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Verpackungsverordnung | bpb.de

Verpackungsverordnung

Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen. Die Verordnung, die auf dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz beruht, hat das Ziel, die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern; im Übrigen soll der Wiederverwendung von Verpackungen, der stofflichen Verwertung sowie den anderen Formen der Verwertung Vorrang vor der Beseitigung von Verpackungsabfällen eingeräumt werden.

Der Anteil der in Mehrwegverpackungen sowie in ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke soll durch diese Verordnung gestärkt werden mit dem Ziel, einen Anteil von mindestens 80 % zu erreichen. Hersteller und/oder Vertreiber sind verpflichtet, gebrauchte Transport-, Um- bzw. Verkaufsverpackungen vom Verbraucher kostenlos zurückzunehmen. Für Verkaufsverpackungen erfolgt eine Freistellung von der Rücknahmepflicht, wenn sich Hersteller oder Vertreiber an einem flächendeckenden Abfallsystem wie dem Interner Link: Dualen System Deutschland (siehe dort) beteiligen. Die Verpackungsverordnung wurde 2009 neu gefasst, um die Trennung der Tätigkeitsfelder von dualen Systemen und Selbstentsorgern zu gewährleisten und die haushaltsnahe Entsorgung von Verkaufsverpackungen zu sichern. Verpackungen, die im gewerblichen Bereich anfallen, dürfen danach nicht mehr über haushaltsnahe Entsorgungssysteme entsorgt werden. Alle für den Privathaushalt bestimmten Verpackungen müssen künftig bei einem dualen System lizenziert sein.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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