Frauenbewegung

F. bezeichnet den Kampf von Frauen für die soziale, politische und wirtschaftliche Gleichstellung der Geschlechter. Historisch reicht die F. in das 18. Jh. zurück und wurde von den Ideen der Aufklärung und der Französischen Revolution geprägt. Die ersten organisierten F. in D waren sog. Frauenerwerbsvereine (Arbeiterinnen, Dienstmädchen etc.), die etwa seit 1840 gegründet wurden; es folgten Frauenbildungsvereine, die proletarische F. (1892), der Bund deutscher Frauenvereine (1894), der Bund fortschrittlicher Frauenvereine (1899) etc. Ursache für die Vielfalt von Frauenorganisationen waren die z.T. erheblichen Kontroversen darüber, wie die Lösung der sozialen Frage zu erreichen sei. Weiterhin entwickelte sich eine konfessionell gebundene F.; der Deutsch-Evangelische Frauenbund (von 1899) fungierte als Dachverband von Frauenvereinen, deren Schwerpunkt in der sozialpädagogischen Arbeit lag. Während des Nationalsozialismus wurde die freie F. aufgelöst. An ihre Stelle wurde das der NS-Ideologie verpflichtete NS-Frauenwerk und die NS-Frauenschaft gesetzt. Wichtigstes Ziel dieser Organisationen war die Aufwertung der Mutterrolle und der traditionellen Rolle von Frauen. Nach dem Zweiten Weltkrieg

schlossen sich 15 überkonfessionelle und überparteiliche Verbände zum Frauenring (1947) zusammen. In der Folge der Studentenbewegung Ende der 1960er Jahre erlebte die F. in D einen erheblichen Aufschwung, der bis heute zwei Strömungen hervorbrachte: die autonome F. (auch: Radikalfeministinnen) und die reformorientierte F. Die Hauptforderungen zielten auf die Überwindung ökonomischer Abhängigkeit, sexueller Repression und die Abschaffung des § 218 (Abtreibungsverbot). Zahlreiche Frauenprojekte verstärkten den Aufschwung der F.: Frauenbuchläden, Frauenzentren, Frauenzeitschriften, Frauenbuchverlage, Frauenhäuser etc. Seit den 1980er Jahren wurden in den Bundesländern Gleichstellungsministerien und kommunale Gleichstellungsstellen eingerichtet; weiterhin wurden in den öffentlichen Verwaltungen und großen privaten Unternehmen Frauenbeauftragte eingesetzt, um bei Einstellungen auf eine ausreichende Berücksichtigung von Bewerberinnen zu achten. Die im Bundestag vertretenen Parteien haben eine (unterschiedlich hohe) Frauenquote für die Besetzung von innerparteilichen Ämtern verabschiedet. Dennoch ist auch heute noch von einer ungleichen Verteilung von Lebens- und Arbeitschancen zwischen den Geschlechtern auszugehen; in den 1990er Jahren ist eher eine Rückentwicklung bereits erreichter gleichstellungspolitischer Ziele festzustellen.

Siehe auch:
Feminismus

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.