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Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) | bpb.de

Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

EWR bezeichnet die zwischen der EU (Interner Link: Europäische Union (EU)) und den Ländern der Europäischen Freihandelszone (Interner Link: Europäische Freihandelszone (EFTA)) (ohne die CHE) vereinbarte Ausdehnung des Europäischen Binnenmarktes (Interner Link: Europäischer Binnenmarkt) mit dem Ziel, einen gemeinsamen dynamischen europäischen Wirtschaftsraum in Interner Link: Europa zu schaffen. Vereinbart wurden freier Personen-, Waren- und Kapitalverkehr sowie die Zusammenarbeit in Fragen des Verkehrs, der Landwirtschaft, der Fischerei, des Handels und der Energie. Der EWR-Vertrag trat am 1.1.1994 in Kraft.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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