Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Oberlandesgericht (OLG) | bpb.de

Oberlandesgericht (OLG)

Höchste gerichtliche Instanz in den Bundesländern (Interner Link: Bundesland) (in Interner Link: Berlin (BE): Kammergericht), die in Zivilsachen für Interner Link: Berufungen gegen Urteile der Interner Link: Landgerichte zuständig ist und in Strafsachen für die Interner Link: Revision von Berufungsurteilen der Landgerichte bzw. (im Zuge der sog. Sprungrevision) von Urteilen der Interner Link: Amtsgerichte und außerdem als zweite Instanz in Familienrechtssachen fungiert.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

Weitere Inhalte

Zahlen und Fakten

Internationale Gerichtsbarkeit

Wenn Staaten Souveränität an eine übergeordnete Ebene abgeben, geht dem meistens ein langer politischer Prozess voran. Im Bereich der Gerichtsbarkeit wurden bereits zahlreiche internationale…

Russland

Das Justizsystem Russlands

Weltweit gilt die russische Justiz als wenig unabhängig, auch die Russen haben wenig Vertrauen in ihre Gerichte. Worauf gründen diese Einstellungen? Sind die Richter tatsächlich abhängig? Und wer…