R. ist eine Form gesellschaftlicher Organisation und politischer Interner Link: Herrschaft, die von anarchistischen und sozialistischen Strömungen als Variante direkter Demokratie (Interner Link: Direkte Demokratie) entwickelt wurde. Grundgedanke des R. ist, dass die Gesamtgesellschaft aus vielen Gesellschaftsteilen besteht, die jeweils über einen hohen inneren Zusammenhalt verfügen und einheitliche Meinungen hervorbringen. Die Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen formen im R. einen Gesamtwillen (»Interner Link: Volkswille« bzw. homogener Mehrheitswille), wobei sie durch ein Interner Link: Imperatives Mandat strikt an den Willen ihrer Basis gebunden sind. Der Gesamtwille wird von den politischen Interner Link: Institutionen umgesetzt. Durch die Direktwahl aller Amtsinhaber und die Möglichkeit, sie jederzeit abzuwählen sowie durch Ämterrotation wird dabei die Gefahr der Verselbstständigung der Staatsmacht bekämpft.
Die Trennung von Interner Link: Politik und Interner Link: Gesellschaft ist aufgehoben, die Notwendigkeit der Gewaltentrennung entfällt. Das R. ist ein Gegenmodell zur parlamentarischen Demokratie. Historische Versuche, das R. zu etablieren, z. B. die bayerische Räterepublik (1919), hatten keinen Bestand. Probleme des Rs. liegen u. a. in dem fehlenden Schutz von Interner Link: Minderheiten vor dem Mehrheitswillen und vor der Interner Link: Exekutive sowie in der Schwierigkeit, die authentische Beteiligung aller mit einer effizienten und effektiven Regierungsarbeit zu verbinden.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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