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Europäische Freihandelszone (EFTA) | bpb.de

Europäische Freihandelszone (EFTA)

[engl.: European Free Trade Association, EFTA] Die EFTA wurde 1960 zum Schutz der Handelsinteressen derjenigen europäischen Interner Link: Staaten gegründet, die nicht der EG angehörten. Aufgrund des zwischenzeitlichen Beitritts ehemaliger EFTA-Mitglieder zur EG/EU (AUT, DNK, FIN, GBR, PRT, SWE) gehören ihr heute nur mehr ISL, Liechtenstein, NOR und die CHE an. Mit Ausnahme der CHE bilden die EFTA- und die EU-Länder seit 1994 den sog. EWR (Interner Link: Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

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