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Sozialversicherungsbeiträge, (Beitragssätze)
Abgaben aufgrund der Zwangsmitgliedschaft in den gesetzlichen Sozialversicherungen. Diese Sozialversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden in Prozent des Arbeitsentgelts(Beitragssätze) bis zur Beitragsbemessungsgrenze (siehe dort) durch Gesetz festgelegt und dem Versicherten monatlich vom Lohn oder Gehalt abgezogen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen grundsätzlich jeweils die Hälfte dieser Sozialabgaben (siehe dort).
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.