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Institution

I. ist ein politisch-soziologischer Begriff für stabile, auf Dauer angelegte Einrichtungen zur Regelung, Herstellung oder Durchführung bestimmter Zwecke. Im Einzelnen kann der Begriff unterschiedliche Bedeutungen haben:

1) I. meint eine soziale Verhaltensweise oder Norm (Interner Link: Normen) (wie z. B. die »Ehe«);

2) I. meint konkrete, materielle, zweckgerichtete Einrichtungen (wie z. B. das Interner Link: Parlament, das Interner Link: Amt des/der Bundeskanzlers/Bundeskanzlerin (Interner Link: Bundeskanzler/Bundeskanzlerin), die öffentliche Interner Link: Verwaltung, die Interner Link: Parteien);

3) I. meint abstrakte, immaterielle, zweckgerichtete Einrichtungen (wie z. B. das Interner Link: Grundgesetz (GG), die demokratische Mehrheitsregel (Interner Link: Mehrheit).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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