Ausnahmezustand
Politisch-rechtliche Bezeichnung für eine außerordentliche Krisensituation, in der den Staatsorganen besondere Vollmachten übertragen werden, um drohende oder bereits eingetretene Gefahren (wie Naturkatastrophen) oder die Existenzgefährdung des Staates (politische Unruhen) abzuwenden.Siehe auch:
Staatsorgane
Staat
Notstand
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.