbeitgebers und den Bundeszuschuss. Der weitaus größte Teil der Ausgaben wird durch die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber bestritten. Der Beitragssatz wurde von (2013) 18,9 % auf 18,7 % seit 1. 1. 2015 gesenkt. Träger der Rentenversicherung sind seit der Organisationsreform der Rentenversicherungsträger 2005 die Deutsche Rentenversicherung Bund (siehe dort) und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (siehe dort).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten