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Sonderziehungsrechte | bpb.de

Sonderziehungsrechte

Um einen weltweiten Mangel an internationalem Geld zu verhindern, wurden den Mitgliedstaaten des Internationalen Währungsfonds (IWF) 1970 Sonderziehungsrechte (Abkürzung SZR) zugeteilt. Sie sind eine Art Kunstgeld, mit dem bewusst und gezielt Währungsreserven aufgrund internationaler Vereinbarung geschaffen wurden. Mitglieder des IWF haben bei Finanzierungsbedarf das Recht, gegen SZR andere Währungen zu kaufen. SZR können nur vom IWF und den Währungsbehörden der Teilnehmerstaaten für Transaktionen untereinander verwendet werden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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