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Ministerium | bpb.de

Ministerium

M. bezeichnet die höchste Verwaltungsbehörde (Interner Link: Exekutive) eines Interner Link: Staates (in DEU: Bund und Länder), die von einem/einer (politisch verantwortlichen) Interner Link: Minister/Ministerin geführt wird und oft mehrere zusammenhängende Geschäftsbereiche umfasst (z. B. Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). Zu den sog. klassischen M. zählen Außenministerium (Interner Link: Auswärtiges Amt (AA)), Innen-, Justiz-, Verteidigungs- und Finanz-M. Charakteristisch ist die hierarchische Gliederung von M. (Minister, Staatssekretäre (Interner Link: Staatssekretär/Staatssekretärin), Abteilungsleiter, Unterabteilungsleiter, Referatsleiter, Referent etc.). In der CHE (und den USA) wird für M. die Bezeichnung Department verwendet.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

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