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Legislative | bpb.de

Legislative

Der Begriff Legislative kommt aus der lateinischen Sprache.
Er ist aus zwei lateinischen Wörtern zusammengesetzt.
Diese bedeuten "Gesetz" und "tragen".
Die Legislative macht die Interner Link: Gesetze.

In allen Interner Link: demokratischen Interner Link: Staaten gibt es Interner Link: Gewaltenteilung.
Das bedeutet, dass die Gewalt in dem Staat aufgeteilt ist.
< Es bestimmt dann nicht nur ein Mensch oder eine kleine Gruppe von Menschen in dem Staat.
Auch die Interner Link: Bundesrepublik Deutschland ist ein Staat mit Gewaltenteilung.

Es gibt drei Gewalten. Die Legislative ist eine von drei Gewalten.
Die anderen zwei Gewalten sind die Interner Link: Judikative und die Interner Link: Exekutive.

Zur Legislative gehören die Einrichtungen, die Gesetze machen.
Das sind zum Beispiel der Interner Link: Bundestag, der Interner Link: Bundesrat und die Interner Link: Landtage.
Gesetzte sind Regeln. Nur wenn es Regeln gibt, können darüber Richter entscheiden.

Andere Namen für die Legislative sind Gesetzgeber oder gesetzgebende Gewalt.

Bundestag (© bpb)

Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

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